Problem bei Ebay! Urheberrechtsverletzung

sugarray21

Lieutenant
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März 2005
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Hi Leute!
mir ist ein Malheur (Missgeschick) passiert und zwar hab ich ein kleines Werkzeug verkaufen wollen (Kostenpunkt 3 Euro).
Dafür hab ich mir ein Bild bei eBay rausgesucht was meiner Meinung nach mehrere Verkäufer benutzt haben.
Gerstern schickte mir ein Händler eine eMail mit der Bitte das Bildrauszunehmen und setzte mir eine Frist bis zum Tagesende.
Da ich nicht da war um zu reagieren hat der Händler mein Artikel gekauft und mir eine NEGATIVE Bewertung gegeben.
Per eMail teilte er mir noch mit das ich eine RECHNUNG wegen Urheberrechtsverstöße bald bekomme.
ich finde das es total übertieben ist und er einfach sein Geschäft aufbessern will.

Was hab ihr für Vorschläge wie man sich verhalten soll? aber bitte nur wer Ahnung hat.
Ich weiss aber das Ihr keine Anwälte seit.
 
AW: Problem bei Ebay! Urheberrechtsverletzung??

Die negative Bewertung is jedenfalls nicht berechtigt, da du ja scheinbar den Artikel geschickt hättest.
Der andere müsste auch mal beweisen, das er der Rechteinhaber ist. Das ganze würd ich auch mal Ebay mitteilen da die ja auch nicht wollen das wegen diesen ganzen Abmahnsachen in Verruf gelangt.
 
AW: Problem bei Ebay! Urheberrechtsverletzung??

Ich würde mich auf so einen "Deal" zumindest nicht einlassen, zumal schon die EBay-Bewertung ein fake ist (Was hat er eigentlich in der Bewertung geschrieben?). Bei einem Gegenstandswert von 3€ dürfte jeder Staatsanwalt einen ordnungsgemäß eingereichten Antrag auf Klage wegen Urheberrechtsverletzung wegen Bedeutungslosigkeit fallen lassen. Solltest du eine Nachricht erhalten, würde ich prüfen (lassen) ob diese nicht fingiert ist - denn dann bekommst du ihn drann.

Und jenachdem was in deiner Bewertung steht, sieht es für ihn noch schlechter aus.

Kannst ja mal den Artikel reinstellen damit wir uns ein Bild von der gesamten Situation machen können.
 
AW: Problem bei Ebay! Urheberrechtsverletzung??

Urheberrechtschutz gilt nur wenn besondere Schöpfunghöhe vorliegt (meine ich mich jedenfalls zu errinnern). Bei einem Foto von einem Werkzeug kann ich mir das nicht vorstellen, es sei den, es handelt sich um ein professionell aufgenommenes Bild (besondere Beleuchtung, Hintergrund etc).
 
Danke für die zahlreiche Antworten!!! ich finde auch das es net grade mein schönster zug war.
wie gesagt ich hätte das bild auch rausgenohmen bloss leider war ich nicht im Internen.
hier die Auktion:
Auktion
Der Kommentar:
Bilderklau für eigene Angebote! Unseriös, Rechtsweg ist eingeleitet.
hab jetzt viel drüber gelesen zB hier (kurz und bündig): "Bilderklau" und Urheberrecht
ich denke jetzt auch das er erstmal beweisen soll ob es sein Bild ist (sonst kann ja echt jeder kommen) und ob überhaupt irgendein Schaden erstanden ist.
Als Student hab ich Anspruch auf kostenlose Rechstberatung und das werde ich auch in Anspruch nehmen.

p.s. auch in den mails sprich er die ganze zeit von dem rechstanwalt. ist das eingetlich nicht schon eine Erpressung?
 
sugarray21 schrieb:
Als Student hab ich Anspruch auf kostenlose Rechstberatung und das werde ich auch in Anspruch nehmen.

p.s. auch in den mails sprich er die ganze zeit von dem rechstanwalt. ist das eingetlich nicht schon eine Erpressung?

Spar dir doch die Zeit die du brauchst um zum Anwalt zu gehen, die negative Bewertung kannst du bei Ebay reklamieren, ebenso wird normal bei Verletzungen des Urheberrechts Ebay eingeschaltet und die nehmen das Angebot dann aus dem Netz wenn ein Verstoß vorliegt

Des weiteren kann der Narr schreiben was er will, solange du nichts von einem Anwalt bekommst kann dir das Schnuppe sein :) Und in dem Fall würd ich das auch mal abwarten ob überhaupt etwas von einem Anwalt kommt.
 
Moooment, nicht so schnell.

Du hast ein Bild einer anderen Auktion benutzt, dass ist laut den AGB's von Ebay nicht gestattet.

Somit hast DU das Problem. Du sagts selber, dass das Bild für mehrer Auktionen benutzt wurde oder wird. Wenn derjenige Powerseller ist und eben für seine ganzen Auktionen dieses Bild benutzt und er es selbst gemacht hat, hast Du wirklich ein Problem.

Mir wäre die negative Bewertung an Deiner Stelle egal, Du kannst ja Stellung dazu beziehen. Ausserdem ist die Bewertung ja nicht für den Deal sondern für den Bilderklau abgegeben worden.

Kläre das erstmal mit dem Käufer und erkläre ihm die Situation. ER muss EBAY veranlassen, die Bewertung zu ändern bzw- Rückgängig zu machen, DU kannst diesbezüglich gar nix machen.

Viel Erfolg und in Zukunft eigene Bilder machen.

Ich bin auch Powerseller und hatte mit einem andern Ebayer, dass gleiche Problem. Er benutzte ein von mir gemachtes Bild (damals noch nicht mit meinen Initialen versehen) und bot das gleiche Teil für unter EK an, ich verlor damals dadurch runde 50 EUR. Er hatte Glück, mit mir kann man eigentlich reden. Nur der Ton macht die Musik.
 
Von dir war das natürlich nicht die feine Art einfach das Foto zu kopieren,
aber das hast du ja selbst schon bemerkt.
Und was die Qualität des Fotos betrifft, das hättest du sicher auch noch hinbekommen.

Ich finde die Vorgehensweise des Käufers etwas übertrieben.
Man hätte sich auch auf andere Art einigen können.
Den Artikel kaufen und sofort eine negative Bewertung geben spricht nicht gerade für Ihn.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Wenn ihn diese dann stört können beide Bewertungen ja rückgängig gemacht werden.

Was die Drohung mit dem Rechtsanwalt betrifft würde ich ich mich nicht einschüchtern lassen. Die Kosten dürften hier den Streitwert nicht rechtfertigen, was der Käufer sicher auch weiß.

Bleibt nur noch ein Rat: In Zukunft eigene Fotos machen.
 
166,70 Euro möchte er!!!!
hab heute sein Brif bekommen (ohne Beweise)
zwar hat er mit eine Teilzahlung angeboten aber das wird woll auch über 100 sein.
ich denke ich muss zum Anwalt!

kisser soweit ich das kenne ich das ok.
 
Nun der Powerseller ist vielleicht im Recht, aber für mich sieht das klar nach einer Geldschöpfungsquelle aus. Genau so wie diverse RA Kanzleien den ganzen Tag damit beschäftigt sind, bei Ebay Leute wegen jedem Pipifax abzumahnen. Schätze mal der Powerseller ist einfach nur stinkig, dass die Leute nicht bei ihm, sondern bei den Privaten kaufen und würgt denen auf die Art einen rein.
 
Ich bin aber in keinster weise Konkurenz!
Er bittet ein BIOS SERVICE (Chip, Programmierung) und dann eine Zange dazu.
ich wollte nur eine Zange verkaufen und bei mir von so einem BIOS CHIP übrig geblieben ist
 
sugarray21 schrieb:
kisser soweit ich das kenne ich das ok.

Das kann man evtl. auf zwei Arten sehen, das ist mir spaeter auch eingefallen.
Wobei der Gesetzgeber bestimmt nicht re-programmierbare Chips im Sinn hatte bei Waren, die fuer eine Ruecksendung nicht geeignet sind.

Der Chip wird zwar vom Shop auf eine Anfrage hin erst programmiert, er ist aber jederzeit neu programmierbar, da es sich ja heute nicht mehr um EPROMs handelt.


(ps) ich wuerde diesen Powerseller bei ebay anscheissen wegen Missbrauchs der Bewertungsfunktion, denn so wie er sie benutzt hat, ist sie bestimmt nicht gedacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
jo hab ich gemacht wegen:
Mitglied, das nur für einen Artikel geboten hat, um anschließend eine negative Bewertung abzugeben.
aber ob das was bringt. und dann noch die rechnung dazu :(
 
Die 166 Eur auf gar keinen Fall zahlen. Geh zum Anwalt und lasse Dich beraten.

So geht es wirklich nicht. Das schreiben muss von einem Anwalt kommen mit einer Zahlungsaufforderung nebst fundierten Beweisen.
 
das hat er aber von der rechnung abgezogen ABER
komischer weise sind aus 3,3euro nur 2,84 geworden.
 
Wie hat der Händler seine Rechnung begründet?

Zur Info:

Der lnhaber eines Urheberrechts kann von demjenigen, der es schuldhaft verletzt hat, nach seiner Wahl verlangen:

- entweder Ersatz seines nach den im bürgerlichen Recht gebräuchlichen Regeln konkret berechneten Schadens einschließlich des ihm entgangenen Gewinns oder

- Zahlung eines Betrags, der einer unter Berücksichtigung von Umfang und Dauer der widerrechtlichen Benutzung angemessenen Lizenzgebühr entspricht, oder

- Herausgabe des vom Verletzer durch die widerrechtliche Benutzung erzielten Gewinns.

In jedem Fall muss die Höhe des geforderten Schadensersatzes berechnet/begründet sein.
 
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