RAM Drivecity - Asus Umtausch Z77 in H61 was tun?

Knuddelbearli

Commodore
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Hi,
ich hatte ein Defekten Asus Maximus Gene-Z zur RMA geschickt. jetzt nach 2 Monaten bekomme ich ein Asis P8H61-M Evo H61 zurück. Ist ja absolut nicht gleichwertig kein sata3 kein OC nur 2Ram Bänke, kein PCI Slot. Wie gehe ich jetzt am besten dagegen vor?

Auf dem Lieferschein steht:
Sehr Geehrter Kunde,
der Artikel wurde ungleich ausgetauscht, da der eingesendete von Ihnen nicht mehr verfügbar ist.
Der ungleiche Austausch erfolgt unter Vorbehalt der Nachbelastung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
 
denen schreiben, dass du mindestens gleichwertigen ersatz verlangen kannst oder geld zurück

echt frech die aktion
 
Du musst es nicht akzeptieren. Du kannst/musst zweimal "Nachbesserung" fordern, danach kannst du dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Also fordere erstmal einen anderen Austausch.
 
Mal gucken was die dazu sagen, von Asus hat Drivecity ja Geld bekommen, weiss wer wieviel das sein dürfte? Voller Preis oder zieht Asus da was fürs alter ab? Wenn ja wieviel? Glaube da versuche ich dann eher an das Geld zu kommen statt eben wieder X Wochen zu warten ...
Ergänzung ()

(1) Verbraucher haben die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 13 Abs. 1 dieser AGB.

Kann mir das eventuell wer in Deutsch übersetzen und nen Tipp geben wie ich das am besten in die Mail einbette?
SO wie ich das verstehe ist die Nacherfüllung ja schon fehlgeschlagen wodurch jetzt 2 in Kraft tritt oder?
 
Hat jetzt Drivecity scheiße gebaut oder ASUS?

Geld ist meistens bei einer Gutschrif 75% vom Kaufpreis. Bei einem ungleichen Austausch kann ich das nciht sagen.
 
Drivecity

Vielen Dank für Ihre Email. Leider konnte das Board nicht repariert werden. Wir haben eine Gutschrift von unserem Vorlieferanten erhalten. Mit dieser habe ich einen Tausch veranlasst. Das Board sollte Ihnen in den Nächsten Tagen zugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Knuddelbearli,

ich gehe einmal mangels anderslautender Informationen davon aus, dass die gesetzliche Gewährleistung für das Z77-Board bereits abgelaufen war und es sich deshalb um eine freiwillige Garantieleistung von ASUS handelt. Diese (freiwilligen) Garantien werden von den Herstellern ausschließlich nach deren Garantiebedingungen (bzw. AGB) abgewickelt. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Da das Z77-Board nicht mehr verfügbar war, hat ASUS den Zeitwert (prozentuale Abzüge sind meistens in den Garantiebedingungen/AGB des Herstellers genannt) erstattet. Evtl. mal bei Drivecity/ASUS anfragen wieviel € erstattet wurden.

Mit dem Verkäufer sprechen, das H61-Board zurückschicken und ein Z77-Board bei entsprechender Zuzahlung bestellen.

Ich hoffe ich kann mit meinen Erfahrungen ein wenig weiterhelfen.
 
mwh.re es ist außerhalb der Garantie ja, deshalb wurde es auch an den Händler wegen Gewährleistung geschickt. Allerdings ist der Verpflichtet etwas gleichwertiges zu liefern! Egal wie viel Geld Asus zurückerstattet.

Antwort inzwischen auch da

vielen Dank für Ihre Email. Ein Vorabtausch ist leider nicht möglich. Bitte senden Sie uns das Board erneut ein. Da es sich hier um ein Abwicklung über dritte handelt können wir Ihnen leider hier keine Erstattung anbieten

Also wieder Wochen warten ....
 
Wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist, muß der Verkäufer erstmal garnichts weiter, denn ab da setzt die gesetzliche Beweislastumkehr ein. d.h. du mußt dem Händler beweisenm das der Fehler schon bei Kauf vorlag. Kannst du das nicht, ist dieser nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüchen nachzukommen.
Insofern ist es sogar kulant das überhaupt etwas gewährt wird, ohne darauf zu pochen.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei Asus Mainboards ist, aber bei Grafikkarten gewähren die die Garantie nur dem Händler gegenüber und nicht dem Kunden.
Aber schön das man sowas immer häufiger zu lesen bekommt, ich werde meine Waren in zukunft verstärkt beim großen Fluss einkaufen, dort gibt es neue Ware oder den vollen Kaufpreis zurück. Ich hoffe nur das meine Waren die bei den üblichen verdächtigen bestellt wurden länger halten, denn wie man sieht, sitzt man im schadensfall dumm da.
 
so habs jetzt mal rausgesucht

Asus MB haben sogar 36Monate Garantie! Und man muss über den Händler einschicken. Die Aussage von Kulanz von DriveCity war somit sowieso eine Lüge ... wird ja immer besser ...
 
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eine Garantie ist ein freiwilliges herstellerversprechen, mit nach den herstellervorgaben geltenden richtlinien.
wenn diese vorsehen das du bei einem defekt einen knutscha auf die pobacke bekommst, ist das rechtlich geltend.
Einzig die Gewährleistung ist rechtlich an GEsetze gebunden
Was steht denn in den Garantiebedingungen von Asus drin?
 
http://support.asus.com.tw/repair/repair.aspx?no=353&SLanguage=de-de

DC weigert sich aber mir das Geld zu geben das sie bekommen haben sondern besteht auf eine Ersatzleistung.

Außerdem habe ich dadurch das Asus eine Erstattung gegeben hat ja eigentlich den Beweis das es ein Gewährleistungsfall ist!?!


Mainboard ist über 6 Monate alt also gilt Beweisslast Umkehr. Asus versuchte es anstandlos zu reparieren, es lag also ein berechtfertigter Fall vor. Eigentlich sollte das doch als Beweiss ausreichen?
 
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puh, vielleicht holen sich die das brett von asus und drehen dem kunden schlechtere bretter an, wer weiß
 
Zitat Asus:"Diese Herstellergarantie gewährt ASUS seinen direkten Vertragspartnern , nicht deren Kunden oder Endkunden"

gleich ganz oben zu finden. Du hast also keine Garantieansprüche an den Hersteller wie ich bereits erwähnte.Wenn dieser seinem Kunden, also dem Vertriebspartner diese gewährt, überträgt diese sich nicht auf dich. Du hast nur Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Und wie ich bereits erwähnte hast du nach 6 Monaten schlechte Karten da dieser auf Beweislastumkehr pochen kann. Dann bleibt dir nichts weiter übrig als auf eigene Kosten einen Gutachter einzuschalten der dann feststellen muß, das der Fehler schon bei Kauf vorlag und das natürlich mit sehr ungewissem Ausgang. Auch das Asus versucht hat zu reparieren ist kein Zeichen für dich das der Fehler bei Kauf vorlag, schließlich handhabt Asus das so wegen der Garantie für den Händler und die schließt nicht aus das Asus dem Händler gegenüber tätig wird, auch wenn der Fehler nach mehr als 6 Monaten eintritt.
Deinem Händler ist das bewußt, er könnte sich komplett querstellen, möchte wohl aber nicht ganz A..lochmäßig dastehen und gewährt etwas "Gnade"
So wie sich das darstellt, nutzen einige Händler ganz gern die Situation aus, kassieren die volle Summe vom Hersteller und leiten ein Gnadenbrot weiter. Alternate ist dafür auch bekannt. Ein ähnlich gelagerter Fall wurde gerade betreff einer Logitech G700 diskutiert. Logitech gewährt dem Endkunden 3 Jahre GArantie und dennoch wollte Alternate nach 2 Jahren nur 20 Euro zur Entschädigung zahlen, da der Kunde die Maus dummerweise nicht gleich an Logitech geschickt hat, sondern an Alternate und die könnten die Maus wohl auch nicht umtauschen, obwohl auf Lager.Selbst die defekte Maus wollten die nicht mehr rausrücken,obwohl Logitech dem Kunden einen direkten Tausch bei Vorlage der defekten garantiert hat. Da hat wohl Alternate schon einen Austausch erhalten und wollte dem Kunden auch nur 20 euro gewähren. Aber in deinemFall ist das anders gelagert, da du eben keine Garantieansprüche hast.
Man lernt daraus. Kaufe nicht bei Krautern, ich werde in Zukunft einen großen Bogen um solche Händler machen.
 
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In § 11 Absatz 7 der AGB verpflichtet sich Drivecity zur Weitergabe von Herstellergarantien an den Käufer. Das Problem ist halt einfach, dass der Verkäufer nur das an den Käufer weitergeben kann, was er vom Hersteller erhalten hat. Würde mich deshalb mal mit ASUS und Drivecity in Verbindung setzen, welcher Betrag denn überhaupt erstattet wurde und wie man diesen dann sinnvoll reinvestieren kann. Eine Auszahlung an den Käufer wird es aber nicht geben, wenn der Verkäufer es ablehnt.
 
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wurde jetzt anstandlos gegen das Maximus VGene ausgetauischt

schade um den ganzen Stress vorher, denk nicht das ich jemals wieder dort was bestellen werde
 
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ich hoff mal weill ich im recht war ^^
 
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