Jeak
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
- 373
hey!
ich hab mal vor einiger zeit in den ARD-nachrichten nen betrag gesehn, in dem es darum ging, dass eine frau ne waschmaschiene über 1 jahr lang hatte und diese dann futsch ging.
daraufhin hat sie das ding als garantiefall eingeschickt oder so...jedenfalls hat der hersteller ihr nur nen teil des kaufpreises erstattet, da ja schon einige zeit vergangen war.
das fand die frau doof.
sie geht also vor gericht und will ihr geld.
so....und dann wurde gesagt, dass nach dem EU-recht eine vollständige erstattung erfolgen muss.
es wurde zwar gesagt, dass nach deutschem recht, der hersteller ein teil abziehn darf, aber da das EU-recht über dem nationalen recht steht, musst er also nach diesem handeln und der frau den vollen kaufpreis erstatten.
sooo....meine frage ist jetz: kennt einer das gesetz genauer oder kann mir sagen, wo ich es nachlesen kann?!
würd mich voll freun, wenn mir wer helfen könnt :-)
grüße, jeak.
ich hab mal vor einiger zeit in den ARD-nachrichten nen betrag gesehn, in dem es darum ging, dass eine frau ne waschmaschiene über 1 jahr lang hatte und diese dann futsch ging.
daraufhin hat sie das ding als garantiefall eingeschickt oder so...jedenfalls hat der hersteller ihr nur nen teil des kaufpreises erstattet, da ja schon einige zeit vergangen war.
das fand die frau doof.
sie geht also vor gericht und will ihr geld.
so....und dann wurde gesagt, dass nach dem EU-recht eine vollständige erstattung erfolgen muss.
es wurde zwar gesagt, dass nach deutschem recht, der hersteller ein teil abziehn darf, aber da das EU-recht über dem nationalen recht steht, musst er also nach diesem handeln und der frau den vollen kaufpreis erstatten.
sooo....meine frage ist jetz: kennt einer das gesetz genauer oder kann mir sagen, wo ich es nachlesen kann?!
würd mich voll freun, wenn mir wer helfen könnt :-)
grüße, jeak.