Rechnung als Datei / Verpackung

someguy

Lieutenant
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Sep. 2004
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Hallo,

als ich mir neulich einige neue Hardware gekauft habe, stieß ich auch auf garanbo. Dort kann man seine Rechnungen/Garantiescheine/etc. hochladen für Garantiefälle o.ä.

Nun habe ich mich gefragt, ob ich bei Garantiefällen tatsächlich einfach meine Rechnung als Datei(PDF, PNG, etc.) zeigen kann und somit den echten Beleg quasi garnicht mehr brauche.

Ich denke, dass eine Datei ausreichen müsste, denn bei Online Versandhäusern gibt man schließlich auch meist wenn, dann nur eine Kopie des Belegs an. Frage mich dann aber, wie ich einem Laden dann eine Datei zeige, ob ich da eine E-Mail schicken soll oder ich sogar einfach einen USB-Stick mitbringen könne :rolleyes:

Dazu kommt, dass ich mir auch bei Verpackungen unsicher geworden bin. Ich habe neulich eine Maus als defekt bei Media Markt zurückgegeben und habe extra sämtliche Sachen, die im Lieferumfang dabei waren zusammengepackt in der Originalverpackung, damit es zurückgenommen wird. Die Mitarbeiterin meinte aber, dass das nicht nötig gewesen sei, es hälfe ihnen nur beim Transport. Jedoch meine ich schon ein paar mal gelesen zu haben, dass Ware nur mit Originalverpackung etc. zurückgenommen wird, oder ist das nur beim 14 Tage Rückgaberecht der Fall und bei Defekt total egal?
 
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Natürlich muss du im Falle der gesetzlichen Gewährleistung nicht die Verpackung aufheben. (das wäre auch irgendwie bescheuert, wenn man die Box, des 47" LCDs 2 Jahre lang aufbewahren muss) ;)

Der simple Umtausch, weil dir das Gerät nicht gefällt, ist immer eine Kulanzangelegenheit. Da heißt es dann relativ oft: Umtausch nur in Originalverpackung.

Beim 14-tägigen Rückgaberecht laut FAG sieht die Sache wieder ein wenig anders aus: Du darfst dir die Sache ansehen, auspacken, aber die Verpackung muss bei der Rückgabe in Ordnung sein. (sonst darf dir der Händler eine "Verpackungsabnutzungsgebühr" verrechnen.


PS: Oft genug wird bei Garantiefällen nur die Orignalrechnung und noch nicht Mal eine Kopie akzeptiert. Wie es dann mit irgendwelchen PDFs aussieht, kann ich dir nicht beantworten. Im Fall der gesetzlichen Gewährleistung sind imho auch Kopien in Ordnung. (und imho auch solche Rechnungsbunker im Netz)
 
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