die schadensersatzanforderung wird vom gericht fest gelegt, falls sie dies überhaupt feststellen können. inwieweit der händler allerdings das urheberrecht an bild+text besitzt ist natürlich so einfach nicht zu klären. sicherlich ist die mail des verkäufers eine krasse drohung, er hätte genausogut 10 euro oder 3000 schreiben können. hat alles keine grundlage, wird von gericht festgelegt nach verschiedenen kriterien (zb wie oft du es weiterverbeitet hast, wie viele leute es gesehen haben, etc...). schätzungsweise sind aber 300 schon überzogen...
die rücksprache mit dem verkäufer ist natürlich mehr wie sinnvoll bei einem artikel, der auf gut deutsch gesagt scheiße ist und nicht mit der beschreibung übereinstimmt.
generell würde ich bei solchen auktionen raten, den verkäufer sehr deutlich anzuschreiben, dennoch freundlich zu bleiben.
in deinem fall würde ich vielleicht sogar mit dem gedanken spielen, ihm eine mail zu schreiben in dem du den miesen zustand des artikels anprangerst und in erwägung ziehst, ihn wegen betrug bzw vorsätzlicher täuschung anzuzeigen bzw deswegen in kontakt mit deinem anwalt stehst. allerdings ist es eben mehr als dumm gewesen mit copy und paste seine beschreibung zu klauen.
zudem ist es eine schweinerei deinerseits, den schlechten artikel mit der betrügerischen artikelbeschreibung weiterzuverkaufen. damit machst du dir und anderen ebay mitgliedern keinen gefallen, da sich jemand anders dann auch angepisst fühlt wenn er den artikel in den händen hält! dieses verhalten finde ich persönlich mehr als dürftig.
eine mail wegen schelchten artikel an den verkäufer, er hätte gesagt er tauscht, midnert den preis oder nimmt ihn ganz zurück oder eben nicht. hätte er sich kulant gezeigt auf jeden fall neutrale bewertung, würde er nichts machen sofort negative bewertung.