Rechtliche Frage bezüglich Sampling

Buddy83

Lieutenant
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Jan. 2008
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731
Hallo zusammen,

ich produziere seit einiger Zeit samplebasierte Beats (HipHop, TripHop, Ambient) und lade diese auf mein Soundcloudprofil. Da ich kein Geld mit diesen Tracks verdiene, habe ich mir über die rechtliche Seite nicht wirklich Gedanken gemacht und habe auch wenig Sorge, dass ich eine Abmahnung oder ähnliches deshalb bekommen werde.

Jetzt habe ich über Soundcloud eine Anfrage einer sehr großen Online Video Plattform bekommen, die gerne einen meiner Tracks als Video- Sounduntermalung verwenden würden - ebenfalls ohne Bezahlung, sondern eher für Promotionzwecke.

Ich mache das Ganze eigentlich nur zum Spaß und habe gar nicht mit einer so großen Resonanz auf Soundcloud gerechnet, aber irgendwie gefällt den Leuten anscheinend meine Musik.

Meine Frage ist nun ob ich das riskieren kann, weil ich ja kein Geld mit der Musik verdiene, oder ob mich das trotzdem in Teufels Küche bzw. ins Visier von irgendwelchen Anwälten bringen kann?

Wäre über kompetente Antworten dankbar.

Gruß
Buddy
 
ähm, produzierst du richtig selbst oder schneidest du nur aus vorhandenen tracks? das wird iwie nicht ganz ersichtlich.. wenn du das selbst produzierst brauchst du nix zu befürchten.
 
Ähm, also die Sache is meines Wissen wie folgt: Wenn die Musik soweit verändert wurde, dass es mit dem original eigentlich kaum mehr etwas zu tun hat -was bei den Sound-Samples (teils schon auf Grund der Kürze der Samples) vermutlich der Fall ist- ist selbst eine kommerzielle Verwendung unproblematisch. Es liegt hier imho sowas wie ein "künstlerischer Schaffungsprozess" vor...
Lange her, dass ich mich damit befasst habe... ^^

So, noch ein Wiki-Eintrag, der meine Erinnerung stützt:
EN-Wikipedia schrieb:
There are two obvious extremes with regard to derivative works. If the song is substantively dissimilar in form (for example, it might only borrow a motif which is modified, and be completely different in all other respects), then it may not necessarily be a derivative work (depending on how heavily modified the melody and chord progressions were). On the other hand, if the remixer only changes a few things (for example, the instrument and tempo), then it is clearly a derivative work and subject to the copyrights of the original work's copyright holder.

MfG, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
He4db4nger schrieb:
ähm, produzierst du richtig selbst oder schneidest du nur aus vorhandenen tracks? das wird iwie nicht ganz ersichtlich.. wenn du das selbst produzierst brauchst du nix zu befürchten.

naja genau das ist es eben - ich sample hauptsächlich selbst von alten Jazz, Soul und Funk Platten - manchmal nur Drums oder Soundschnipsel, manchmal aber auch ganze loops...

werd mich wohl wirklich mal bei recording.de anmelden müssen

edit: dank nochmal an Thomas für den Wiki Auszug - ich vermute auf mich trifft wohl eher zweiteres zu :/
 
Evtl. hilft dieses:

"BGH: „Sampling“ verstößt gegen Urheberrecht"

http://www.telemedicus.info/article/1048-BGH-Sampling-verstoesst-gegen-Urheberrecht.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0214/08

BGH schrieb:
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.


Dabei ging es übrigens um eine Sequenz von 2 Sekunden:
http://www.goethe.de/kue/mus/pan/de6649772.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleibt die Frage, ob dies nur für die kommerzielle Nutzung der Samples gilt oder generell. Ich bin damit ja nur einer von vielen.

Das man sich für die kommerzielle Nutzung eines Samples die Einwilligung des Rechteinhabers einholen/kaufen muss ist klar, aber ich verdiene dadurch ja nichts.

Möchte ich auch gar nicht - ich finde nur den Gedanken reizvoll, die Musik einem breiteren Publikum zu präsentieren.
 
Sagen wir es mal so, die Videoplattform ist garantiert kommerziell.

Und selbst wenn, würde es keinen Unterschied machen - du veröffentlichst es - auch wenn du nix dran verdienst.
 
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