Ein eigenes Gewerbe?

rony

Commodore Pro
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Jan. 2007
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Hio,

ich erläutere erst mal meine derzeitige Situation.

Also ich habe die Hauptschule damals (2006) mit einem Realschulabschluss (mit Q-Vermerk) abgeschlossen, und damals hätt ich nichts lieber gemacht als in einem Computerladen Computer zusammen zubauen.
Mir wurde auch von einem eine Ausbildung zugesagt.

Nun ja, daraus wurde leider nichts, so dass ich mich entschieden habe drei Jahre Schule zu machen, um dann danach eine Ausbildung zu finden/zu suchen.

Nun hatte ich das Glück, dass ich durch mein Können aufgefallen bin, und ich so von einem Lehrer angesprochen wurde, ob ich mich nicht um die Computer der Schule kümmern will.
So war ich dann einige Wochen später beim Kreis angestellt, und kümmerte mich, mit anderen Festangestellten/Auszubildenden in der Abteilung, um die Computer der Berufkollegs hier im Kreis.

Und auch in dieser Abteilung habe ich einen guten Eindruck hinterlassen, so dass ich mittlerweile dort auch eine Ausbildung machen werde.

Nun habe ich mein Fachabitur mit der Berufsausbildung des Informationstechnischen Assistenten dieses Jahr abgeschlossen, und werde nun beim Kreis als "FiSi" meine Ausbildung anfangen.

Daneben habe ich aber schon seit dem ich 15 bin neben her für Leute in meiner Nachbarschaft/Bekanntenkreis Computer repariert, bzw. zusammengebaut. Das wurde über die Jahre nicht weniger und wird immer mehr. Mittlerweile wollen natürlich immer mehr Leute etwas "auf Rechnung" haben. Doch das kann nach natürlich nicht machen, da ich kein Gewerbe habe.

Also würde ich ein Gewerbe neben meiner Ausbildung betreiben, so hatte ich mir das auf jedenfalls vorgestellt. Doch ich wollte hier mal von Leuten hören die das schon mal gemacht haben, oder auch davor stehen - welche Steine im Weg liegen/lagen.

Natürlich könnte ich auch sagen: "Ach last mich alle in Ruhe ich mach meine Ausbildung und fertig!" Doch ich strebe ggf. ein Studium an, und wie man weiß kostest das ja auch Geld, bzw. man muss sich ja versorgen, und der Gedanke ist einfach das ich etwas Kapital dafür "anhäufen" kann. So weiß ich auch nicht was nach der Ausbildung ist, denn übernommen werd ich nicht - das wurde schon gesagt (ist immer so neuerdings, man bekommt nur Zeitverträge).

Für Rat-/Vorschläge wäre ich dankbar :)
 
Seid einigen Jahren gibt es eine sogenannte Gewerbesteuer, die nicht gerade niedrig ist. Zudem musst du dich beim Gewerbeamt eintragen lassen, was aber nich so teuer ist ;-).

Aber zurück zu deiner Idee: ich find den Gedanken recht gut, nur das Bafög fällt dann halt weg und du musst, da du ein eigenes Einkommen hast, für alles Aufkommen.
 
Bafög hat ich nicht vor zu beziehen :)

Das mit der Gewerbestuer hab ich auch schon mitbekommen. Diese soll aber nicht so hoch sein, da dann aj alles noch im wirklich sehr sehr kleinen Rahmen abläuft.
 
Erst mal sicherstellen, dass der Arbeitgeber/Ausbilder nichts gegen Deine Nebenbeschäftigung einwendet, also erst mal um Erlaubnis fragen, er kann es zwar nicht ablehnen, aber wenn er es von anderen erfährt, kannst Du evtl abgemahnt oder auch entlassen werden.
Du gehst zur IHK und fragst nach was Du "Nebenberuflich" für ein Gewerbe anmelden musst um den Job offiziell machen zu dürfen. Ohne entsprechende Ausbildung darf noch lange nicht jeder alles machen.
Dann zum Gewerbeamt und das entsprechende "Gewerbe" anmelden, polizeiliches Führungszeugnis und Anmeldung beim Finanzamt und der IHK erfolgt automatisch, bzw. muss direkt mit angefordert werden.
Bei der Krankenkasse erkundigen ob Du als "Nebenerwerbsunternehmer" weiterhin gesetzlich durch Deinen Job versichert bist, sehr wichtig auch für später wenn Du studieren möchtest.
Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
Zudem darf der Umsatz im laufenden Kalenderjahr jedoch voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Wer sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt anmeldet, der erhält darauf ein Schreiben vom Finanzamt. Darin enthalten ist auch ein entsprechender Fragebogen bezüglich der zu der erwarteten Umsätzen sowie einer Steuernummer. Liegen die Umsätze unter der genannten Kleinunternehmergrenze, so ist das Gewerbe ein Kleingewerbe.

Dann sehen dass Du unter einem bestimmten Einkommen liegst, sonst musst Du ein "Vollerwerbsunternehmer" werden, mit allen Rechten und Pflichten.
Buchführung

Des Weiteren wurde durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Die Buchführungspflicht gilt in der Regel für alle Unternehmer (dazu zählt auch das Kleingewerbe), auch wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Wer einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einen Gewinn von unter 30.000 Euro erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen und darf den Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) ermitteln.

Als Kleinunternehmer (Nebenerwerb) darfst Du Rechnungen ausstellen, aber keine Umsatz/Mehrwertsteuer berechnen, kannst im Gegenzug aber auch keine beim Finanzamt geltend machen.
Du solltest darauf achten (da man ja mittlerweile "gläsern" ist) für das Gewerbe ein extra Konto bei der Bank zu haben und darauf auch alle Geschäftsvorfälle tätigst, um nachher beim FA die Nachweise erbringen zu können.
 
Das war wirklich sehr informativ.

Also ich denke mal bei denb einkünften werd ich so bei max 4000€ im Jahr sein, ist jetzt aber noch nicht so abzusehen, da ich mir dachte das in einem "etwas größeren Stil" zu betreiben.
Aber ich denke dennoch werd ich da nix großartiges haben.
 
Wichtig ist es vorher abzuklären, vor allem wenn Du später noch studieren möchtest, dann musst Du Dich ja selbst versichern und es kann zu sehr hohen Beiträgen kommen. Denen ist es egal ob Kleinunternehmer oder Grossunternehmer, die rechnen alle Einkünfte vom Jahr zusammen und danach wird der Beitrag berechnet. Von Einigem kann man sich auch als "Nebenerwerbsunternehmer" befreien lassen, z.B. die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, wenn Du keine Angestellte/n hast.
 
Also bei der Krankenversicherung fragte man mich ob ich selbständig sei....

Als ich fragte wie das denn genau wäre wenn ja (im hinterkopf schon den gedanken mit dem gewärbe) sagte man mir, man würde überprüfen was denn mein "hauptberuf" wäre.

Also ob ich nun vorzugsweise auszubildender sei, oder mehr geld mit meiner eigenen sache erwirtschaften würde.
 
Sage ich doch, sie werden dann festlegen, ob Du als Selbstständiger oder als Azubi versichert wirst, im ersten Jahr, in den darauffolgenden Jahren wollen sie Deine Steuererklärung haben und sehen dann weiter, da Du ja eine Erklärung abgeben musst als Gewerbetreibender, das kann Dir unter Umständen als Student nachher sehr hohe Kosten verursachen.
 
Evtl. solltest du auch beachten, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und auch Rechnungen ausstellst können deine "Kunden" gegebenfalls auch mit Garantie-Ansprüchen auf dich zu kommen.
Das könnte einem den Spaß relativ schnell verderben...
 
Das mit garantie ist mir klar ^^

lagermäsig kann ich keine teile haben, dafür würde mein budge einfach nicht reichen, ich würde also dann erst bestellen wenn der auftrag sicher ist.
 
nix garantie ... du musst nur gewährleistung geben und nach ?6 monaten? glaub tritt die beweislastumkehr in kraft ...
 
ja, klar... da hast du recht.... aber gerade bei einem junge gewerbe wäre es natürlich sehr schädlich wenn man sich nicht kullant zeigen könnte.

Nun ja, und da ich ein paar kontakte zu einem großhänderl haben (mein vater ist radiofernsehtechniker, und hat ein eigenes geschäft) ließe sich auch nach etwas zeit darüber was machen.

Ich werd auf jedenfall jetzt nochmal zum arbeitsamt fahren, und mich dort informieren - wurde mir auch geraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würd nicht zum amt für geldverschwendung und keine jobs vermitteln gehen ... ich würd zur ihk gehen die ham da eigentlich die besten berater...also ich zumindest fühlte mich dort immer gut beraten.
 
Er wird mit Sicherheit keine Gewerbesteuer zahlen müssen, da es einen Freibetrag von 24.500 € gibt bei Personengesellschaften und ich denke nicht, dass sein Gewerbeertrag höher sein wird.

@werkam:
Es ist falsch, wenn du sagst, dass er keine Rechnungen mit USt ausweisen darf. Er kann das machen, aber es ist nicht ratsam, da dass falscher USt-Ausweis wäre und er diese dann abführen müsste ohne VoSt geltend machen zu können.
Desweiteren sind deine genannten Grenzen zwar richtig, aber du hast vergessen ihn auf die Möglichkeit des Optierens hinzuweisen, was von Vorteil sein kann.

Achja und der Begriff MwSt ist falsch, dass ist lediglich ein Begriff aus dem Volksmund. Es ist Umsatzsteuer.

@moe:

Ich denke ein guter Steuerberater wäre die bessere Wahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann das machen, aber es ist nicht ratsam, da dass falscher USt-Ausweis wäre
Dann wäre er ja wohl schön blöde, wenn er bei seinem Händler zahlt und beim Kunden ausweisst und diese auch noch ans FA abführen muss ohne die beim Händler gezahlte Umsatzsteuer/Vorsteuer wieder zu bekommen.
PS: Habe noch keine Endverbraucherrechnung gesehen auf der Umsatzsteuer steht, es steht MwSt. drauf, aber das ist ja auch egal und interressiert nur den Steuerberater und das Finanzamt, jeder Andere weiss was das heisst.
 
also ich schreib auf meine rechnugen auch mwst drauf und da hat noch keiner gemotzt ... auch kein amt oder so
 
Darf man auch, ist aber grundsätzlich falsch.
Mehrwertsteuer bedeutet ansich etwas anderes als Umsatzsteuer, aber ich denke für den Normalbürger ist da eh irrelevant.
Sogar Aldi schreibt MwSt drupp.
 
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