Asus Vivobook beschädigt - Reparatur oder Ersatzlieferung?

SamsungNotebook

Cadet 2nd Year
Registriert
Aug. 2016
Beiträge
29
Hallo,

nachdem der Akku meines alten Asus Notebooks nach 8 langen Jahren den Geist aufgegeben hat, wollte ich wieder einen von Asus. Ich habe mich vor 11 Monaten letztlich für das Asus Vivobook 17 X1704VA-AU115W entschieden. War schon überrascht, dass es im Vergleich zum alten Modell so ein dünnes Gehäuse und sehr schlankes Design hat. Aber ich habe darauf vertraut, dass die Qualität schon stimmen wird.

In letzter Zeit ist mir dann immer mal ein knacken aufgefallen, immer wenn ich es angehoben und wohin getragen habe. Und jetzt vor über einer Woche sehe ich an der Seite zur Tastatur hin einen Riss im Gehäuse. Mir ist das Notebook nicht runtergefallen und ich transportiere es nur zu Hause von Raum zu Raum. Gleich Otto geschrieben, wegen Reklamation. Dann ist mir noch ein leichter Wackelkontakt am Ladekabel Anschluss aufgefallen und gestern ein weiterer Riss an der Unterseite. Ich bin noch im Kontakt mit Otto, es dauert immer Tage bis die zurückschreiben. Die haben eine Reparatur angeboten. Die fände ich aber aus mehren Gründen Mist.

  • Ich müsste mir jetzt extra zum sichern meiner Daten einen Stick oder eine Festplatte anschaffen. Vorher habe ich meine Daten direkt vom alten auf das neue Notebook übertragen. Aber für den Zeitraum jetzt hätte ich ja keins
  • Ich arbeite täglich an meinem Notebook und fände es echt unpraktisch, jetzt wochenlang keines zu haben
  • Wenn das Notebook jetzt nach 11 Monaten schon repariert werden muss, wird es nach der Garantie bestimmt bald wieder einen Schaden haben.

Ich weiß, der Händler hat ein Recht auf Reparatur und erst nach 2 gescheiterten Versuchen, kriegt man das Geld zurück.
Aber ich habe gelesen, dass man auch ein Recht auf Ersatzlieferung hat. Hat damit jemand Erfahrung oder sind mir jetzt die Hände gebunden?

Und hat noch jemand dieses oder ein ähnliches Modell mit diesen Mängeln gehabt? Ich bin schockiert über die Qualität. Das alte Notebook ist mir tatsächlich auch mal vom Sofa auf den Boden gefallen und da ist nix kaputt gegangen.
 
nur meine bescheidene meinung:

nun, riss ist trotzdem mechanische undsoweiterundsofort. d.h. gehört dir.
du hast die mechanische qualität offenbar überschätzt.
...was mich, preisklassenbedingt, ned wirklich wundert. was hast gedacht?

17,3", sehr günstig, und das brutto.
und du hältst es so sicher wie das amen im gebet an der ecke. aufgeklappt.
jo, und des macht einen bösen hebel. böser, weil notebook größer.

und bei mechanischer vergiss das, was man früher gewährleistung nannte.
und warscheinlich auch ned von einer 08/15 consumergarantie abgedeckt.
wieauchimmer, der hersteller bzw das service wird darüber befinden.

und du wirst auch kein zu null ersatzgerät kriegen, fürchte ich.

brauchst du entsprechenden servicelevel, hast du falsch eingekauft. leider ganz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, ich fand den schon recht teuer für meine Verhältnisse, aber ich bin auch kein Computerexperte
whats4 schrieb:
und du hältst es so sicher wie das amen im gebet an der ecke. aufgeklappt.
jo, und des macht einen bösen hebel. böser, weil notebook größer.
What? Ich verstehe den Satz nicht. Ich habe den nicht an der Ecke hochgeklappt 🤔
Ich hatte noch nie so einen Schaden an einem Laptop, in all den Jahren nicht.
 
Vergiss den einfach. Reklamiere das so schnell wie möglich und warte erstmal die Reaktion seitens Asus ab. Bzw. bist du unter zwölf Monaten der Gewährleistung. Wende dich an den Händler und teile das Asus parallel mit. Ach, haste ja... Otto und Reparatur. Die schicken das doch auch zu Asus. :D Frag mal bei Asus nach, wie die das sehen und bring Wind in die Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: kwai und SamsungNotebook
Ich würde das jetzt sauber schriftlich über Otto laufen lassen und nicht zu schnell in Richtung „Selbst schuld“ schieben lassen. Nach 11 Monaten bist du ja nicht automatisch raus, nur weil es nach Gehäuse aussieht. Und auf jeden Fall alles mit Fotos dokumentieren, den Verlauf kurz dazuschreiben und ausdrücklich Nacherfüllung verlangen. Ob Ersatzlieferung durchgeht, ist die nächste Frage, weil der Händler sich sicher auf Reparatur bzw. Verhältnismäßigkeit berufen wird. Aber verlangen würde ich sie trotzdem. Damit alles belegbar ist, solltest du es per Mail und nicht per Telefon angehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SamsungNotebook
Foto habe ich direkt mit hingeschickt. Von dem anderen Riss muss ich noch eins machen.
Die wollten das auch erst telefonisch klären, aber ich hatte keine Nummer hinterlegt. Per Mail ist es mit sowieso lieber.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Frightener und SamsungNotebook
@Froki Das haben sie mir zurückgeschrieben und wenn man es in die Suche eingibt, kommt das auch als erstes.
Dann kann ich das ja bei den künftigen Antworten mit anfügen.

Ich weiß nun nicht, wie teuer eine Reparatur des gesamtes Gehäuses + des Ladeanschlusses wäre.
Aber wie gesagt, ich möchte ungern ein Notebook behalten, dass jetzt schon auseinanderbricht. Der hält mit Sicherheit keine 8 Jahre wie der davor.

Die von Otto lassen sich auch viel Zeit mit antworten
 
SamsungNotebook schrieb:
Der hält mit Sicherheit keine 8 Jahre wie der davor.

Was hält denn schon so lange wie vor ein paar Jahren?

Wenn du da schon bedenken hast solltest du schauen das du das Teil verkaufst, wenn du ein neues erhälst und dann was hochwertiges kaufen.
Reparieren werden die es vermutlich nicht, bei solchen Schäden wird das eingeschickt und du bekommst ein "neues" womöglich refurbished oder so.

Mechanischer Schaden ist halt immer schwierig zu beweisen das man das nicht war.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SamsungNotebook und FrankenDoM
Du solltest nicht als Bittsteller gegenüber dem Verkäufer auftreten.

Schreibe dem klipp und klar, was Du möchtest: Die Lieferung eines mangelfreien Gerätes.

Hier

https://www.verbraucherzentrale.de/umtauschcheck-54413

findest Du auch dementsprechende Musterschreiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SamsungNotebook, Kobe und FrankenDoM
@Froki Danke, ich lese mir das nochmal genau durch.
Jetzt pochen sie wieder auf das Recht auf Nachbesserung. Das Notebook ist ausverkauft, deswegen kann es keine Ersatzlieferung geben. Ich habe aber gelesen, dass sie in dem Fall ein gleichwertiges Nachfolgemodell anbieten muss. Na, ich versuchs mal damit...
Ergänzung ()

Löschknecht schrieb:
Was hält denn schon so lange wie vor ein paar Jahren?

Wenn du da schon bedenken hast solltest du schauen das du das Teil verkaufst, wenn du ein neues erhälst und dann was hochwertiges kaufen.
Reparieren werden die es vermutlich nicht, bei solchen Schäden wird das eingeschickt und du bekommst ein "neues" womöglich refurbished oder so.

Mechanischer Schaden ist halt immer schwierig zu beweisen das man das nicht war.
Das ist auch wieder wahr....

Ja eben, wie wollen sie es denn reparieren, wenn es das Modell gar nicht mehr gibt?
Ergänzung ()

So sieht es übrigens aus. Und ein dritter Riss ist schon zu ertasten, aber mit dem Foto schlecht festzuhalten.
 

Anhänge

  • 1000034122.jpg
    1000034122.jpg
    1,3 MB · Aufrufe: 53
  • 1000034123.jpg
    1000034123.jpg
    350,6 KB · Aufrufe: 53
Zuletzt bearbeitet:
@SamsungNotebook ,

brich bitte die Kommunikation mit dem Verkäufer ab und lasse Dich von der Verbraucherzentrale außergerichtlich vertreten.

Das kostet in der Regel € 50,00.

Diese € 50,00 kannst Du von dem Verkäufer als Schadensersatz (= adäquater Verzugsschaden) zurückfordern, wenn der Schuldner (Verkäufer) sich mit der Sachmangelbehebung in Verzug befindet, oder eine Vertragsverletzung vorliegt.

Nach dem von Dir bislang geschildertem Sachverhalt sollte beides vorliegen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Man muss klar sagen, dass der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung frei wählen kann, ob Ersatzlieferung oder Reparatur.
Aber wenn der Verkäufer glaubhaft versichern kann, dass das gewählte Recht vom Käufer (in diesem Fall Ersatzlieferung) mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, dann kann der Verkäufer dieses gewählte Recht ablehnen und muss lediglich dem anderen Recht (hier dann Reparatur) nachkommen.

Erst wenn das scheitert, sind nachrangige Rechte (wie bspw Rücktritt vom Vertrag) möglich.
 
act_ schrieb:
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, dann kann der Verkäufer dieses gewählte Recht ablehnen und muss lediglich dem anderen Recht (hier dann Reparatur) nachkommen.
Und was, wenn das Gehäuse des defekten Laptops nicht mehr hergestellt wird und damit nicht mehr verfügbar ist? :confused_alt:
 
@Froki Das war auch mein Gedanke.

Okay, es wurde jetzt schon wieder abglehnt, weil sie darauf pochen, dass sie Recht auf Nachbesserung haben. Auf mein Recht auf Ersatzlieferung wird gar nicht eingegangen.

Wie genau lässt man sich denn von der Vebraucherzentrale verteten?
Ergänzung ()

act_ schrieb:
Man muss klar sagen, dass der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung frei wählen kann, ob Ersatzlieferung oder Reparatur.
Aber wenn der Verkäufer glaubhaft versichern kann, dass das gewählte Recht vom Käufer (in diesem Fall Ersatzlieferung) mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, dann kann der Verkäufer dieses gewählte Recht ablehnen und muss lediglich dem anderen Recht (hier dann Reparatur) nachkommen.

Erst wenn das scheitert, sind nachrangige Rechte (wie bspw Rücktritt vom Vertrag) möglich.
Also müssten dir mir schon sowas wie eine Auflistung der Reperaturkosten schicken?
 
Zurück
Oben