Tiddy
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 272
Hallo liebe Forummitglieder,
folgende Frage stellt sich mir nach Abschluss meiner Ausbildung:
Ich habe meine 3jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mitte Dezember bestanden. Da es dem Arbeitgeber leider nicht möglich ist, mich zu übernehmen, muß ich mich nach Alternativen umgucken.
Nun, würde ich gerne mein Abitur nachholen, jedoch habe ich wegen damaliger Unwissenheit durch den Erweiterungs- und Grundkurssystem im Land Brandenburg "nur" einen normalen Realschulabschluss (Fachoberschulreife) ohne die Qualifizierung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Meine Frage:
Berechtigt einen der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung in irgendeiner Weise sein Abitur nachzuholen? Bei dem Berufsschulzeugnis habe ich einen Notendurchschnitt von 2,6 erreicht, die Abschlussprüfung leider nur mit einer 4,0.
Wäre nett wenn mich einer aufklären könnte.
Mit freundlichen Grüßen
folgende Frage stellt sich mir nach Abschluss meiner Ausbildung:
Ich habe meine 3jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mitte Dezember bestanden. Da es dem Arbeitgeber leider nicht möglich ist, mich zu übernehmen, muß ich mich nach Alternativen umgucken.
Nun, würde ich gerne mein Abitur nachholen, jedoch habe ich wegen damaliger Unwissenheit durch den Erweiterungs- und Grundkurssystem im Land Brandenburg "nur" einen normalen Realschulabschluss (Fachoberschulreife) ohne die Qualifizierung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Meine Frage:
Berechtigt einen der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung in irgendeiner Weise sein Abitur nachzuholen? Bei dem Berufsschulzeugnis habe ich einen Notendurchschnitt von 2,6 erreicht, die Abschlussprüfung leider nur mit einer 4,0.
Wäre nett wenn mich einer aufklären könnte.
Mit freundlichen Grüßen