Probleme mit Onlinekauf, wie vorgehen?

Ilsan

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Hallo, habe vor Weihnachten ein Laptop gekauft bei Lenovo/Digitalriver. Dieser kam kurz vor Neujahr an, wurde aber erst später ausgepackt, da Geschenk.

Jetzt haben wir 2 Defekte am Laptop: Einmal ist ne Taste leicht defekt, bleibt sporadisch hängen (sehe ich nicht ein bei einem Neugerät), und Windows fährt nicht hoch.

Bei Digitalriver angerufen mit dem Wunsch auf Nachbesserung. Dort wimmelt man einen nur ab, man soll zu Lenovo, da hätte man Garantie, auch nach mehrmaligen klarmachen dass man das ganze über die Gewährleistung regeln möchte bleibt der Mitarbeiter dabei. Bietet nur eine Kaufpreiserstattung an, aber keine Reparatur.

Dann die Nummer gewählt die er mir umbedingt geben wollte, bei Lenovo angerufen. Irgendwann auch mit einer Frau mit einer kaum verstehbaren Stimme mit Östeuropäischen Akzent gesprochen.
Dass Windows nicht hochfährt dafür sei man nicht verantwortlich, man solle eine Widerherstellungscd bestellen (kostet natürlich), dass das Laptop kein optisches Laufwerk hat, interesiert sie aber auch nicht wirklich. Dann hab ich die Sache mit der Taste noch angesprochen, sie "bleibt sie denn nur sporadisch hängen?" ich sage gleich "nein regelmäßig", sie "wenn sie nur sporadisch hängen bleibt, können wir da nichts machen, sie haben das Gerät ja auch schon 3 Wochen!" Dass ich es 3 Wochen habe ist mir neu. Der UPS Mann war am 30.12 da.

Glücklich bin ich darüber nicht. Frage ist was ich mache? Die Taste hängt zwar nur sporadisch, aber fühlt sich schon deutlich anders an als die anderen Tasten. Sowas nehme ich nicht hin, bei einem Neugerät.

Digitalriver bietet auch nur an das Gerät zurückzunehmen und ich könnte dann ein neues bestellen. Habe den Digitalriver Mitarbeiter dann gefragt was passiert wenn ich das Gerät nochmal kaufe und es teurer ist mitlerweile, ob ich dann mehr zahlen muss "nein natürlich nicht".
Seh ich aber schon kommen dass es sooo nicht laufen wird und am Ende nur mein Geld zurückbekomme. Also was machen? Ein Recht auf Nachbesserung gibt es nicht ggü dem Händler oder? Er kann stumpf das Geld zurückgeben?
 
Bleib bei der Auseinandersetzung mit dem Verkäufer. Gegen den besteht der kaufrechtliche Anspruch auf Nacherfüllung - das kann Reparatur oder Austausch sein. Letzteres sollte sich nach deinen Schilderungen durchsetzen lassen und dir auch entgegenkommen, nicht? :)

Schöne Grüße und halt uns auf dem Laufenden.
 
Ja ich will das Gerät ja, der Preis war auch gut, daher kommt mir die Rückerstattung des Kaufpreises nicht ganz so gelegen.
 
Dann ist das Austauschverlangen das richtige Mittel für dich :)

§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB
 
Naja direkt Austausch wird mir verweigert. Der Mitarbeiter bietet mir nur an das Gerät zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Hab mit ihm diskutiert und er meinte ich könne ja das gleiche Gerät nochmal kaufen. Habe ihm daraufhin gesagt dass dieses jetzt aber knapp 200euro teurer ist. Er meinte dann er würde mit der Verkaufsabteilung sprechen und denkt dass man mir dann den selben Preis nochmal machen kann und er gibt mir dann Rückmeldung.
Sehe aber schon kommen dass das so nicht klappen wird.
Ich meine aber auch im Kopf zu haben ob Geld zurück oder Nachbesserung kann der Verkäufer entscheiden. Sprich er muss nicht Nachbessern. Der Käufer kann nur ab der 2. Missglückten Nachbesserung Geld zurückverlangen. So meine ich war es. In dem Fall wäre es sogar rechtens wenn mir nur der Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten wird.

Ist mein erstes Lenovo Gerät und irgendwo find ich das schon dreißt dass die das einfach über die Garantie abwickeln lassen wollen. Der Mitarbeiter erwähnte das Wort "Garantie" auch von sich aus gar nicht. Hat es warscheinlich geschickt gemieden. Allerdings kenn ich ja den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Irgendwas fasselte er dann auch noch er bräuchte ne RMA Nummer oder sowas und da müsse ich mich sowieso an Lenovo (Hersteller) wenden. Das ist doch die reinste Verarschung irgendwo. Wieso soll ich zum Hersteller wenn ich etwas über die Gewährleistung über den Händler regeln lassen will. Die versuchen es scheinbar unbemerkt dann doch wieder über die Garantie abzuwickeln.

Nur Lenovo sagt Softwareproblem haben sie nix mit zu tun, wäre meine Sache. Und wegen der leicht defekten Taste waren sie auch wenig einsichtig. Hab nacher "Angst" dass deren Tester einfach behauptet die Taste geht und bleibt nicht hängen, weil sie das ja nur sporadisch tut.
Aber was wenn sie in ein paar Monaten defekt ist oder nach einem Jahr dann entgültig? Dann darf ich den Spaß ja aus eigener Tasche bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du so ein Billig Latop kaufst und nicht zufrieden bist, dann nimm das Geld zurück und leg noch was drauf und hol dir was besseres.

So viel scherereien...
 
Ilsan schrieb:
Hallo, habe vor Weihnachten ein Laptop gekauft bei Lenovo/Digitalriver. Dieser kam kurz vor Neujahr an, wurde aber erst später ausgepackt, da Geschenk.

Finde den Fehler.

Würde die Rücknahme gegen Auszahlung des Kaufpreises annehmen. Bzw. bei Lastschrift diese SOFORT Platzen lassen.

Ich versteh auch nicht, warum man immer alles hauptsache billig kaufen muss.

Hättest Dich mal informiert: http://www.sueddeutsche.de/digital/...gefangen-in-der-kundendienst-hoelle-1.1594655
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Beitrag wiederhergestellt)
im übrigen ist digitalriver nur ein Zahlungsdienstleister , ähnlich Paypal, deine Ansprüche mußt du schon an Lenovo stellen
 
Ich versteh auch nicht, warum man immer alles hauptsache billig kaufen muss.
Du meinst der Service wäre ein anderer gewesen wenn ich das L450 im selben Shop für 200euro mehr gekauft hätte? Würde das Gerät jetzt nicht als billig bezeichnen. Obendrein wäre der "Service" bei einem doppelt so teuren Gerät ja auch derselbe gewesen. Du kannst höchstens sagen dass man generell net im Lenovo Shop kaufen sollte. Aber wie gesagt trifft alles net zu. Hätte ich bei ebay beim billigsten Shop gekauft den noch irgendnen Pole betreibt wär es ja okay aber so?

im übrigen ist digitalriver nur ein Zahlungsdienstleister , ähnlich Paypal, deine Ansprüche mußt du schon an Lenovo stellen
Sorry aber das ist Nonsens

Digital River Ireland Ltd. ist der autorisierte Wiederverkäufer und Händler der Produkte und Dienstleistungen die in diesem Shop angeboten werden.
Steht in den emails.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja wenn ich mein Geld zurück bekomme zur Not hab ich wenigstens keinen "finanziellen Schaden", dennoch bin ich jetzt schon enttäuscht von Lenovo. Das L450 ist immerhin ein Businessgerät (wenn auch das günstiges).
Bislang waren meine Notebooks und Monitore von Dell und da lief alles deutlich Kundenorientierter ab. Vielleicht sollte man Thinkpad abhaken dann und bei Dell bleiben.
 
Man kann sich prinzipiell jeden möglichen Anspruch frei ausdenken und selbst entscheiden, ob man ihn realisieren möchte. Ob die Voraussetzungen zur Durchsetzung gegeben sind, ist eine zweite Frage; ich will aber darauf hinaus, dass der Verkäufer nicht vorschreiben kann, welche Rechte der Käufer wahrnimmt, wenn er ihm eine mangelhafte Sache geliefert hat.

Aus den genannten Vorschriften sollte für dich hervorgehen, dass du einen Anspruch auf Nachlieferung hast, dh der Verkäufer hat eine mangelfreie Sache zu liefern, ohne dass dabei ein neuer Vertrag zustande kommen und eine neue Zahlung fällig werden würde. Diese Rechtslage ändert sich selbstverständlich auch nicht durch etwas so Banales wie das plumpe "Nein, wir machen das nicht" des Anspruchsgegners. Im Äußersten müsste man sich eben gerichtlich auseinandersetzen; zur praktischeren Durchsetzung würde sich ggf empfehlen, schließlich wirklich vom Vertrag zurückzutreten und ein mangelfreies Gerät anderweitig zu besorgen und die Mehrkosten beim ursprünglichen Verkäufer einzutreiben.

Dass der Verkäufer in Irland sitzt, ist nicht schlimm; lässt sich alles in Deutschland am Verbrauchersitz erledigen. Dank unserer lieben, verteufelt gebeutelten EU.

Dass man immer gewissen Risiken ausgesetzt ist (zB dass einem niemand glaubt, dass die Taste spinnt) und man sich eben darauf vorbereiten muss, erwähne ich nur mal wieder, um niemanden zu dem besonders klugen Vorhalt zu verleiten, ich würde solche wesentlichen Dinge übersehen..:rolleyes:

Frag gern nach, was immer dich beschäftigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
dass der Verkäufer nicht vorschreiben kann, welche Rechte der Käufer wahrnimmt, wenn er ihm eine mangelhafte Sache geliefert hat.
Ja schon irgendwo logisch. Ich mein sonst könnte ein Verkäufer ja ganz einfach aus einem Kaufvertrag herauskommen, wenn er diesen jetzt nicht mehr erfüllen will, indem er einfach ein defektes Gerät verschickt.

Es kann aber auch nicht sein dass ich da irgendwelche Sachen von Lenovo einholen soll damit Digitalriver irgendwas bearbeiten kann. Sollen sie selbst machen wenn sie es brauchen.
 
Ilsan schrieb:
Ja schon irgendwo logisch. Ich mein sonst könnte ein Verkäufer ja ganz einfach aus einem Kaufvertrag herauskommen, wenn er diesen jetzt nicht mehr erfüllen will, indem er einfach ein defektes Gerät verschickt.

Stimmt, das ist ein super Argument! Von der ohnehin eindeutigen Gesetzeslage mal abgesehen.

Und natürlich musst du dich nur mit deinem Verkäufer auseinandersetzen. Im Zweifel wäre dessen Identität durch Auslegung der Willenserklärungen zu ermitteln, aber es besteht wohl kein Streit darüber, dass Digitalriver dein Verkäufer ist. Somit sollen die natürlich, wie du selbst sagst, sich selber besorgen, was sie brauchen.
 
Muss gestehen bin jetzt aber doch verwirrt, in der Rechnung steht:

Rechnungssteller:
Digital River Ireland, Ltd.
Unit 153 Shannon Free Zone
Shannon
IRLAND
USt-IdNr.: DE246495190

Geschäftspartner:
Lenovo Deutschland GmbH
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
DEUTSCHLAND

Geschäftspartner ist für mich der Händler. In den Mails steht aber der Shop wird von Digital River betrieben. Wie muss man sich das vorstellen jetzt genau?
 
vlt so:
Digital River bietet Lenovo die Möglichkeit den Shop sowie die Zahlungen abzuwickeln.
Reklamationen aber Lenovo.
 
Betreiber des Shops ist DigitalRiver, nicht Lenovo. Ergo ist dein Händler-Ansprechpartner ausschließlich DigitalRiver. Du hast ja offenbar eine Rechnung mit entsprechendem Briefkopf.

Ilsan schrieb:
Jetzt haben wir 2 Defekte am Laptop: Einmal ist ne Taste leicht defekt, bleibt sporadisch hängen (sehe ich nicht ein bei einem Neugerät), und Windows fährt nicht hoch.

"wenn sie nur sporadisch hängen bleibt, können wir da nichts machen, sie haben das Gerät ja auch schon 3 Wochen!" Dass ich es 3 Wochen habe ist mir neu. Der UPS Mann war am 30.12 da."

DigitalRiver verhält sich hier absolut konform zum dt. Gewährleistungsrecht. Vor allem aber hast du ja die Widerrufsfrist von 2 Wochen verstreichen lassen. Ob du die Ware erst jetzt ausgepackt hast, spielt keine Rolle, da die Widerruffrist von 2 Wochen ab Erhalt der Ware beginnt.

Bei der Garantie hättest du sowieso schlechte Karten, weil a) die Tastatur nicht unter die Garantieteile fällt (ist selbst bei teuren Business-Notebooks nicht der Fall. Hinzukommt, dass mechanische Beschädigungen generell ebenfalls nicht darunter fallen) und b) Softwareprobleme ebenfalls nicht deren Problem sind.

Da du dich aber auf die Gewährleistung berufst (wie du ja offensichtlich weißt), kannst du besagte Defekte natürlich geltend machen. Du bist ja noch innerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr. Die Art der Nacherfüllung kann der Käufer bestimmen, d.h. entweder Ersatzlieferung oder Reperatur der Ware. Ist die Nacherfüllung unmöglich, kannst du auch fristlos vom Vertrag zurücktreten. Jedoch kann der Verkäufer, wenn du dich für eine Ersatzlieferung entscheidest, diese mit der Begründung der "Unverhältnismäßigkeit der Kosten" ausschließen. Ist hier offenkundig der Fall... wegen einer defekten Taste ist eine Ersatzlieferung klar unverhältnismäßig.

Das Entgegenkommen von DigitalRiver, den vollen Kaufpreis zu erstatten ist natürlich ein reines Kulanzangebot, als auch das Angebot evtl. das gleiche Gerät zum vergleichnbaren Preis nochmals zu beschaffen. Musst du nicht annehmen, wäre aber meiner Meinung der leichteste Weg. Vor allem müsstest du nicht 3-6 Wochen auf die Rückkehr des Gerätes aus der Reperatur warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
DigitalRiver verhält sich hier absolut konform zum dt. Gewährleistungsrecht.
Watt? Digital River verweigert sich der Nachbesserung die der Kunde aber ausdrücklich wünscht was sein gutes Recht ist. Was soll da konform zum dt. Gewährleistungsrecht jetzt sein für dich?

Jedoch kann der Verkäufer, wenn du dich für eine Ersatzlieferung entscheidest, diese mit der Begründung der "Unverhältnismäßigkeit der Kosten" ausschließen. Ist hier offenkundig der Fall... wegen einer defekten Taste ist eine Ersatzlieferung klar unverhältnismäßig.
Nein. Der Käufer verlangt ja gar kein neues Gerät sondern sagt doch lediglich er will den Mängel behoben haben. Was meinst du was mit dem Gerät passieren würde wenn er es zurückschickt? Wird wohl kaum verschrottet werden sondern wird entweder nochmal nen anderen Kunden untergeschoben oder sie beheben die Defekte.
Also so siehst du hier Unverhältnismäßigkeit? Mal angenommen der Deckel wäre schief und der Kunde verlangt Nachbesserung. Das würde sehr warscheinlich auf ein komplett neues Gerät hinauslaufen. Da kann der Händler doch auch net sagen "dazu haben wir aber keine Lust weil das Geld kostet!"

Dann kann sich ja jeder ganz einfach aus dem Kaufvertrag herausmogeln. Ein komplett neues Gerät mag unverhältnismäßig sein, eine Reparatur aber nicht. Wie gesagt es wird kein neues Gerät verlangt.

Das Entgegenkommen von DigitalRiver, den vollen Kaufpreis zu erstatten ist natürlich ein reines Kulanzangebot,
Haha absoluter Bullshit. Wieso soll der Kunde denn nicht sein komplettes Geld zurückbekommen wenn er ein defektes Gerät erhalten hat?
Sag mal meinst du deinen Post wirklich ernst jetzt?
Du meinst also allen ernstes es sei Kulanz wenn mir ein Händler den vollen Kaufpreis zurückerstattet nachdem er mir defekte Ware geschickt hat? Es ist eher Kulanz wenn der KÄUFER sich damit einverstanden erklärt und vom Kaufvertrag zurücktritt in dem Fall.


Reklamationen aber Lenovo.
Naja aber dann ist das auch nicht sauber alles, wenn Lenovo dann sagt sie können das über Garantie abwickeln aber nicht über Gewährleistung. Damit verwährt man dem Kunden ja seine Rechte. Obendrein können sie bei Garantie lustig sagen was alles nicht zu Garantie zählt. Da sind doch Probleme vorprogrammiert wegen einer leicht hängenden Taste Garantie in Anspruch zu nehmen. Am Ende soll er noch zahlen für den ganzen Spaß.
Würde hier auf jeden Fall NICHT die Garantie in Anspruch nehmen. Sondern Gewährleistung. Die Frage ist nur wer ist hier der Händler. Die Unklarheit ist sicherlich auch Absicht um dem Kunden das ganze zu Erschweren.

Hier ist nix "Kulanz". Ist man wieder ein Beispiel dafür dass es durchaus lohnt 50 oder 100euro mehr auszugeben und woanders zu kaufen. Aber da die Preise im Lenovo Shop sowieso normalerweise net grad die billigsten sind ist es natürlich schon krass dass man "direkt an der Quelle" so einen schlechten Service und soviel Kundenverarsche bietet.

Vor allem aber hast du ja die Widerrufsfrist von 2 Wochen verstreichen lassen. Ob du die Ware erst jetzt ausgepackt hast, spielt keine Rolle, da die Widerruffrist von 2 Wochen ab Erhalt der Ware beginnt.
Er will das Gerät doch so oder so. Daher ist das jetzt doch relativ egal. Da war nen Mangel und er hat ihn zeitnah gemeldet. Alles in Ordnung also erstmal. Wenn die sich net melden kann er da nix für
 
Zuletzt bearbeitet:
Bogeyman schrieb:
Watt? Digital River verweigert sich der Nachbesserung die der Kunde aber ausdrücklich wünscht was sein gutes Recht ist. Was soll da konform zum dt. Gewährleistungsrecht jetzt sein für dich?
Du klaubst dir den Satz aus dem falschen Zusammenhang. Im darauf bezogenen Zitat ging es einzig allein um diese "3 Wochen". Und da die gesetzliche Widerrufsfrist nun mal verstrichen ist, ist das "konform".

Nein. Der Käufer verlangt ja gar kein neues Gerät sondern sagt doch lediglich er will den Mängel behoben haben. Was meinst du was mit dem Gerät passieren würde wenn er es zurückschickt? Wird wohl kaum verschrottet werden sondern wird entweder nochmal nen anderen Kunden untergeschoben oder sie beheben die Defekte.
Also so siehst du hier Unverhältnismäßigkeit? Mal angenommen der Deckel wäre schief und der Kunde verlangt Nachbesserung. Das würde sehr warscheinlich auf ein komplett neues Gerät hinauslaufen. Da kann der Händler doch auch net sagen "dazu haben wir aber keine Lust weil das Geld kostet!"

Dann kann sich ja jeder ganz einfach aus dem Kaufvertrag herausmogeln. Ein komplett neues Gerät mag unverhältnismäßig sein, eine Reparatur aber nicht. Wie gesagt es wird kein neues Gerät verlangt.
Dir ist offenbar nicht klar, dass eine Ersatzlieferung nicht zwangsläufig ein Neugerät seien muss. Der Nacherfüllung wäre auch genüge getan, wenn der Händler ihm ein identisches wiederaufbereitetes (refurbished) Gerät zusenden würde.

Natürlich verschrotten die Hersteller die Reklamationware nicht, sondern verwenden diese eben gerade für die Abwicklung von Nacherfüllungen, etc.

Bezüglich der Unverhältnismäßigkeit gibt es nun mal bereits bestehende Urteile!!! Warum zum Henker soll man einer Ersatzlieferung statt geben, wenn es sich im Streitfall um eine Taste für wenige Cent handelt? Die Reperatur ist hier zwangsläufig günstiger als jene Ersatzlieferung. Aber vor allem: Das Gesetz verlangt keinen zu erbringenen Nachweis darüber, dass es unverhältnismäßig ist. Da musst du schon den Gesetzgeber verantwortlich machen.


Haha absoluter Bullshit. Wieso soll der Kunde denn nicht sein komplettes Geld zurückbekommen wenn er ein defektes Gerät erhalten hat?
Sag mal meinst du deinen Post wirklich ernst jetzt?
Du meinst also allen ernstes es sei Kulanz wenn mir ein Händler den vollen Kaufpreis zurückerstattet nachdem er mir defekte Ware geschickt hat? Es ist eher Kulanz wenn der KÄUFER sich damit einverstanden erklärt und vom Kaufvertrag zurücktritt in dem Fall.
Du machst auf dicke Hose, hast aber offenbar nicht den kleisten Schimmer. Warum sollte er sein komplettes Geld zurückbekommen? Auf welcher Grundlage? Es besteht immer noch ein gültiger Kaufvertrag. Die Nacherfüllung ist bis jetzt nicht unmöglich und es wurde auch noch nicht die maximale Zahl an Nachbesserungsversuchen ausgelotet um vom Vertrag zurücktreten zu können. Ergo warum bitte?

Naja aber dann ist das auch nicht sauber alles, wenn Lenovo dann sagt sie können das über Garantie abwickeln aber nicht über Gewährleistung. Damit verwährt man dem Kunden ja seine Rechte. Obendrein können sie bei Garantie lustig sagen was alles nicht zu Garantie zählt. Da sind doch Probleme vorprogrammiert wegen einer leicht hängenden Taste Garantie in Anspruch zu nehmen. Am Ende soll er noch zahlen für den ganzen Spaß.
Würde hier auf jeden Fall NICHT die Garantie in Anspruch nehmen. Sondern Gewährleistung. Die Frage ist nur wer ist hier der Händler. Die Unklarheit ist sicherlich auch Absicht um dem Kunden das ganze zu Erschweren.
Was soll daran nicht sauber sein? Was hat Lenovo damit als Hersteller zu schaffen, der nur für die Garantieleistung einsteht? DigitalRiver ist der Händler. Solltest dir mal klar werden, wer hier welche Pflichten hat.

Hier ist nix "Kulanz". Ist man wieder ein Beispiel dafür dass es durchaus lohnt 50 oder 100euro mehr auszugeben und woanders zu kaufen. Aber da die Preise im Lenovo Shop sowieso normalerweise net grad die billigsten sind ist es natürlich schon krass dass man "direkt an der Quelle" so einen schlechten Service und soviel Kundenverarsche bietet.
Der Lenovo-Shop bietet, wie jeder andere Shop eines Herstellers, immer UVP-Preise an. Was andere Shops für Preise verlangen liegt ganz in deren Ermessensspielraum. Dass der Lenovo-Shop von DigitalRiver betrieben wird, ist zum einen ganz unten im Shopsystem ersichtlich, als auch in den AGBs nachzulesen. Problem dabei: Kaum jemand liest mal die AGBs.

Er will das Gerät doch so oder so. Daher ist das jetzt doch relativ egal. Da war nen Mangel und er hat ihn zeitnah gemeldet. Alles in Ordnung also erstmal. Wenn die sich net melden kann er da nix für
Was heißt bei dir "zeitnah"? Er hat die Widerrufsfrist verschlafen, auf die er sich ganz oben offenkundig zuerst echauffiert, er hätte es doch erst "nur 3 Wochen". Daher denke ich eher, dass der Rest bezüglich der Gewährleistungssache eher darauf hinausläuft, dass er seinen Anspruch nicht korrekt formuliert hat. Und wenn der Callcenter-Mitarbeiter nicht einlengt, dann wird in jedem seriösen Call-Center auch ein Vorgesetzter zu sprechen sein bzw. schreibt man dann eben eine Email an DigitalRiver selbst, die zwangsläufig auch eine Rechtsabteilung haben werden, die sich damit besser auskennen werden, als ein Callcenter-Mitarbeiter.
 
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Dir ist offenbar nicht klar, dass eine Ersatzlieferung nicht zwangsläufig ein Neugerät seien muss. Der Nacherfüllung wäre auch genüge getan, wenn der Händler ihm ein identisches wiederaufbereitetes (refurbished) Gerät zusenden würde.
Steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Wer hat hier gesagt ich hab ein Recht auf ein Neugerät? Vielleicht wäre es einfacher nur auf das einzugehen was auch gesagt wurde und nicht stumpf irgendwas rauszuhauen an Wissen was hier aber nicht hinpasst.

Die Reperatur ist hier zwangsläufig günstiger als jene Ersatzlieferung.
Sorry aber wo habe ich gesagt ich will ein neues Gerät? Ich will das wofür ich bezahlt habe, nicht mehr und nicht weniger. Mit einem 6monatigen alten "Ersatzgerät" wo die Tasten schon halb abgenudelt sind würde ich mich aber ebenso wenig zufrieden geben.

Warum sollte er sein komplettes Geld zurückbekommen? Auf welcher Grundlage? Es besteht immer noch ein gültiger Kaufvertrag. Die Nacherfüllung ist bis jetzt nicht unmöglich und es wurde auch noch nicht die maximale Zahl an Nachbesserungsversuchen ausgelotet um vom Vertrag zurücktreten zu können. Ergo warum bitte?
Es wurde mir angeboten das komplette Geld zurückzubekommen. Obendrein bieten "die" (wer auch immer jetzt genau mein Geschäftspartner ist) 1Monat statt nur 14Tage Widerruf. Ist mir aber egal weil ich das Gerät haben möchte und von dem Widerrufsrecht eh keinen Gebrauch machen möchte.
Dass ein gültiger Kaufvertrag besteht solltest du eher DR sagen. Sie sind doch diejenigen die ihn Rückgängig machen wollen und nicht ich.
Momentan ist die Lage so dass man sich der Nachbesserung weigert, bzw mich auf die Garantie verweist. Sage mir doch mal bitte wo das Gesetzeskonform jetzt sein soll.

Sorry aber es macht stark den Eindruck dass du den Eingangspost nicht gelesen hast, wieso schreibst du dann hier? Habe echt keine Lust es jedem einzelnt jetzt nochmal zu erklären.

Was soll daran nicht sauber sein? Was hat Lenovo damit als Hersteller zu schaffen, der nur für die Garantieleistung einsteht? DigitalRiver ist der Händler. Solltest dir mal klar werden, wer hier welche Pflichten hat.
dann kannst du mir ja auch sicher sagen warum jetzt als Geschäftspartner Lenovo auf meiner Rechnung steht, obwohl der Shop angeblich von DR betrieben wird.
Laut meinem Kenntnisstand ist der Händler auch der Geschäftspartner. Das steht aber in Widerspruch jetzt.

Was heißt bei dir "zeitnah"? Er hat die Widerrufsfrist verschlafen, auf die er sich ganz oben offenkundig zuerst echauffiert, er hätte es doch erst "nur 3 Wochen"
Lenovo hat BEHAUPTET ich hätte das Gerät schon 3 Wochen, als ich da hingeschickt wurde von DR. Was aber so oder so Bullshit ist, weil zu dem Zeitpunkt das Gerät grade noch in China war. Es kam am 30.12 an. Sind das jetzt für dich 3 Wochen oder wie?
Obendrein nochmal, Interesiert mich Widerruf nach wie vor nicht.

Daher denke ich eher, dass der Rest bezüglich der Gewährleistungssache eher darauf hinausläuft, dass er seinen Anspruch nicht korrekt formuliert hat.
Glaub mir mal ich habe dem Mitarbeiter von DR die Sache mehr als klar gemacht dass ich die Abwicklung nicht über die Garantie wünsche sondern über die Gewährleistung. Es war ein pures abwimmeln, am Ende gabs ne Nummer die natürlich von Lenovo war, da wollte er mich auch schon ganz zu Anfang hinschicken.

DR bietet mir nur an das Geld zurück (was ich aber nicht will). Die Sache mit dem ich könne ein gleiches Gerät zum gleichen Preis bestellen kam von dem selben Mitarbeiter. Momentan denke ich sein Wort ist aber nichts wert und das wird so oder so nicht klappen, zumal die "Rückmeldung" von denen (natürlich) auch aus blieb.
Ich schätze mal am Ende ist das nur ne dreckige Masche aus dem Kaufvertrag herauszukommen. Die wollen warscheinlich erst dass ich vom Kauf zurücktrete und dann heißt es "oh können ihnen leider den gleichen Preis nicht machen, tut uns Leid"
Daher werd ich nicht drauf eingehen denke ich und bei Nachbesserung bleiben, was nach wie vor verweigert wird.

Nachtrag:

Digital River taucht jedesmal als wer anders auf:

Auf der Rechnung ist es "Zahlungsdienstleister"

In einer email steht
vielen Dank für Ihre Bestellung im Lenovo Online-Shop, der von Digital River unterstützt wird. Ihre Bestellung wurde bestätigt.

In einer anderen Email, natürlich im Zusammenhang mit der gleichen Bestellung:

Digital River Ireland Ltd. ist der autorisierte Wiederverkäufer und Händler der Produkte und Dienstleistungen die in diesem Shop angeboten werden.

Also was zum Geier ist DR nun?

Das was auf der Rechnung steht gewichte ich irgendwie als Höchstes. In dem Fall wäre Lenovo aber der Händler/Geschäftspartner
 
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