markus1234
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Jeder ist verpflichtet, Plagiate zu melden.
Zitat von Christian Solmecke, Rechtsanwalt:
Weiter nach der Frage, ob auch Privatpersonen davon betroffen sind:
Quelle: Focus Interview
Plagiate sind: Illegal.
Dasselbe gilt für Raubkopien, die nichts anderes als Plagiate darstellen.
Der Threadersteller hat nun 2 Möglichkeiten:
1.) Er akzeptiert das unmoralische Angebot der Verschwiegenheit und schickt das Produkt an den Verkäufer zurück.
oder -
2.) Er meldet die illegale Kopie dem Hersteller und wartet weitere Schritte ab, wobei die meisten Hersteller aus Kulanz auch Originale weitergeben bzw. den Kaufpreis ersetzen, da der "Melder" zu ihren Gunsten gehandelt hat.
mfg,
Markus
Das mag in den USA, China und der Türkei so sein, nicht jedoch in der EU.Zumal Plagiate für den Privatgebraucht nicht einmal verboten sind.
Zitat von Christian Solmecke, Rechtsanwalt:
Der Bundesgerichtshof verpflichtet Auktionshäuser vielmehr dazu, nach einem Hinweis des Markenrechtsinhabers – also zum Beispiel Rolex, Joop oder Adidas – sofort einzuschreiten. Sie müssen die beanstandeten Angebote löschen und sicherstellen, dass ähnliche Rechtsverstöße nicht noch einmal passieren. Gelingt dies nicht, drohen hohe Ordnungsgelder.
Weiter nach der Frage, ob auch Privatpersonen davon betroffen sind:
Selbst wer versehentlich ein Plagiat anbietet, bricht das Gesetz. Fälschungen sind mittlerweile so gut, dass sie kaum noch vom Original zu unterscheiden sind. Wer also Markenartikel – ob Taschen, Sportartikel oder Jeans – besitzt, deren Ursprung er nicht genau kennt, sollte vor dem Verkauf auf jeden Fall die Echtheit prüfen lassen.
Quelle: Focus Interview
Plagiate sind: Illegal.
Dasselbe gilt für Raubkopien, die nichts anderes als Plagiate darstellen.
Der Threadersteller hat nun 2 Möglichkeiten:
1.) Er akzeptiert das unmoralische Angebot der Verschwiegenheit und schickt das Produkt an den Verkäufer zurück.
oder -
2.) Er meldet die illegale Kopie dem Hersteller und wartet weitere Schritte ab, wobei die meisten Hersteller aus Kulanz auch Originale weitergeben bzw. den Kaufpreis ersetzen, da der "Melder" zu ihren Gunsten gehandelt hat.
mfg,
Markus
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