Rechnungswesen - Grunderwerbsnebenkosten?

Zym

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Hallo.

Ich hab eine Frage. Wir haben folgenden Aufgabe bekommen:

Wir kaufen ein Grundstück im Wert von 100.000 Euro zzgl. 10% Grunderwerbsnebenkosten.

Anlagevermögen ist ja zu Anschaffungs- und Herstellungskosten auszuweisen.

Also wäre für jetzt logisch einfach nur zu buchungen.

Grundstücke 110.000 euro an Bank 110.000 euro.

Oder stellen die grunderwerbsnebenkosten einen Aufwand dar?

Grundtücke 100.000 und Grunderwerbsnebenkosten (aufwand) 10.000 an Bank 110.000

Bei einem Sachverhalt den wir besprochen hatten mit einem LKW sind wir zu folgenden ergebnis gekommen.

LKW 50.000 + Anhänger 10.000 + Überführung 5.000

Fuhrpark 65.000 an Bank 65.000

Ich würde daher bezogen auf das grundstück zu der ersten lösung tendieren. Ist das richtig?
 
Also Erwerbsnebenkosten erhöhen nicht den Grundstückswert.

Grundstücke 100"
Steuern 10" an Bank 110"

ok?

PS gleiches gilt auch beim Fuhrpark, hau doch mal deinen Lehrer an, ob die Überführung nicht als Aufwand gebucht wird ...
 
Grunderwerbsnebenkosten sind z.B.:

• Notarkosten für die Beurkundung des Grundstücksvertrages
• Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch
• Grunderwerbssteuer
• ggf. Maklerprovisionen
• Kosten für die Vermessung des Grundstückes
 
Marco022 schrieb:
Hi

Grunderwerbsnebenkosten sind keine Aufwendungen, sie sind z.B Notarkosten ...usw(Also was der Käufer alles bezahlen muss)...

Grunderwerbskosten sind auch Aufwendungen, sie sind nur nicht aktivierungsfähig und erhöhen nicht den Grundstückswert.
 
@ Fu Manchu

Ja stimmt , habe es etwas unglücklich formuliert ;-(. Was für eine Aufwendung ist es ?
 
Zuletzt bearbeitet:
was schreibt ihr hier für einen Unsinn? Natürlich sind die Nebenkosten aktivierungspflichtig. §255 (1) S.2 HGB
 
Ähm, stimmt, aus dem Bauch heraus falsch entschieden, aber rechtlich pflicht.
 
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