Ich verkaufe mein altes Netbook privat (& nicht online) an jemanden weiter. Da es erst 1 Jahr alt ist, ist noch 1 Jahr Gewährleistung darauf. Ich gebe dem Käufer also eine Kopie der Rechnung mit. Auf der Rechnung steht jedoch mein Name.
Ich habe mal irgendwann gelesen, dass man bei Privatverkäufen automatisch die Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt. Mit der Rechnung inkl. meinem Namen könnte er ja nachweisen, dass er das Netbook von mir hat. Stimmt das so, oder kann ich ihm bedenkenlos die Rechnung weitergeben?
Ich habe mal irgendwann gelesen, dass man bei Privatverkäufen automatisch die Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt. Mit der Rechnung inkl. meinem Namen könnte er ja nachweisen, dass er das Netbook von mir hat. Stimmt das so, oder kann ich ihm bedenkenlos die Rechnung weitergeben?