Problem mit Gewährleistung bei Notebook

Doc Foster und Ribery88, wann war nochmal die Hochzeit?

Im übrigen, bitte genau lesen. Viele Händler. Nicht alle. Und liebes Ribery88, dein geliebtes Saturn reagiert bei Gewährleistung gerne mal träge. Wenn der Gegenüber seine Rechtslage allerdings kennt oder seinen Anwalt androht, motiviert das die Mitarbeiter gerne mal kulant zu handeln ;).

Aber als Verkäufer wirst du das ja bestens wissen.
 
Kulanzantrag stellen schriftlich an HP, wie es der Ribery schon gesagt hat, Garantie ist abgelaufen, und ein Fall für die Gewährleistung ist es m.E. auch nicht.

Und Anwaltsschreiben beeindrucken heute auch niemanden mehr, jeder Online Shop hat je nach Größe entweder selbst eine Rechtsabteilung oder einen Anwalt der soetwas regelt, das kann sich niemand leisten.

Wenn ich manchmal lese was an horrenden Forderungen in meiner Firma so kommt, und ich die Antwort unserer Rechtsabteilung lese, dann muß ich nicht selten einfach nur noch schmunzeln.

Vielleicht hat HP auch eine Pauschale, je nachdem was defekt ist, und du wirst nicht finanziell ruiniert, kannst ja mal auf blauen Dunst hin schauen was ein neues Mainboard kosten würde.

Wenn der Gegenüber seine Rechtslage allerdings kennt oder seinen Anwalt androht, motiviert das die Mitarbeiter gerne mal kulant zu handeln ;).

Dafür braucht man die Rechtslage nicht kennen, das tun die wenigsten, mit dem Anwalt drohen ist praktisch zum Standard geworden, wenn ein Kunde seine Forderungen (entweder gerechtfertigt/ ungerechtfertigt) durchsetzen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Händler. Nicht alle.

Und notwendigerweise noch einmal die Frage, ob du diese bislang unbelegte Behauptung beweisen kannst?

Ohne Statistik aus glaubhafter Quelle, dürfte das wohl eher schwer zu belegen sein.
 
Also zum Thema Billig Notebooks, ich habe ein HP Notebook vor 4 Jahren Online gekauft für 350€, läuft jeden tag 3-4 Stunden.

Einziger "defekt" der Akku hält nur noch 1,5 Stunden, da ich aber zu 99% auf der Couch damit sitze ist das kein Thema......
 
@ xpower ashx: Bitte beachten das ich hier über den Händler Saturn rede. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

@ Doc Foster: Hier.
 
Es geht um einen Beleg für diese von dir getätigte Aussage:

Viele Händler sind Kulanter wenn ein Anwalt sie anschreibt bzgl. zwei Jähriger Gewährleistung. Meist gibts dann keine Aussagen wie beweisen sie mir das. Dazu sollte man aber eine Rechtsschutzversicherung haben.

Im von dir verlinkten Artikel wird dem Einzelhandel ganz allgemein in der Abwicklung der Gewährleistung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, inwieweit sollte das also deine oben zitierte Behauptung stützen?

Bist du sicher, ob du das nötige Rüstzeug für eine Diskussion besitzt?
 
Noch dazu betrifft es nicht mal Saturn, dein verlinkter Artikel, wobei bei diesem Artikel vor allem Aldi und Lidl kritisiert werden. ( Wen wundert es denn?) Die haben nicht mal ein Service-Center.
 
Das sich kaum jemand im Einzelhandel mit Gewährleistung auskennt lässt vermuten das auch diese Personen im Schulunterricht nicht aufgepasst haben oder nie etwas von BWL gehört haben, kann man niemandem vorwerfen, dafür gibt es Vorgesetzte die es wissen müssen.

Wenn man jetzt einen Test bei Sven (1 Lehrjahr) macht oder bei Natascha die aushilfsmäßig ein paar Euro verdient ist so ein Ergebnis zu erwarten, leider kann ich das nicht gut heißen denn ich habe mal gelernt das wenn ich keine Ahnung habe, ich lieber gar nichts sage, oder meinen Vorgesetzten frage, Falschaussagen disqualifizieren mich nur.

Einen Gewährleistungsanspruch würde ich als Händler nicht mehr anerkennen, im Ausnahmefall vielleicht wenn ein Gutachter den anfänglichen Mangel nachweist und ich eine Chance hätte das Geld vom Hersteller wieder zu bekommen.

@Xyn

Ist im übrigen egal über welchen Händler du da redest, du bist sowieso total voreingenommen
 
Mal im Ernst. Was "labberst" du? Wovon soll ich voneingenommen sein.

Hier tun gerne einige das die Gewährleistung grundsätzlich nur sechs Monate gilt. Passt doch zu den Verkäufern aus der Studie die ich weiter oben im Link gepostet hab. Zufälle gibts aber auch.

Bist du sicher, ob du das nötige Rüstzeug für eine Diskussion besitzt?
Absolut! Nur die geeignete Gegenseite dazu fehlt, mit Niveau und so.

Noch dazu betrifft es nicht mal Saturn, dein verlinkter Artikel, wobei bei diesem Artikel vor allem Aldi und Lidl kritisiert werden. ( Wen wundert es denn?) Die haben nicht mal ein Service-Center.
Media Markt - Saturn wo genau war nochmal ausser im Namen der Unterschied?
Stimmt ein Service Center garantiert Kundenorientiertes Handeln.
 
Xyn schrieb:
Hier tun gerne einige das die Gewährleistung grundsätzlich nur sechs Monate gilt. Passt doch zu den Verkäufern aus der Studie die ich weiter oben im Link gepostet hab. Zufälle gibts aber auch.

Und du tust so als ob es keine Beweislast gibt:rolleyes:
Wir müssen uns doch tatsächlich nicht darüber unterhalten, dass solange die Beweise für die Anfänglichkeit nicht erbracht wurden, der Kunde auch keine zwei Jahre Gewährleistung hat oder?

Xyn schrieb:
Media Markt - Saturn wo genau war nochmal ausser im Namen der Unterschied?

Da merkt man deine Ahnungslosigkeit und dass du ein Dummschwätzer bist.
Jeder Markt ist dezentral gesteuert, somit auch bei Personalentscheidungen, Service, Rücknahmen etc.
Abgesehen davon dient der Service als Hilfe für den Kunden und nicht als Gegenspieler wie du es gerne darstellen möchtest.
Für ein Dummschwätzer wie du es bist, ist es natürlich leichter alles über einem Kamm zu schmeißen, damit deine Posts auch viel Gehör finden, jedoch wie immer ohne inhaltliche Gewichtung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
xpower ashx schrieb:
Das sich kaum jemand im Einzelhandel mit Gewährleistung auskennt lässt vermuten das auch diese Personen im Schulunterricht nicht aufgepasst haben oder nie etwas von BWL gehört haben, kann man niemandem vorwerfen, dafür gibt es Vorgesetzte die es wissen müssen.

Was hat die Sachmängelhaftung mit BWL zu tun?

Zum Thema "2-jährige" oder "6-monatige" Gewährleistung sei hier noch einmal folgendes angemerkt:

Weder der eine noch der andere Begriff ist angebracht.

Das Kaufrecht gewährt dem Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang gewisse Rechte, hauptsächlich die Ansprüche auf Nachlieferung und Nachbesserung.

Jeder Anspruch unterliegt der Verjährung.
Für diese speziellen kaufrechtlichen Ansprüche sind die Verjährungsfristen in § 438 BGB geregelt, beim Kauf einer beweglichen Sache beträgt die Verjährung bspw. 2 Jahre ab Ablieferung der Sache.

Es ist zunächst also immer zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch des Käufers vorliegt, das kann nur der Fall sein, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Erst dann stellt sich die Frage, ob dem Anspruch ggf. die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden kann.

Wenn man all dies geprüft und bejaht hat, stellt sich zuletzt die Frage nach der Beweisbarkeit mit der Beweislastregel des § 476 BGB.

Es ist also ganz allgemein unsinnig und unzutreffend, von einer 6-monatigen oder 2-jährigen Gewährleistung zu sprechen, wenn man das obige System verinnerlicht hat.

Natürlich wird in der Praxis nicht streng nach diesem Aufbau geprüft, wenn bspw. klar ist, dass ein Mangel nicht bewiesen werden kann, das ändert aber nichts daran, dass man zumindest die Struktur und Logik hinter der gesetzlichen Regelung kennen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Foster

Im Berufsschulunterricht werden diese ganzen Themen im Zusammenhang mit Kaufverträgen gelehrt, im Normalfall, nur hat nicht jeder Verkäufer auch eine dementsprechende kaufmännische Lehre gemacht. ;)

@xyn

Du redest von Niveau, das musst du dir erst einmal selbst erarbeiten
 
Das mag sein, auch der geneigte BWL Student muss sich durchs Recht quälen, das ändert aber nichts daran, dass es sich um eine rechtswissenschaftliche und nicht betriebswirtschaftliche Frage handelt.

Nach dem, was ich so über die rechtlichen Teile bestimmter Ausbildungszweige lese und höre, scheint man das Schlechtwissen den angehenden Kaufmännern nicht verübeln zu können.
 
Danke für die ganzen Antworten. Auch wenn ich sehr froh darüber bin, dass mir von euch so geholfen wird so bitte ich euch, euch nicht gegenseitig runter zu machen. Das führt zu nichts.
Nur nochmal für mein (sehr bescheidenes) Verständnis:
Darf der Händler in meinem Fall (HoH) die Annahme des Geräts verweigern?

Es kann sein, dass ich einfach zu dämlich bin in dem Thema, aber wofür habe ich dann die in Deutschland geltenden 2 Jahre Gewährleistung wenn ich nach 1 Jahr quasi keinerlei Chance hab diese auf irgendwelche Art und Weise durchzusetzen?
 
Die Gewährleistung hat der Verkäufer zu erbringen. Da der natürlich das Produkt nicht selbst herstellt (und somit dire Qualität direkt beeinflusst) musste der Gesetzgeber natürlich gewisse Limitierungen einbringen.
Allgemein wurde also entschieden, dass dem Verkäufer nunmal nach einem halben Jahr es nicht mehr pauschal der Anfangsverdacht zugeschoben werden kann.

Entsprechend steht es dir natürlich frei, zu beweisen (!) das der Fehler bereits bei Übergabe bestand.

In deinem Fall kann der Verkaufer also dich auffordern den Beweis zu erbringen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Trifft das nicht zu, muss er auch nicht das Produkt zur weiteren Abwicklung annehmen.
Das nennt sich dann schlechter Service, denn zumindest die Möglichkeit der Garantie, Kulanzantrag oder Reparatur sollte ein guter Verkäufer einräumen.

Ist also Garantie nicht mehr vorhanden kannst Du das Gerät wohl oder übel nur entsorgen oder kostenpflichtig repatrieren lassen
 
Es kann sein, dass ich einfach zu dämlich bin in dem Thema, aber wofür habe ich dann die in Deutschland geltenden 2 Jahre Gewährleistung wenn ich nach 1 Jahr quasi keinerlei Chance hab diese auf irgendwelche Art und Weise durchzusetzen?

Schade, dass du meinen Beitrag offenbar nicht gelesen hast.

Der Verkäufer muss nicht 2 Jahre dafür Gewähr leisten, dass die Sache mangelfrei bleibt, sondern nur dafür, dass sie es bei Gefahrübergang (also i.d.R. bei der Übergabe) war.
Wenn dies der Fall ist, hat der Käufer 2 Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen.

Die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie!
 
Persönliche Kleinkriege haben hier nichts verloren. Wenn ihr was zu klären habt, macht das per PN.
 
@ TE

Da schaust du wohl in die Röhre! Die Günstigen HP Modelle haben durchweg nur 1 Jahr Garantie. Ich arbeite selbst bei einem Großen Onlineversandhandel in der Technik und habe schon oft mit HP bezüglich Kulanz gesprochen. Diese gibt es bei Geräten in dieser Preisklasse auf keinen Fall. Zumal HP auch eine Garantieverlängerung auf 2 Jahre anbietet.

Das Verhalten von HOH ist völlig legitim. Du musst beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war. Dies war jedoch nicht der Fall, sonst hättest du ja schon im ersten Jahr die Garantie in Anspruch genommen aufgrund eines "Toten Gerätes".

An deiner Stelle würde ich das Gerät als defekt in der Bucht verkaufen und mir ein neues Gerät zulegen.


Zu dem Thema, dass günstige Notebooks nur Kurz halten, kann ich dur den Kopf schütteln. Ich nutze seit 4 Jahren ein Acer Travelmate das damals 199€ ohne OS und Ram gekostet hat. Das Ding lauft mind. 8h jeden Tag und läuft und läuft und läuft......, sogar der Akku hält noch immer gute 1,5h
 
Zurück
Oben