Privater Wiederverkauf bei Amazon

Ninanin

Cadet 1st Year
Registriert
März 2011
Beiträge
11
guten abend,

ich möchte auf amazon gerne ein mainboard zum verkauf stellen. als privatverkauf soll es gebraucht aus erster hand den besitzer wechseln.

ich bin da auf eine stelle gestoßen, wo ich die rechtlichen hinweise angeben soll, nur hab ich keine ahnung was das für hinweise sein sollen.

möchte dem künftigen käufer klar machen das ich nix an gewährleistung übernehme und son kram. wie sieht es damit aus? muss ich es irgendwo EXTRA angeben? oder gibs bei amazon da schon automatisch etwas, wenn ich es 100%ig als privatverkäufer mache?

eine rechnung ist vorhanden, da mainboard nicht sonderlich alt ist ( n monat etwa). werde ich ebenfalls mitschicken, allerdings gibs da einige daten die ich nicht gern preisgeben will z.b. meine kundennummer und andere artikel die mit im packet waren. kann ich solche infos einfach unkenntlich machen?
habe bei hardwareversand bestellt und auf der rechnung ettliche nummern,

-Rechnungsnummer
-Lieferscheinnummer
-Auftragsnummer
-Bestellangaben
-Kundennummer und
-Verkaufsbüro

was davon ist wichtig bzw. unwichtig und kann unkenntlich gemacht werden?

entschuldigt bitte den langen text und womöglich komplizierten fragestellungen
 
Auf der Rechnung kannst Du alles unkenntlich machen, was Du willst; ich würde aber vorher die Originalrechnung kopieren und ohnedies nur eine Kopie der Rechnung an den Kunden weitergeben.

Auch als Privatverkäufer von gebrauchten Sachen unterliegst Du der Rechts- und Sachmängelhaftung - üblicherweise auch als Gewährleistung bezeichnet -, kannst diese allerdings einschränken oder ausschließen.

Also solltest Du in Deinem Angebot ausdrücklich angeben, dass Du für Sachmängel keine Haftung übernimmst.
 
ich danke dir für deine antwort, hat mir weitergeholfen.

doch würd ich nun auch gern wissen was es mit dem rechtlichen hinweis auf sich hat.

wo muss ich es reinschreiben das ich keine gewährleistung übernehme? bei jedem einzelnen artikel was ich verkaufen will, oder gibt es da eine stelle im profil oder so ähnlich?

das wären so die letzten beiden fragen die ich noch hab. vorallem bei der gewährleistung will ich absolut sicher sein. danke schonmal im vorraus.
 
Das mit dem Ausschluss der Gewährleistung schreibst Du dort, wo Du auch die Artikelbezeichnung einträgst, da ist es auf keinem Falle falsch !
 
Zurück
Oben