Quittung ohne Gewerbe?

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Lt. Junior Grade
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Sep. 2006
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Heyho Community,

ich mache schon seit längerem ein paar kleine Arbeiten als Webdesigner weil ich so ein wenig dazu verdienen kann (Innerfamiliär!) und es mir Spaß macht.
Mein Onkel hat mich jetzt an eine Firma weiter geleitet die eine komplette Seite gebastelt haben wollte, soweit so gut, ich hab den Auftrag angenommen und die Seite gemacht. Da ich mich selbst nicht als Profi bezeichne, habe ich läppische 200€ dafür verlangt, sehr gerecht meiner Meinung nach wenn man sich ansieht das Webseiten teilweise 1000€+ kosten.
Die Firma möchte jetzt aber eine Quittung bzw. Rechnung.
Eine Rechnung darf ich nicht ausstellen da ich keine Gewerbe habe.
Eine QUittung jedoch darf ich als Privatperson ausstellen.
Da dies eine einmalige Sache war, will ich natürlich nicht extra ein Gewerbe anmelden.

Kann ich einfach so eine Quittung ausstellen? Ein befreundeter BWL Student meinte dazu:
Einmalig kannst Du steuerfrei bis zu 410 € dazu verdienen.
Rechnung musst du aber ohne MwSt schreiben.
Die Firma kann das dann als Betriebsausgabe absetzen.

Da er sich selbst aber nicht komplett sicher war, frage ich noch in einer paar Onlineforen.

Schonmal danke für die Antworten
 
Das geht schon.
Ich nehme an, du bist Schüler oder Student. Da gibt es definitiv einige Grenzen, über die man nicht kommen sollte. Sonst riskiert man bspw. Kindergeld oder Bafög.

Es geht aber, dass du eine Rechnung ausstellst, in der dieser Betrag auftaucht. Am Ende des Jahres solltest du eine Einkommensteuererklärung machen, um das anzumelden. Steuern zahlen musst du NICHT!.
Steuerpflichtig wirst du erst bei einem Einkommen von mehr als ~7800€ / Jahr.

Ob es weiterhin einen Maximalbetrag je Monat gibt, weiß ich nicht genau; meines Wissens gibt es lediglich für einen Arbeitsvertrag (also nicht wie bei dir selbstständig) die 400€-je-Monat-Regelung für die Sozialversicherungen.
 
Schön wärs wenn ich noch Schüler wäre ;)
Meine Firma hat pleite gemacht und nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
Ich kassiere KEIN HartzIV oder sonstiges Arbeitslosengeld.

Geht das dann trotzdem ohne Probleme?
 
Dann ist die einzige Grenze die zum steuerfreien Maximalbetrag.
Bis dahin darfst du keine Steuern auf der Rechnung erfassen. Kommst du in die Steuerpflicht (>ca. 7800€), musst du allerdings alles voll besteuern und nachbezahlen.

An Deiner Stelle bzw. in Deiner Situation würde ich ein selbstständiges Gewerbe mit Webdesign durchaus ins Auge fassen! Das geht mittlerweile bürokratietechnisch recht einfach.
 
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