Problem bei Ebay

Posey

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Aug. 2005
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Hallo, will mal kurz einen Fall von mir bei Ebay schildern. Hatte dort ein Notebook von mir verkauft. Der Käufer hat auch gleich bezahlt und die Ware ging gleich versichert raus. Das ist jetzt mittlererweile 10Tage her. So hab ich gedacht alles in Ordnung. Nun bekomme ich gestern eine Mail von dem Käufer ich sollte zu seiner Beschwerde Stellung nehmen, er wäre ja kein Unmensch und erzählt mir was von nem Anwalt.
So erstens habe ich nie vorher eine Mail über eine Beschwerde von ihm bekommen, zweitens fällt ihm das ja früh ein (Hat den Artikel min 7 Tage schon), drittens war das Notebook absolut in Ordnung (habe auch Zeugen).
Ist echt der Hammer das er jetzt so was schreibt, wie gesagt habe vorher nix vom ihm bekommen. Der Typ heißt übringes John Walker, klingt irgendwie komisch und er ist ziemlich neu bei Ebay und er wohnt in Berlin.

Was meint ihr dazu, wie sollte ich mich verhalten? Hab ihn erstmal gefragt um was für eine Beschwerde es sich handelt. Was soll ich von der Drohung mit dem Anwalt halten?
Beweis für einen von mir verursachten Mangel liegt ja beim Käufer. Wie gesagt der Artikel war top in Ordnung.


Vielen Dank schonmal
 
Also das du hier seinen Namen und seinen Wohnort postest ist ja auch nicht gerade nett. :rolleyes:
 
John Walker wird ja kaum sein richtiger Name sein..;) Und Berlin ist groß, ich sehe da kein Problem. Die Frage ist doch eher, was läuft da verkehrt?
Hat er also eine negative Bewertung abgegeben? Wende dich sonst mal an de Support bei e-Bay.
Aber generell, wenn du die Ware wie vor Verkauf angegeben und versichert verschickt hast, kann er dir nicht viel. Denn Garantie und Rückgaberecht gibt es bei Privatverkäufen nunmal nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Muhaha! Zwei Menschen ein Gedanke! ;))
Naja, Berlin ist groß. John Walker gibt es dort auch, wenn der Name auch richtig ist.
Welche Art der Beschwerde? Gibt es konkrete Ansatzpunkte. Teile ihm bitte mit, er möge
dir das ganze schriftlich (Brief) mit Bildern zuschicken. Dein Adresse sollte er ja haben.
Des weiteren gibts du als Privatperson keine Garantie.
 
Ja nett ist das klar net aber ich schreibe den Namen nur mal hier rein weil ich net glaub das er wirklich so heißt. Wie auch schon gesagt, er hat mir vorher nie eine Beschwerde Mail geschrieben. Hab also keine Ahnung was für eine Beschwerde vorliegt bzw. was er eigentlich will. Nein Bewertung hat er keine abgegeben.
Ich mein man hört so viel von Betrügereien bei Ebay und vorallem bei solchen Artikeln. Kommt mir alles sehr merkwürdig vor.
Ja Garantie und Rücknahmerecht habe ich ausgeschlossen. Hatte nur noch dabei geschrieben das ich versichere das der Artikel funktioniert und das hat er auch!
 
Ja Garantie und Rücknahmerecht habe ich ausgeschlossen.

Garantie und Gewährleistung sind unterschiedliche Sachen ! Du solltest in deiner Auktion jedenfalls die Gewährleistung ausgeschlossen haben. Sonst musst du für Mängel 2 Jahre haften.
Formulierungen wie:
kein Umtausch“ oder „keine Garantie, keine Rücknahme

reichen nicht !

Denn Garantie und Rückgaberecht gibt es bei Privatverkäufen nunmal nicht.

Das stimmt also nicht !
Du musst nur keine Gewährleistung geben, wenn du sie ausschließt. Auf gut Deutsch, in der Auktion muß stehen, das du die Gewährleistung ausschließt.

Siehe hier:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115695931417391/link199986A.html
 
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