Privatverkauf eines Notebooks mit Restgarantie - Risiko für Verkäufer?

marko11

Lt. Junior Grade
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Ich verkaufe mein altes Netbook privat (& nicht online) an jemanden weiter. Da es erst 1 Jahr alt ist, ist noch 1 Jahr Gewährleistung darauf. Ich gebe dem Käufer also eine Kopie der Rechnung mit. Auf der Rechnung steht jedoch mein Name.

Ich habe mal irgendwann gelesen, dass man bei Privatverkäufen automatisch die Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt. Mit der Rechnung inkl. meinem Namen könnte er ja nachweisen, dass er das Netbook von mir hat. Stimmt das so, oder kann ich ihm bedenkenlos die Rechnung weitergeben?
 
Ich habe mal irgendwann gelesen, dass man bei Privatverkäufen automatisch die Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt.

Ja, auch der private Verkäufer haftet dem Käufer grds. für Sachmängel, diese Haftung kann aber individuell ausgeschlossen werden oder per AGB zumindest beschränkt werden.
Wenn der Zweitkäufer also Ansprüche gg. den ursprünglichen Verkäufer geltend machen will, muss er sich diese vom Erstkäufer abtreten lassen.

Nach einem Jahr müsste aber der Anspruchsteller ohnehin immer beweisen, dass die Kaufsache bereits bei der damaligen Übergabe mangelhaft war.
 
Per AGB? Hab den Käufer über eine Zeitungsanzeige und er kommt heute um 17.00 Uhr vorbei.
 
Macht doch einen schriftlichen Kaufvertrag, dann kann er die Rechnung bedenkenlos haben.
 
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