Rammstein Song Auschnitte zum Vergleich auf Youtube

1337moehre

Cadet 1st Year
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Guten Tag liebe CBler

Ich hatte vor von dem jetzigen Album Liebe ist für alle da von Rammstein drei Liedausschnitte von der CD Version mit der von meiner Vinyl aufgenommenen Version zu vergleichen als Hörbeispiel, denn ich finde, dass es dort teilweise extreme klangliche Unterschiede gibt!
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich das darf und selbst die Links, die mir Youtube gibt bringen mich nicht weiter und das ist zu umfangreich.

Die Ausschnitte sind maximal 20 sekunden lang.
Es handelt sich um die Lieder "Waidmanns Heil, B******** und Ich tu dir weh".

Meine Frage, dürfte ich diese Ausschnitte bei Youtube reinmachen zB unter dem Vorwand, dass es "wisschenschaftlichen Zwecken" dient ohne mögliche Konsequenzen durch einen Uhrheberrechtsverstoß zu riskieren?

1337moehre
 
Dir ist hoffentlich bewusst dass die technischen Unterschiede schlicht und einfach zu gross sind als dass da der gleiche Klang herauskommen kann? Platten werden heute nur noch nach der CD gepresst, Extraanfertigung wird meines Wissens nur noch in Nischen betrieben (wenn überhaupt).
Damit eine Platte ordentlich klingt braucht es einen guten Plattenspieler sowie entsprechenden Phono-Pre (ob der extern oder im Verstärker integriert ist ist so lang wie breit). Für eine CD reicht schon ein günstiger CDP. Eine LP ist technisch deutlich unterlegen und das wiederum schlägt dann auch auf das Gehörte durch.

Wenn da deutliche Unterschiede vorhanden sind ist dies auf technische Gegebenheiten zurückzuführen - ich sehe also dein Problem nicht...
 
Mir sind die technischen Unterschiede schon klar, so ist das nicht und die noetige Hardware habe ich auch hier, allerdings finde ich, dass die Schallplatte besser abgemischt bin und das sagen ein paar Kumpels von mir auch, die Drums klingen besser raus und generell halt noch in den "lauteren" Passagen klingt es anders, außerdem beantwortet das nicht meine Frage, ich woltle eher wissen, ob das rechtlich okay ist.
 
Ich bin (offensichtlich) kein Experte für das Urheberrecht. Meine Absicht war dir klarzumachen dass da absolut kein "wissenschaftlicher Zweck" vorliegt da die Vergleichbarkeit nicht wirklich gegeben ist.
 
ja, das ist mir schon klar, mich braucht aber keiner darauf hinweisen, dass es dort immense Unterschiede gibt ist nett gemeint, aber komtm so rüber, als würde man mich für 'nen Idioten halten.

Ob es nun im entferntesten Sinne zu "wissenschaftlichen Zwecken" benutzt wird ist ja auch egal, Fakt ist ich wollte einfach nur wissen ob das Urheberrechtliche Konsequenzen geben kann und keine Diskussion über die Qualitaetsunterschiede oder ähnliches hier veranstalten.

Wenn man es so sieht kann man das Format mp3 nicht mit ogg oder aac vergleichen, weil es auch dort zu krasse Unterschiede gibt, schon allein von Qualitaet und Alter..

Also zurück zum Thema:

Darf ich das, oder nicht bitte mit Verweisen,wenn es geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte dich selbstverständlich nicht beleidigen oder belehren - falls es denn so rüberkam entschuldige ich mich dafür.
 
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