crycorner
Cadet 2nd Year
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 26
Einverstanden.
Ein Problem, das mehr praxisorientiert ist: Wenn die Dame bockt und nicht zahlen will, muss man sich einen Anwalt nehmen. Gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Bei WG- Bewohnern erstmal nicht unbedingt zu erwarten. Wenn man keine hat, werden die Anwaltskosten schnell höher sein, als die 500 EUR, denn es wird mit Sicherheit schlussendlich eine aussergerichtliche Einigung erzielt, und da zahlt man dann seine Anwaltskosten selbst. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann hat man schlimmstenfalls eine Selbstbeteiligung von 250 EUR. Versicherungen mit einer geringerer SB sind teurer und vermutlich nicht unbedingt das, was ein WG- Bewohner so hat. Aber immerhin könnte man so die Hälfte wieder zurückholen.
@Heretic Novalis: Ist das ungefähr richtig so?
Gruß,
crycorner
Ein Problem, das mehr praxisorientiert ist: Wenn die Dame bockt und nicht zahlen will, muss man sich einen Anwalt nehmen. Gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Bei WG- Bewohnern erstmal nicht unbedingt zu erwarten. Wenn man keine hat, werden die Anwaltskosten schnell höher sein, als die 500 EUR, denn es wird mit Sicherheit schlussendlich eine aussergerichtliche Einigung erzielt, und da zahlt man dann seine Anwaltskosten selbst. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann hat man schlimmstenfalls eine Selbstbeteiligung von 250 EUR. Versicherungen mit einer geringerer SB sind teurer und vermutlich nicht unbedingt das, was ein WG- Bewohner so hat. Aber immerhin könnte man so die Hälfte wieder zurückholen.
@Heretic Novalis: Ist das ungefähr richtig so?
Gruß,
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