Privatverkauf durch Versand - Transportschäden

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Gast
Hi,

Ich möchte eine Notebook privat verkaufen, an jemanden der das Gerät gerne zugeschickt haben möchte.

Das Gerät funktioniert einwandfrei, wenn es also nach dem Versand Defekte gibt war der Transport schuld. Haftet in diesem Fall der Zustelldienst? Ich hab schon oft gehört, dass der zustelldienst aus dem Schneider ist, wenn der Empfänger das Paket annimmt und unterschreibt. Aber wie soll der Empfänger bitte wissen, dass das gerät einen Defekt hat ohne es überhaupt ausgepackt und eingeschalten zu haben?

Falls sich jemand damit auskennt, den bitte ich um Infos..
 
Der Empfänger darf das Paket natürlich überprüfen, bevor er unterschreibt. Die Paketboten regen sich dann zwar ganz gerne auf, da sie oft nach der Anzahl der ausgelieferten Pakete bezahlt werden, aber sie müssen warten.
 
Der Empfänger kann das Paket doch im Beisein des Fahrers annehmen, öffnen usw. unterschreiben kann man dann danach zumindest hab ich das so gemacht als ich einen Plasma Fernseher im Internet gekauft habe.
 
Wenn du beweisen kannst, dass es vorher noch nicht defekt war, dann bist du aus dem Schneider.
Wenn der empfänger auch beweisen kann, dass das Notebook defekt war, als er es aus dem Karton genommen hat, dann haftet der Paketdienst...Das zu beweisen ist aber schwierig.
Ich mache immer ein Foto des Artikel im Paket um zu beweisen, dass es keine äußerlichen Schäden gibt.
 
Kannste doch als Versicherten Versand verschicken ist dann meines Wissens nach wie der Name schon sagt Versichert!

Aber ist schon ein bisschen komisch die Frage ^^
 
Nur offensichtliche Mängel wüssen direkt gemahnt werden. Verdeckte aber unverzüglich nach der Entdeckung.
Solche Sachen sind mMn immer schwierig, da sich die Transportunternehmen das gerne rausreden und versuchen einen da in die Beweispflicht zu nehmen --> war das Gerät schon vorher defekt, war die Ware richtig verpackt?
 
Ordentlich verpacken, dann brauchst Du dir die Frage nicht stellen. Wenn Schäden an der Verpackung zu sehen sind, sollte das Teil nicht angenommen werden.

Gruß
 
und was wenn die sich dann auf eine mangelhafte Verpackung meinerseits ausreden wollen, obwohl sie nicht sorgsam damit umgegangen sind?

Wenn es geht möchte ich sowieso das Paket von jeweiligen Zustelldienst verpacken lassen, weil dann können die mich wegen absolut gar nichts verantwortlich machen.

Ich werde, bevor ich das Gerät verschicke, auf alle Fälle eine Art Beweisviedeo machen, um zu zeigen, dass alles funktionierte vor dem Transport.

achja und nichts für ungut aber man kann wirklich kein Gerät auf alle Funktionen austesten und der Zusteller wartet neben und trinkt einen Kaffee, das spielt sich leider nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du einen PC Händler vor Ort? Frage da mal nach einer übriggebliebenen Verpackung. Darin ist das Notebook fast sicher, wenn sie nicht beschädigt ist. Ansonsten haben die immer etwas Luftpolster o.ä. übrig ;)
Aber jetzt wo Du fragst, wird mir klar, warum ich meine Originalverpackungen aufhebe.

Gruß
 
Ich hab die Originalverpackung! und zwar bis ins kleinste Detail. Trotzdem muss ich sie in noch einer Verpackung versenden, mit Polster und allem..

Aber das ist jetzt eigentlich gar nicht das Problem, passieren kann immer was. Mich interessiert vielmehr wie dann vorgegangen wird. Bei der Fragestellung an die Zustellfirmen selbst erfährt man nur die halbe Wahrheit, die wollen sich nicht ihren Ruf und ihr Geschäft ruinieren.
 
ganz wichtig: du liegst dann in der beweispflicht ... musst also beweisen, dass das gerät vor dem versand funktionierte
 
bei privatverkäufen dieser art trägt der käufer das transportrisiko. du musst lediglich nachweisen können, dass du die kaufsache sicher verpackt und versendet hast (fotos, zeugen, ...). passiert dann was, muss der käufer das mit dem paketdienst klären. eine versicherung hilft da natürlich, damit er nicht auf dem schaden sitzenbleibt :)
 
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