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Für mich ist es keine Begründung:
Gebühr für die nicht genehmigte Nutzung uneren Fotos: ca. 100
Gebühr für die unterlassene Namensnennung des Rechteinhabers: ca. 60
alles bis zum 4.05.06
Er kann keine Gebühren erheben, sondern kann Schadensersatz verlangen. Die Höhe seines Schadens muss er nachweisen und der Höhe nach beziffern. Als Schadensersatz könnte er alternativ den Betrag verlangen, um den du durch die Verwendung seines Bildes ungerechtfertigt bereichert wurdest.
Alles andere ist Humbug.
Falls er die 100 EURO als Lizenzgebühr ansieht, würde ich wegen der Höhe gegenangehen.