Selbstbedienungsladen - rechtliche Fragen dazu

BruderMoik

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Bei uns im Dorf hat jemand auf dem Parkplatz vor seinem Haus einen kleinen Schuppen aufgestellt, der als Selbstbedienungsladen für selbst gebastelte Sachen dient.

So Dinge, die selbstgemachte Kissen, Umhängetaschen, Plüschtiere etc... stehen darin und können dort einfach gekauft werden.
Ich war jetzt selber noch nicht drinnen, aber es geht wohl auf Vertrauensbasis, dass man die Teile dort auch bezahlt, die man sich dort selber einfach raus holt.

Ich frage mich aber, wie kann sowas rechtlich funktionieren?
Das Häußchen ist z.B. auch am Sonntag geöffnet. Wie sieht es mit dem Ladenschlussgesetz aus?
Gilt das für selbstgebastelte Sachen nicht?

Oder wie sieht es mit Rechnungen aus, die für den Verkauf erstellt werden müssen?
Die kriegt man dort ja auch nicht und das Ganze geht auf alle Fälle in den gewerblichen Bereich.
 
ich denke, dafür brauchts eine behördliche genehmigung.
einfach den aufsteller mal fragen.
diese vertrauensläder gibts oft im landwirtschaftlichen bereich.
hier z.b. kann man 24/7 landwirtschaftliche produkte kaufen, z.b. milch und eier.
keiner käme auf die idee, dafür eine rechnung zu wollen.
denke, dass es bei deinem laden um artikel geht, die kein vermögen kosten, daher könnte ich z.b. auf eine rechnung verzichten, wer braucht die schon bei kissen oder plüschtieren?
wer das braucht, soll im geschäft kaufen.
 
Mit Rechnung meine ich nicht die Rechnung für den Käufer, sondern die Buchhaltungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Wie wird dass denn umgesetzt bei solchen Häuschen?
 
BruderMoik schrieb:
Oder wie sieht es mit Rechnungen aus, die für den Verkauf erstellt werden müssen?
Muss ja nicht, er kann ja vom FA eine Befreiung von der so genannten Bonpflicht haben.
 
Es kommt in meinen Augen „Einnahmen aus Liebhaberei“ oder ein Kleingewerbe in Frage. Was letztendlich zutrifft, hängt von den einzelnen Umständen ab, das kann nur ein Steuerberater und/oder Anwalt klären.

Ich bezweifle das so ein Stand auf einem Privatgrundstück rechtlich als „Ladengeschäft“ gilt. Sogenannte „Garagenflohmärkte“ sind ja ein ähnliches Konzept.
chris12 schrieb:
ich denke, dafür brauchts eine behördliche genehmigung.
Zunächst gilt in Deutschland „Gewerbefreiheit“. Solange das Gewerbe nicht unter diverse Ausnahmen fällt (z.B. Handwerk, Gastronomie) muss man es nicht „genehmigen“ lassen, sondern nur ggf. „anzeigen“.

@BruderMoik : Warum interessiert es Dich überhaupt?
 
dann melde es halt dem finanzamt und dem ordnungsamt, wenn dich das dann beruhigt.
wenns "einfach nur so" ist, wieso machst du dir dann einen kopf deswegen.
es wäre, bzw. ist, mir dann völlig wurschd.
 
BruderMoik schrieb:
Ein Ladengeschäft mit Gewinnabsicht ist das aber auf alle Fälle.
Die Stichworte waren als Anregung zur weiteren Recherche mit der Suchmaachine Deiner Wahl gedacht…

Noch ein paar andere Tipps:
Nur weil jemand die Unkosten seines Hobbys durch gelegentlich Verkauf der dabei entstehenden „Produkte“ reduzieren möchte, entsteht noch keine Gewinnerzielungsabsicht. Dafür muss der Plan bestehen, nachhaltig zumindest einen bedeutenden Teil des Lebensunterhaltes damit zu verdienen.

Ist in Deinen Augen auch ein Verkaufsautomat (z.B. Getränke, Snacks, usw.) ein Ladengeschäft?
Ich kenne die rechtliche Definition eines Ladengeschäfts nicht, aber da Du ja sicher bist, das es eines ist, kannst Du uns sicher aufklären.
 
chris12 schrieb:
dann melde es halt dem finanzamt und dem ordnungsamt, wenn dich das dann beruhigt.
wenns "einfach nur so" ist, wieso machst du dir dann einen kopf deswegen.
es wäre, bzw. ist, mir dann völlig wurschd.

Ich will in keinster Weise jemanden anschwärzen.
Bitte nicht wieder irgenwas in eine Thread hineininterpretieren, was in keinster Weise der Fall ist.

Es gibt ja Dinge, wie die Bonpflicht bei den Bäckern, die eingeführt wurde, damit ja gewährleistet ist, dass der Bäcker nichts schwarz verkaufen darf. Dann habe ich z.B. einen guten Kumpel, der eine Bar führt. Der muss eine Registrierkasse führen und alle Umsätze da eintippen.

Daher interessiert es mich einfach, wie das bei solchen Selbstbienungsläden gemacht wird.
 
Kann man sich doch aber denken. Deine Denkweise klingt halt schwer danach, dass man was unterschieben will. Ladenschlussgesetz bei einem Laden ohne Personal? Schließen Onlineshops nachts auch? Oder Automaten?
Wo du dann "auf alle Fälle" eine Gewinnabsicht sehen willst, bei einem Laden, der nichtmal kontrolliert, was und ob gezahlt wird, das müsstest du dann auch mal erklären. Vor allem, wo du weder Materialeinsatz noch sonst was kennst. Gewinn wäre, wenn nach Material, Arbeit und Steuern noch etwas übrig bliebe. Woher willst du wissen, wie es da aussieht? Daten liegen dir offensichtlich nicht vor.

Deiner Definition nach müsste jeder Stand am Straßenrand, wo man so Blumen oder Erdbeeren als Beispiel selber pflücken kann darunter fallen. Ist das der Fall? Wohl eher nicht. Auch müssten dann nahezu jeder hier im Forum, der schonmal Grakas oder dergleichen über Einkaufspreis verkauft hat, darunter fallen. Denn da wäre in der Tat die Gewinnabsicht vorhanden. Aber selbst wenn man das 2-3 mal im Jahr macht, ist nicht zwingend ein Gewerbe anzumelden...
 
Auch bei einen Selbstbedienungsladen kannst du doch eine Buchhaltung machen. Am Ende zählst du deine Kasse und dass sind dann deine Tageseinnahmen, die du als Umsatz deklarierst.

Die Möglichkeit, steuerlich hier viel am Fiskus vorbei zu führen ist ja auch sehr gering. Hast du weniger 17.500 EUR Umsatz pro Jahr, bist du auch von der Abführung der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzamt hat einfach kein Interesse daran, den winzigsten Fisch zu prüfen um 10 EUR mehr Steuer zu bekommen, wenn der gleiche Prüfer vom Finanzamt bei großen Unternehmen deutlich mehr Steuern für den Staat rausholen könnte.
 
Ja und was willst du dann mit dem Umsatz, wenn die restliche Zahlen fehlen? oO Ne Buchhaltung is bissi mehr als rein den Umsatz zählen...
Die Gewerbesteuer stand hier auch sicher nicht zur Diskussion, dass man mit so einem Laden die Freigrenze nicht knackt, ist 99,9% sicher. Wenn nicht, dann fällt sowieso die Frage weg, ob es gewerblich ist. Denn das ists dann zweifellos.
Hier ging es wohl primär ob die Einnahmen, die ggf. beim Einkommen angegeben werden müssten. Und da ist der Umsatz nur die halbe Miete...
 
Bzgl. der Bonpflicht kann doch die Person auch einfach jeden Abend schauen welche Artikel fehlen und was in der Kasse ist und das entsprechend zuordnen. Dann wird abends der "Bon" erstellt, bzw. vielmehr einfach nur in die EÜR eingetragen und gut ist.
 
Die Bonpflicht ist nur für elektronische Kassensysteme verpflichtend und ist somit für den Fall hier völlig irrelevant..
 
Erkekjetter schrieb:
Kann man sich doch aber denken. Deine Denkweise klingt halt schwer danach, dass man was unterschieben will. Ladenschlussgesetz bei einem Laden ohne Personal?

Ich finde sowas auch interessant, wie sowas geregelt wird.
Ist doch ganz interessant, darüber zu reden.

Und nein. Ich will auch keinen anzeigen deswegen. :evillol:
 
BruderMoik schrieb:
Das Häußchen ist z.B. auch am Sonntag geöffnet. Wie sieht es mit dem Ladenschlussgesetz aus?
Zigaretten und Getränkeautomaten werden bei euch Sonntags und Nachts alle abgebaut?
 
Du bist neugierig? Frag den Aufsteller.

Du willst jemandem das Leben zur Hölle machen? Frag das Finanzamt.
 
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und ich empfehle jedem, der so ganz genau nimmt: einfach entspannen
bei uns im Norden, einfach mal ne Fisch/Döner/whatever Bude aufsuchen, Fischbrötchen kaufen und geniessen, wenn Du zwei oder mehr kaufst, gibt's Rabatt,
wenn Du ernsthaft nach einem Bon fragst, gibt's den natürlich, aber erwarte nicht dass Dir jemand nochmal was schenkt
und insbesondere bei unseren Bauern, die Kartoffeln und Eier und Gemüse verkaufen, für einen fairen Preis die, sich auf die Ehrlichkeit der Kunden verlassen, da sollen sie noch die Diebstahlverluste auch bei der Polizei/Finanzamt melden und das "System" belasten? was ist wohl günstiger?
 
whtjimbo schrieb:
wenn Du ernsthaft nach einem Bon fragst, gibt's den natürlich

Das war eben meine Frage, wie man das bei einem Selbstbedienungsladen löst.
Auf der einen Seite zwingt der Staat Bäckereien und Wirte dazu, eine Registrierkasse zu führen und die Bäckereien müssen jeden Kunden zwangsweise den Beleg geben.
Auf der anderen Seite lässt man dann aber Selbstbedienungsläden zu, bei denen das dann wohl doch ohne geht.
Deshalb frage ich, weil sich das für mich widerspricht, was da gemacht wird.
 
BruderMoik schrieb:
Das war eben meine Frage, wie man das bei einem Selbstbedienungsladen löst.
Gar nicht, da keine elektronische Kasse. Und diese ist Vorraussetzung für die Bonpflicht, keine elektronische Kasse, keine Bonpflicht. Wie bereits erwähnt...
 
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