Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hey Leute,
ich hoffe jemand hat Ahnung von der Thematik und kann mir vielleicht helfen. Ich habe bei einem IT-Händler aus UK, der offizieller Dell Partner ist ein Latitude 7390 zu einem wirklich günstigen Preis gekauft. Der Laptop kam heute an und ist total kaputt (mehrere Brüche im Gehäuse, 2€-Stück große Dellen). Ich hab dem Händler eine Email geschrieben und er hat sich direkt entschuldigt und meint der Schaden müsse beim Transport entstanden sein, da dort alles vor dem Versand die Qualitätskontrolle durchläuft. Mein Geld soll mir jetzt direkt erstattet werden und der Händler möchte sich den Betrag über die Versicherung vom Versandunternehmen wiederholen.
Es ist jetzt natürlich schön, dass ich mein Geld direkt wiederbekomme, ich hätte jedoch lieber ein vergleichbares Gerät. Es handelte sich bei meinem Laptop um einen Dell Versandrückläufer, der sonst in einem absolut unbenutzten Zustand war. Der Händler hat natürlich kein weiteres vergleichbares Gerät, aber wie sieht es da aus? Reicht es wenn der Händler mir einfach das Geld zurücküberweist oder habe ich einen Anspruch auf ein vergleichbares Ersatzgerät?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
ich hoffe jemand hat Ahnung von der Thematik und kann mir vielleicht helfen. Ich habe bei einem IT-Händler aus UK, der offizieller Dell Partner ist ein Latitude 7390 zu einem wirklich günstigen Preis gekauft. Der Laptop kam heute an und ist total kaputt (mehrere Brüche im Gehäuse, 2€-Stück große Dellen). Ich hab dem Händler eine Email geschrieben und er hat sich direkt entschuldigt und meint der Schaden müsse beim Transport entstanden sein, da dort alles vor dem Versand die Qualitätskontrolle durchläuft. Mein Geld soll mir jetzt direkt erstattet werden und der Händler möchte sich den Betrag über die Versicherung vom Versandunternehmen wiederholen.
Es ist jetzt natürlich schön, dass ich mein Geld direkt wiederbekomme, ich hätte jedoch lieber ein vergleichbares Gerät. Es handelte sich bei meinem Laptop um einen Dell Versandrückläufer, der sonst in einem absolut unbenutzten Zustand war. Der Händler hat natürlich kein weiteres vergleichbares Gerät, aber wie sieht es da aus? Reicht es wenn der Händler mir einfach das Geld zurücküberweist oder habe ich einen Anspruch auf ein vergleichbares Ersatzgerät?
Danke im Voraus für eure Hilfe!