Rechtliche Frage

azdr

Lieutenant
Registriert
Feb. 2005
Beiträge
685
Ich habe eine Frage bezüglich AGB, also in der AGB steht ich kann ein Produkt innerhalb von 7 Werktagen durch schriftliche Erklärung zurückschicken, aber dann steht die Bedingung ist, dass sich die Ware in ungenütztem Zustand befindet.

Also heißt das jetzt sobald ich z.b das Notebook in Betrieb nehme und Programme drauf installiere etc. , der Onlineshop sich dann weigert das Produkt zurück zunehmen? Oder habe ich da was Missverstanden.

AGB.
Rücktrittsrecht:
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können Sie binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem geschlossenen Vertrag (oder einer abgegebenen Vertragserklärung) durch schriftliche Erklärung (per E-mail, Fax oder Post) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Softwareprodukte können nur im ungeöffneten Zustand (Herstellersiegel darf nicht gebrochen sein) zurückgenommen werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, etc...) fehlt. Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel. Für bei uns abgeholte Produkte sieht der Gesetzgeber ausdrücklich kein Rücktrittsrecht vor. Ein solches wird daher auch nicht von uns eingeräumt.
 
Hallo das bezieht sich hier auf ein Rücktritt des Kaufes.das heisst wenn du es dir nochmal überlegt hast während das Paket schon aufm Weg ist bzw schon bei dir.
Bezieht sich nicht auf ein nichtgefallen oder auf das normale Rückgaberecht soweit ich das erkennen kann.
Normalerweise müsste es aber noch andere punkte geben wo dann die Rückgabe oder garantiefall stehen muss.
 
Damit will man halt verhindern, dass der Kunde das Produkt ausgiebig testet, es dann zurückschickt und der Händler auf dem "Schaden" (Wertminderung) sitzen bleibt.

Was mich nur wundert sind die 7 Tage und die Rücksendungskosten. Steht dort denn noch etwas vom Fernabsatzgesetz? Denn eigentlich hast du bei online gekauften Artikeln 14 Tage Rückgaberecht und ab 40 € Warenwert trägt die Versandkosten der Händler. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre theoretisch auch bei einem benutzten Produkt möglich, der Händler kann aber ggf. wegen Wertminderung einen Teil des Kaufpreises einbehalten.
 
Also das mit 7 Tage Rückgaberecht ist in Österreich so vorgeschrieben.

Nein über Fernabsatzgestetzt steht nichts.
Über Gewährleistung und Garantie steht halt noch was.
 
Achso, hättest gleich schreiben müssen, dass es nicht um Deutschland geht.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich ist wie in Deutschland. Du musst dann für die Wertminderung aufkommen, die durch die Inbetriebnahme entstanden ist.
Erlaubt ist eine "Begutachtung" des Produktes, so wie es in einem Ladengeschäft üblich gewesen wäre. In Deutschland hat man aber auch nach dem/der Ausprobieren/Inbetriebnahme noch ein Widerrufsrecht, muss dann aber die Wertminderung bezahlen. Evtl. ist das in AU anders.

Ich verstehe das auch so, dass du, sobald du das Gerät benutzt, es nicht mehr zurückgeben kannst. Sinn des Gesetzes ist ja auch, dass du die Ware anschauen kannst, wie es in einem Geschäft üblich ist, und nicht, dass du sie eine Woche lang beliebig testen kannst. Das ist den Händlern meiner Meinung nach auch nicht zuzumuten. Außerdem verursacht es Kosten, alles wieder in den Originalzustand zu versetzen.

Guck dir das Teil genau an, wenn es ankommt. Und entscheide dann, ob du es heben willst oder nicht. Wenn du es vorsichtig mal kurz ausprobierst, und keine Spuren hinterlässt, wird auch niemand was sagen, auch wenn es im Prinzip schon zu weit geht.
 
Naja kurzes ausprobieren ist oft notwendig und geht nie zu weit. Gutes Beispiel sind da Monitore.
Nur sollte man besser sorgsamst mit der Hersteller-Verpackung umgehen, nix auffetzen und nur das nötigste an Kabeln benutzen und auspacken. Eben so, dass man einen "Nur-Test" im Zweifel auch nachweisen könnte.
Alles weitergehende kann zu Wertersatz führen. Ist ja auch nachvollziehbar. Denn der Händler kann ein solches Produkt dann nicht mehr als neu verkaufen und bleibt auf den Verlusten sitzen.
Und die wenigsten von uns würden so ein Gerät ihrerseits als Neuware zum gleichen Preis akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben