Problem in ner WG und Mietschulden...

0815_user

Banned
Registriert
Feb. 2012
Beiträge
131
es geht um 500 € Mietschulden. Das Ganze ist VOR meinem Einzug passiert, aber der Reihe nach.

Wir wohnn in ner 3er WG. Vor meinem Einzug wohnte in meinem Zimmer ein Mädchen, das nur ab und zu da war und nie in dem Mietvertrag stand. Sie hat nur ihren Anteil bezahlt. Bei einer Nacht-und-Nebel-Aktion ist sie 2 Monaten vor meinem Einzug ausgezogen, was Mietschulden von 500 € für die anderen Mietbewohner nach sich zog.

Nun hat der "Hauptmieter" gestern n Schreibn vom Amtsgericht oder so erhalten, in dem er aufgefordert wurde, die 500 € Mietschulden nachzuzahlen. Das Mädchen ist aber untergetaucht und der weiß nur ihren Vornamen. Also wenn die nicht gefunden wird, wovon man ausgehen kann, dann müssen alle 3 die 500 € Mietschulden mittragen.

Also mir wurde vorm Einzug nix gesagt, dass noch Mietschulden ausstehen. Das Dumme ist, ich stehe schon im Mietvertrag mit den anderen 2. 165 € ist net die Welt, aber ich sehes net ein warum ich bezahlen muss.

Wie würdet ihr euch in meiner Situation verhalten?

edit: Was kann man aus einer Kontonummer + BLZ rauskriegen??
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich gesehen bist du nicht in der Pflicht, das ist der Hauptmieter. Es stellt sich nur die Frage, was es für das Klima eures Zusammenlebens bedeutet, wenn du die Zahlung ablehnst. Ich würde darauf hinweisen, dass du mit dieser Sache nichts zu tun hattest und deshalb die Zahlung verweigern. Wer auch nur einen Funken Anstand hat, wird auch nichts von dir verlangen.
 
0815_user schrieb:
Vor meinem Einzug wohnte in meinem Zimmer ein Mädchen, das nur ab und zu da ist und nie in dem Mietvertrag stand. Sie hat nur ihren Anteil bezahlt. Bei einer Nacht-und-Nebel-Aktion ist sie vor 2 Montan vor meinem Einzug ausgezogen, was Mietschulden von 500 € für die anderen Mietbewohner nach sich zieht.

Nun hat der "Hauptmieter" gestern n SChreibn von Amtsgericht oder so erhalten, in dem er aufgefordert wurde, die 500 € Mietschulden nachzuzahlen. Das Mädchen ist aber untergetaucht und der weiß nur ihren Vornamen. Also wenn die nicht gefunden wird, wovon man ausgehen kann

1. Wie dumm ist der Hauptmieter [Sorry für die harten Worte, aber ich kann nur den Kopf schütteln wenn ich das hier lese]? Es muss doch mindestens einen Untermietvertrag + dazu gehörige Kaution geben. Wenn nicht...selbst schuld. Aber nichmal den Nachnamen einer Person kennen mit der man in einer Wohnung lebt? Unfassbar

2. Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen. Zum Zeitpunkt als die Mietschulden entstanden sind hattest du keinerlei Verpflichtungen, weder gegenüber deinen jetzigen Mitbewohnern noch dem Vermieter.
 
Sollte man eigentlich meinen was Bueller sagt. Du hast damit nichts zu tun, da du sie ja nichtmal kennengelernt hast geschweige denn mit ihr zusammen gewohnt. Wobei ich mich auch fage wie man ein Zimmer vermieten kann ohne genau zu wissen wer das eigentlich ist. Zumindest eine Ausweiskopie hätte ich mir geben lassen, wenn man schon so gutgläubig ist das ohne Vertrag zu machen.

Ich hab grad selbst eine Untermieterin aufgenommen und mir im Vorfeld (sie kommt aus Frankreich) eine Ausweiskopie zuschicken lassen, das sollte ja das mindeste sein, da man nie weiß was rechtlich auf einen zukommt wenn es mal kritisch wird oder sonstwas passiert.
 
Was ich mich gerade Frage. Wie kann man den Nachnamen einer Mitbewohnerin nicht kennen? Hat sie die Miete bar bezahlt und nie Post bekommen? Finde ich schon sehr merkwürdig, jemanden bei sich wohnen zu lassen ohne nach dem Namen zu fragen.
Ansonsten hast du ja mit den Mietschulden nichts zu tun. Fände es schon komisch wenn man von dir Geld verlangen würde.
Edit: Oh, da war ich ein wenig langsam.
 
wir haben 0 , nix von der Vormieterin! Wir wissen nur ihren Vornamen und was sie studiert.
 
Ein Vorname und Studiengang ist doch schonmal was. Ich würde einfach mal zu der Fakultät gehen, villeicht können die euch weiterhelfen. Je nach Name und Größe der Fakultät.
Finde es trotzdem recht fahrlässig wie gehandelt wurde. Da kann man nur sagen selbst Schuld.
 
Wenn deine Mitbewohner auf die Zahlung bestehen, macht eine 200, 200 und 100€ Teilung. Dann hast du guten Willen gezeigt, und die anderen können zufrieden sein. Schließlich ist die ganze Sache auf deren Mist gewachsen. (wie kann man auch nur so nachlässig sein)
Bezahlt gehört die Miete ohnehin. Vielleicht lässt sich die Dame noch auftreiben und ihr könne im nachhinein das Geld zurückfordern.
 
hab grad den edit im Startpost gesehen, wenn jemand Anzeige erstattet ist der Inhaber oder hier die Inhaberin des Kontos problemlos auszumachen. Nur wird dir persönlich die Bank natürlich keinen Namen nennen.

Aber mal so gefragt, wenn ihr die Kontonummer und die BLZ habt, hat sie die Miete doch vermutlich überwiesen? da steht dann im Kontoauszug doch auch der Name bei im Regelfall...
 
Weshalb sollte der Threadersteller sich an Kosten beteiligen mit denen er absolut nichts am Hut hat?
Und wer sagt das es diese Mitbewohnerin überhaupt gab? Oder war die WG zu unfähig das freie Zimmer zu vergeben, weil sich keiner drum gekümmert hat, und dadurch sind die Mietschulden entstanden?
Nacht & Nebel Aktion? Einfach mal nachts aus der WG ausziehen mit allen Klamotten und keiner kriegt es mit? Also bitte. Keiner weiß etwas, nur Vorname + Studiengang? Und diese Person soll keinerlei soziale Kontakte außerhalb der WG gehabt haben?

Irgendwie kommt mir die Story mehr als spanisch vor und ich habe das Gefühl das hier Mietschulden einfach auf einen dritten mit abgewälzt werden sollen.

Wenn er jetzt zahlt, kommt vermutlich demnächst die nächste Forderung.
 
Beteilige dich auf keinem Fall. Beteilige dich mit keinen Cent.

Du hast ja nicht einmal zugestimmt das du eine Mieterin in der WG ohne Mietvertrag aufnimmst. Das ist wohl ein schlechter Scherz das du jez zahlen sollst. Selbst wenn du zugestimmt hättest wäre der Hauptmieter rechtlich in der Pflicht zu zahlen, und du hättest eher eine moralische Pflicht.

Bloß nicht nachgeben !
 
Ob du zahlen mußt oder nicht, das dürfte sicher auf deinen Vertrag ankommen. So zum Beispiel, ob du einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast. Oder ob du einen Vorhandenen mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten übernommen hast. Und zu Pflichten, können auch Schulden gehören.

Allerdings hat deine Schilderung einige Ungereimtheiten für mich. Was für Verträge gibt es genau? Und mit wem? Auch wichtig, wie kommst du an den Vertrag. Insbesondere wer hat dich gesucht. Der Vermieter, oder deine Mitbewohner. Das Ihr vorher nicht befreundet ward und auch jetzt nicht seit, davon gehe ich mal aus. Denn dann hättest du wohl die Frage zur Bezahlung hier etwas anders gestellt.

Steht im Hauptvertrag mit dem Vermieter nur der von dir genannte Hauptmieter und Ihr habt einen separaten Untermietvertrag mit diesem Hauptmieter. Nur in diesem Fall zahlt Ihr ja normalerweise nicht direkt an den Vermieter. Sondern Ihr zahlt an eurem Hauptmieter die Miete und der gibt es an den Vermieter weiter. Nur dann kann es keine Schulden vom Vermieter, zum Hauptmieter geben. Zumindest wenn er bezahlt hat.

Andere Möglichkeit ist, du stehst mit im Mietvertrag. Da kommt es darauf an, ob Gleichberechtigt oder nicht. Bei Gleichberechtigt, kann sich der Vermieter im Grunde sogar einfach einen Aussuchen der für alle Zahlt. Er muß also nicht alle Verklagen. Er kann sich den mit dem meisten Geld aus suchen. Andere Alternative wäre, du Mietest ein Zimmer direkt vom Vermieter, mit Nutzung der Gemeinschaftsräume. Nur gäbe es hier nur Hauptmieter, aber keine Untermieter.

Und im Grunde nur hier, wo jeder einen direkten Vertrag mit dem Vermieter hat, zahlt Ihr normalerweise direkt an den Vermieter. Aber wenn diese unbekannte Mieterin deines Zimmers hier aber nicht drin stand, wie du schreibst, frag ich mich, warum Sie dann direkt an den Vermieter überweisen sollte. Zwischen den beiden gab es doch keinen Vertrag.
 
Es klingt so als ob es einen Hauptmieter gibt und ihr alle Untermieter seid? Die Zahlungsaufforderung kam ja nur an einen. Er hat also die Forderung alleine zu tragen. Die Frage ist ob er was von euch fordern kann, das kommt drauf an was vereinbart wurde. Das du nicht zahlen musst, haben bereits die anderen gesagt. Wobei du dich vor einer Sache vorsehen musst, je nach Mietvertrag kannst du schnell aus der WG rausgeworfen werden.
 
Xyn schrieb:
Die Zahlungsaufforderung kam ja nur an einen.

Das sagt leider nichts. Wie ich oben schon schrieb, bei mehreren Gleichberechtigten Schuldnern darf man sich als Gläubiger/Vermieter den Zahlungsunfähigsten aussuchen. Und nur den Verklagen.

Wie die Person dann von den anderen an sein Geld kommt, das ist dann nicht das Problem vom Vermieter.
 
Keine Ahnung was ihr hier herumdisktuiert. Die ausstehende Miete ist zu bezahlen! Wenn die Herrschaften noch länger herumstreiten, sitzen sie alle drei auf der Straße. Wer jetzt moralisch, rechtlich oder solidarisch die Oberhand hat, interessiert den Vermieter nicht die Bohne - der will seine Miete vollständig und pünktlich haben.
Auch der TE ist nicht ganz unschuldig: Hätte er einen ordentlichen Vertrag unterschrieben, gäbe es jetzt keine Probleme. (ich schätze Mal, ihr habt das alles mehr oder weniger mündlich/schriftlich untereinander geregelt, oder?)

Der Vermieter hat euch vermutlich eine enge zeitliche Frist gesetzt. Wie du jetzt deine WG-Krise lösen wirst, ist natürlich deine Sache, trotzdem würde ich wohl nicht auf stur schalten, sondern anfangen einen Kompromiss zu suchen.;)

edit: Was kann man aus einer Kontonummer + BLZ rauskriegen??
Geh auf die entsprechende Bank und frag mal freundlich, ob sie dir einen Namen und eine Anschrift zur Kontonummer geben können. (manche Banken machen das ohne Probleme - andere Stellen sich hier quer)
Eventuell hilft es auch, wenn du die Lage erklärst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also eine Bank sollte das Bankgeheimnis wahren und deshalb keine Auskünfte gegenüber Dritten machen, zu wenn eine Kontonummer gehört. Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, dann kann dieser die Auskunft einholen.
 
So ist das. Den Namen des Kontoinhabers darf die Bank im Normalfall nur auf Richterliche Anordnung raus geben.

Mein Tipp wäre, überweist Ihr doch einfach mal 1 Cent auf Ihr Konto. Und im Feld Verwendungszweck bittet Ihr um Kontaktaufnahme. Eventuell mit Telefonnummer. Vielleicht meldet Sie sich ja bei euch.

Und wenn nicht, dann sind die 1 Cent ja auch noch kein großer Verlust.
 
Was nutzt denn die Dame, wenn nie ein Vertrag mit ihr bestanden hat?
Sie wird deshalb wohl kaum verpflichtet sein, etwas zu zahlen.
So blöd das auch sein mag.
 
MichaW schrieb:
Was nutzt denn die Dame, wenn nie ein Vertrag mit ihr bestanden hat?
Sie wird deshalb wohl kaum verpflichtet sein, etwas zu zahlen.
So blöd das auch sein mag.

Genau so isses!

@0815: Selbst wenn Ihr die findet, weist mal nach, dass sie das Geld wirklich zahlen muss... Wird schwierig, wenn sie alles leugnet oder behauptet, dass sie da kostenlos tageweise wohnen durfte. Vielleicht findet Ihr sie aber und sie ist zumindest bereit, einen Teil zu zahlen.

Aus meiner Sicht muss der Hauptmieter voll dafür einstehen. Ihr seid seine Untermieter, mit Euch hat er einen Vertrag gemacht. Ihr seid beide nicht dafür verantwortlich, dass er jemand anderen ohne Vertrag in der Wohnung hat wohnen lassen.

Ob Ihr Euch des lieben Friedens willen trotzdem beteiligt, ist Euch überlassen. Wenn nicht, ist die Atmosphäre in der WG vergiftet.

Was ich glaube ich nicht herausgelesen habe: Ist das eine rein hypothetische Frage, oder wurdest Du bereits auf eine Beteiligung angesprochen?
 
crycorner schrieb:
Selbst wenn Ihr die findet, weist mal nach, dass sie das Geld wirklich zahlen muss.

kein problem:
0815_user schrieb:
Wir wohnn in ner 3er WG. Vor meinem Einzug wohnte in meinem Zimmer ein Mädchen, das nur ab und zu da war und nie in dem Mietvertrag stand. Sie hat nur ihren Anteil bezahlt.

daraus resultiert:

es wurde ein mündlicher (unter?)mietvertrag geschlossen, indem sie die miete gezahlt hat und diese akzeptiert wurde. vgl. § 145 ff. bgb

die zahlungen sollten sich allerdings nachweisen und zuordnen lassen. ggf. helfen auch zeugen. von daher sollte das schonmal kein problem darstellen. nur was bringt das, wenn man diese person nicht auffinden kann?

beim akuten problem ists eigentlich auch ganz einfach: die miete muss gezahlt werden. zahlungspflichtig sind alle, die zum zeitpunkt des entstehens der forderung einen entsprechenden vertrag hatten. bei mehreren mietern im mietvertrag kann sich - wie schon geschrieben - der vermieter eine person "herausuchen" und von ihm die zahlung verlangen. wo und wie dieser dann das geld von den anderen schuldnern herbekommt, ist sein problem.

sofern der te nichts unterschireben hat von wegen "übernehme die aussenstände der vormieterin" etc., hat er damit also nichts zu tun. das wird dann nur ggf. ein problem, wenns ums weitere zusammenleben untereinander geht.
 
Zurück
Oben