Problem in ner WG und Mietschulden...

Einverstanden.

Ein Problem, das mehr praxisorientiert ist: Wenn die Dame bockt und nicht zahlen will, muss man sich einen Anwalt nehmen. Gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Bei WG- Bewohnern erstmal nicht unbedingt zu erwarten. Wenn man keine hat, werden die Anwaltskosten schnell höher sein, als die 500 EUR, denn es wird mit Sicherheit schlussendlich eine aussergerichtliche Einigung erzielt, und da zahlt man dann seine Anwaltskosten selbst. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann hat man schlimmstenfalls eine Selbstbeteiligung von 250 EUR. Versicherungen mit einer geringerer SB sind teurer und vermutlich nicht unbedingt das, was ein WG- Bewohner so hat. Aber immerhin könnte man so die Hälfte wieder zurückholen.

@Heretic Novalis: Ist das ungefähr richtig so?

Gruß,
crycorner
 
Sherman123 schrieb:
Keine Ahnung was ihr hier herumdisktuiert. Die ausstehende Miete ist zu bezahlen! Wenn die Herrschaften noch länger herumstreiten, sitzen sie alle drei auf der Straße. Wer jetzt moralisch, rechtlich oder solidarisch die Oberhand hat, interessiert den Vermieter nicht die Bohne - der will seine Miete vollständig und pünktlich haben.
.

Stimmt so leider nicht ganz. Meine Eltern besitzen ein Mietshaus mit 16 Wohnungen und 2 Geschäftsräumen im Erdgeschoss. Wir hatten schon des öfteren Probleme das Leute ihre Mieten nicht mehr gezahlt haben. Jemanden in Deutschland aus der Wohnung zu werfen ist bei 500 € nahezu unmöglich. Wir haben bei JEDEM Fall letztendlich draufgezahlt ( 3 Gerichtsverhandlungen sind mir bekannt). Einmal hat ein Friseurgeschäft nicht gezahlt. da haben wir in erster Instanz sogar verloren. Das Gericht war der Ansicht jemandem die wirtschaftliche Grundlage zu nehmen, stehe in keinem Verhältniss zu 12 ausstehenden Mieten. Man solle sich doch eher um einen Vergleich bemühen. Nach dem Einspruch des Anwalts haben wir dann bei nem anderem Richter Recht bekommen. Ab dem Zeitpunkt wo wir nen Titel + Räumungsbescheid hatten sind dann nocheinmal 1,5 Jahre + 3 Verhandlungen ins Land gezogen.
Auch bei den Privatmietern sah es kaum besser aus. Vom Zeitpunkt der Titel bis zum Auszug / Räumung sind auch noch locker 16 Monate vergangen.
Der Brief vom Amtsgericht ist mit Sicherheit kein Urteil zur Räumungsandrohung sondern nur das gerichtliche Mahnverfahren.
ich kann dir nur einen Tip geben, rede mit dem vermieter. Wenn ihr ihm die Situation erklärt wird er euch mit absoluter Sicherheit ne humane Rate anbieten. der weiß doch auch ganz genau was für Kosten ins Haus stehen wenn er räumen lassen will.

@sherman
hab dich zum zitieren nur rausgesucht um es mal aus der Sicht der Erfahrung zu beschreiben. Moralisch seh ich den Fall ganz genau wie du. Wollte dich damit natürlich nicht angreifen.

P.S.: Ihr solltet dem Vermieter definitiv anbieten ersteinmal in Vorleistung für die Dame zu gehen. So sichert ihr euren Wohnraum. Ob das klagen gegen jemanden der nicht im Mietvertrag stand Sinn macht weiß ich nicht. der Hauptmieter kennt ja nicht einmal den Nachnamen der Säumigen. Würde ich vielleicht eher unter Erfahrung abhaken. Wenn er beim Anwalt dafür 250 € abdrücken soll, ist das ja schon die Hälfte der Schulden. Sich drauf zu verlassen das die Dame verurteilt wird und dazu noch die gegnerischen Anwaltskosten tragen muss wäre mir aus wirtschaftlicher Sicht zu riskant. Selbst wenn ihr nen Titel gegen sie in der Hand habt, kann es Jahrzente dauern bis ihr das Geld habt.
 
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Also, das gewisse Etwas muss die Dame ja gehabt haben, wenn solche Banalitäten wie Mietvertrag oder zumindest Nachname nie zur Debatte standen . . . :lol:

Ich fürchte, das Geld könnt Ihr in den Schornstein schreiben. Ich sehe da wenig Hoffnung, es wiederzubekommen.

Persönlich würde ich mich nicht verpflichtet sehen, zu zahlen. DU hast die Dame nicht an Bord geholt und damit auch keine Verantwortung. Wäre ich misstrauisch, würde ich mir außerdem Gedanken machen, ob die Story überhaupt stimmt . . . na gut, notgeile Männer schalten ja öfters mal gern das Großhirn aus, aber so was . . . :evillol:
 
Heretic Novalis schrieb:
es wurde ein mündlicher (unter?)mietvertrag geschlossen, indem sie die miete gezahlt hat und diese akzeptiert wurde. vgl. § 145 ff. bgb

das mag ja sein, aber denkst du nicht auch, dass mit ihrem Auszug der Vertrag beendet wurde?
wieso sollte die Untermieterin also Miete für eine Wohnung bezahlen in welcher sie gar nicht mehr wohnt?

für mich hört es sich ja so an, als ob jeder immer 165€ bezahlt hat.
irgendwann ist die Untermieterin Ausgezogen
Und die beiden Verbliebenen haben Stur ihre 165€ weiter bezahlt.

--> was kann das Mädel dafür, wenn die beiden anderen zu blöd sind die volle miete zu bezahlen?
 
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Da Mietverträge, nach meiner Kenntnis, immer schriftlich gekündigt werden müssen, dürfte der Mietvertrag mit Auszug nicht einfach beendet worden sein.

Hierzu bedarf es, da die schriftliche Kündigung fehlt, erst der Annahme der Kündigung durch den Vermieter. Was hier im Grunde spätestens erst mit der Weitermietung des Zimmers erfolgt ist.
 
Ich seh das als eine Sache die deine beiden Mitbewohner untereinander oder eben mit dem Mädchen klären müssen. Dich geht das ganze ja gar nichts an. Das wäre ja noch schöner ich ziehe wo ein und auf einmal sagen die "ach vor paar Monaten war hier Wasserschaden da müssen wir noch ne Rechnung von 1000€ begleichen überweis mal bitte deinen Teil" oder du ziehst im Januar ein und die kommen dann im Februar mit ner Abrechnung über das letzte Jahr und du sollst dich beteiligen.... das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Rechtlich mag das anderst geregelt sein das WG´s wie Gesamtschuldner haften aber ich fände es sehr unfair für Mietschulden eines Vormieters haften zu sollen.

Ich hab damals auch mal in einer WG gewohnt und war Kontoführer. Da hat man die Verantwortung zu kontrollieren ob jeder Überwiesen hat und Überweist dann weiter an den Vermieter wenn nun einer meiner Kumpanen ausgezogen wäre und wir hätten auf die Schnelle keinen Nachmieter gefunden hätte ich ja auch nicht nur 2/3 der Miete an den Vermieter bezahlt.... klingt sehr komisch das ganze.

Zusammenfassend: Dich geht das nix an wenn die keinen Nachmieter auf die schnelle finden da du für leerstand des Zimmers ja schlecht zur Kasse gebeten werden kannst was das ganze aber sozial für Auswirkungen auf euer Zusammenleben hat steht auf einem anderen Blatt ich jedenfalls würde denen klarmachen das es denen ihr Bier ist.


P.S ach noch ne Kurze Annekdote ich hatte damals mal einen so ziemlich besten Kumpel mit in der WG und das war der größte Pfennigfuchser den ich je kennenlernte... war einfach ätzend mit dem zusammen zu wohnen da wurde als abends bei mir geklopft das auf der Telefonrechnung noch ein paar Nummern von mir drauf wären und ich soll bitte 0,76€ ihm Überweisen.... der war auch immer ganz schnell dabei anderen irgendwie Schuld unterzuschieben wenn was zu bezahlen sei.
 
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Indako schrieb:
Da Mietverträge, nach meiner Kenntnis, immer schriftlich gekündigt werden müssen, dürfte der Mietvertrag mit Auszug nicht einfach beendet worden sein.

Hierzu bedarf es, da die schriftliche Kündigung fehlt, erst der Annahme der Kündigung durch den Vermieter. Was hier im Grunde spätestens erst mit der Weitermietung des Zimmers erfolgt ist.

Wenn das bloß ein wenig mündlich war, gibt es natürlich keine Fristen & auch keine schriftliche Kündigungen. ;) Sie war einfach da & ging, wie ich das so lese. Wahrscheinlich wurde nicht einmal irgendetwas mündlich vereinbart, wo es einen Zeugen gibt.

Da gab es einen richtigen Kommentar. Wenn es nur einen Mietvertragsnachtrag gab, für einen neuen Mitbewohner, (also alle Mieter stehen drinne) dann muss man wohl für die Schulden mithaften. Das wäre mein Rechtsverständis. Das wäre aber mal eine interessante Frage für den Anwalt. Sowas sollte man von vornherein aus dem Wege räumen. Anders sieht es natürlich dann wirklich mit Untermietverträgen aus oder wenn alle einen neuen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben.

Mich wundert bloß, warum jetzt schon das Amtsgericht auf der Matte steht. Da wurde doch im Vorfeld einiges versäumt.
 
Indikato hat im Post 12 alles wichtige gesagt. Was noch fehlt, dass in Mietangelegenheit die Verjährungsfrist nur 6 Monate beträgt. Sollte die Vormieterin schon länger als 6 Monate ausgezogen sein, kann man keine Forderungen aus dem Mietverhältniss mehr geltend machen.
 
Schaby schrieb:
Sollte die Vormieterin schon länger als 6 Monate ausgezogen sein, kann man keine Forderungen aus dem Mietverhältniss mehr geltend machen.
der vermieter kann seine miete dann nicht mehr einfordern?
das halte ich für ein gerücht, da hier mehrere mieter vorhanden sind. wie bereits geschrieben, kann sich der vermieter (bei mehreren mietern) einen aussuchen, der zahlen muss. steht sie nicht im mietvertrag (wie hier) gibts auch keine verjährung gegenüber dem vermieter in dem fall.

die miete muss gezahlt werden - wer schlussendlich zahlt, ist dem vermieter egal und eine sache zwischen den mietern.

das nur um mal missverständnissen vorzubeugen, falls jemand auf die idee kommt, einfach seinen teil in ner wg nicht zahlen zu müssen ;)

mieter haben zwar abartig viele rechte und fast narrenfreiheit in diesem land, aber verträge müssen auch von diesem volk (noch) eingehalten werden
 
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