Rechtsfrage-Autounfall in NL

Kommaher

Ensign
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Feb. 2008
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Hallo zusammen,

mir ist heute ein ganz blöder Unfall passiert. Ich war in Roermond im Retail-Park, habe dort geparkt (Siehe: http://www.shoppeninroermond.info/de/retail-park/). Der Parkplatz selber besteht eigentlich nur aus Einbahnstraßen, vorgegeben durch Straßenmarkierungen auf dem Boden und zahlreicher Schilder (Siehe Anhang), man kann sozusagen immer nur in jede zweite Straße einfahren.

Das Problem fing bereits damit an, dass neben mir zwei Wagen standen, welche so komische Tönfolien an ihren Scheiben hatten, sodass ich sehr wenig sehen konnte. Der Verlauf der Straße ging von mir aus gesehen von Links nach Rechts. Also habe ich mich ganz langsam vorgetastet, wirklich Zentimeter für Zentimeter, habe mich fast überwiegend nach Links konzentriert, von Rechts sollte ja eigentlich keiner kommen.

Tja und da hatte ich eigentlich auch schon Pech gehabt, Rentner-Holländer kommt von Rechts, fährt extrem nahe an den Autos vorbei (Max 20 cm Abstand) und ich fahre mit meinem Heck in seine Seite. Seine Tür hat nun Dellen, Lakschäden und seine Zierleiste ist auch hinüber, sowie leichte Schäden am Seitenspiegel. Mein Kofferraum wurde von seinem Spiegel zerkratzt und meine Heckschürtze bekam seine Tür zu spüren.

Er gibt mir natürlich die Schuld, ich hingegen bin der Ansicht, dass er mindestens eine Mitschuld trägt. Naja nach eine tiefen Diskussion über den Unterschied von Gebots- und Verbotsschildern haben wir die Schadensmeldung ausgefüllt und ich stehe hier mit vielen Fragen. Wer hat denn nun Recht? Was kann ich jetzt überhaupt am besten tun? Macht es einen rechtlichen Unterschied, dass dies auf einem Privatgelände (Retail-Park) geschah?

Hoffe ihr könnt mir helfen^^
 

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Hoffe ihr könnt mir helfen^^

Dürfen wir nicht, besorg dir nen Anwalt.
 
polizei kontaktiert welche den unfallhergang festgehalten hat?
 
Direkt einen Anwalt? Ich eigentlich nicht so derjenige, der sofort zum Anwalt rennt.

Edit: Polizei nicht kontaktiert, da alle Schaulustigen am Unfallort meinten, die würden dafür nicht rauskommen, da Privatgelände...
 
Rechtschutz `vorhanden !
____________________
 
Rechtsschutz ist vorhanden und der Unfall wurde detailiert dokumentiert (Wir beide haben Unmengen an Fotos gemacht).
 
Was willst du sonst machen, als die Meinung deines Anwaltes einholen?
Wenn du und der Rentner sich nicht einigen könnt geht es nun mal eine Stufe höher. Die da wäre Anwalt kontaktieren und -zwecks weiterem Vorgehen- beraten lassen.
 
Kommaher schrieb:
Edit: Polizei nicht kontaktiert, da alle Schaulustigen am Unfallort meinten, die würden dafür nicht rauskommen, da Privatgelände...

Dann hät ich den Unfallgegner einfach erschossen. :D

Naja da er falsch gefahren ist würd ich's auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, bzw deiner Versicherung, dass so melden und ihr sagen das er Schuld war.
Ich denke sowas könnte auf Teilschuld rauslaufen. Du hast nicht richtig geschaut und bist Schuld (schließlich hätte ja auch ein Fußgänger kommen können)
Da er aber falsch gefahren ist habt ihr beide dazu beigetragen.
 
Hat sich der alte den die Namen der Leute dort als Zeugen gemerkt ? Wenn nein hast du eh hervorragende Chancen! Ich würde erstmal abwarten was passiert. Nach deinem Rechtempfinden kann es ja für dich nur schlechter ausgehen. Wenn sich der Mann aber nicht bei deiner Versicherung meldet ( dazu hat er ca. 6 Monate Zeit), brauchst du keinem Anwalt die Kohle in den Rachen werfen. Wenn du aber sicher bist, dass er gegen die Einbahnstr. fuhr würde ich es mit Anwalt porbieren...
 
dann nimm doch mal deinen rechtschutz in anspruch :D
 
Diese Art von Unfall ist extrem bitter (mein einziger Unfall innerhalb von 8 Jahren Autofahren war sehr ähnlich). Zu der Rechtslage:

Wenn du rückwärtsgefahren bist und er an dir dann vorbei fährt, du ihn dann touchierst, ist es deine Schuld. Der Gesetzgeber erwartet, dass du beim Rückwärtsfahren eine dir vertretbare Sorgfalt an den Tag legst. Konkret bedeutet das, dass du hättest aussteigen und gucken müssen (so unrealistisch das auch ist).
Hast du gestanden und der Renter fährt dir ins Heck, wäre es komplett seine Schuld. Dann hätte er aber mehr frontal als seitlich den Schaden.

Ob du ihm eine Teilschuld anrechnen kannst, hängt davon ab, ob er dort auch hätte fahren dürfen. Hab das in deinem Post nicht so ganz verstanden: Du schreibst rechts hätte keiner kommen sollen, er kam da aber her? Für den Fall, dass dort Einbahnstraße oder ähnliches gekennzeichnet ist, kann man ihn haftbar machen. In nem Rechtsstreit könnte man ihm auch vorwerfen, dass er die nötige Sorgfalt nicht hat walten lassen, die auf einem Parkplatz mit Fußgängern gegeben sein sollte (nur 20cm von den Autos entfernt, mehr als Schrittgeschwindigkeit).

Kann nicht genau sagen, wie es die StVO in Holland regelt, aber hier wäre es mit dem Privatparkplatz so, dass der Eigentümer entscheidet und sich dann meistens auf die StVO berufen wird.

Ich würd auch nicht immer direkt zum Anwalt rennen, denn das kann u.U. auch teuerer werden, als nur den Schaden zu begleichen und sich damit abzufinden. Ist halt ärgerlich, aber Schadensreduzierung ist bei Kleinigkeiten mit Anwälten meistens nicht zu erreichen.
 
Also meines Erachtens (so ist es zumindest in Deutschland) trägst du glaube ich eine Teilschuld, da §1 Abs.1 StVo folgendes besagt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
 
@thes33k
Ich sollte aussteigen und gucken? Wie dumm ist das denn, sobald ich wieder sitze hat sich die ganze Verkehrssituation doch wieder geändert :-D. Also um es grob zu sagen ist der Holländer verkehrt herum in die Einbahnstraße gefahren, gekennzeichnet durch das blaue Schild oben. Dumm ist halt nur, dass das Schild eigentlich hätte rot sein müssen.

Zu meiner Achsamkeit: Ich habe mich sehr sehr langsam vorangetastet, da ich ja auch mit meinem Kombi (Focus II) in Kombination mit den getönten Scheiben meiner Parknachbarn sehr wenig sehen konnte, hauptsächlich habe ich natürlich nacht links gesehn, dennoch natürlich immer mal wieder einen Blick nach rechts geworfen. Und dann kam er eben von rechts, Straße wirklich sehr breit und er fährt entgegen der Richtung auch total übermäßig am Rand.

Bzgl. Anwalt: Sollte es wirklich ein auf niederländisches Verkehrsrecht spezialiserter Anwalt sein? Die wirds ja wohl nicht wie Sand am Meer geben. Vielleicht suche ich direkt in Holland nach einem Anwalt (oder könnte es da gewisse Probleme geben?)
 
Such in Holland nen Anwalt der deutsch spricht.
Sollte kein Problem sein, da sprechen viele zumindest so gut deutsch das du ihm alles vermitteln kannst.
Aber ka wie das mit der <rechtschutz ist.
GGf erstmal bei denen melden.
 
Ich denke du wirst weniger Probleme haben, wenn du einen nimmst, der sich mit der niederländischen Gesetzgebung auskennst.
Oft hat die Versicherung bei der du deinen Rechtsschutz hast, aber auch Vertragsanwälte. Du könntest also anrufen und fragen ob es einen gibt und falls nicht, ob du dir selbst einen suchen kannst.

Deutsch können die meisten aus der Grenzregion sowieso.
 
Um die Sprache geht es mir nicht unbedingt, konnte mich ja mit dem anderen Unfallbeteiligten auch super verständigen (zumindest sprachlich^^).

Ich weiß halt nur nicht, inwiefern der Rechtsschutz wirklich fürs Ausland zählt. Naja, frage morgen mal bei meiner Versicherung nach, mein Berater hatte heute keine Zeit.

Habe nur Angst, dass ich letztendlich der geleimte bin...
 

mit "dumm" hat das nichts zu tun, sondern ist - zumindest in D - vorgeschrieben und - wenn man mal vom "worst case" ausgehen würde, was der gesetzgeber ja macht (fußgänger, rollstuhlfahrer, kinder, sonstwas) auch durchaus sinnvoll. siehe §9 stvo:

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

das hast du nicht getan, also hast du schuld. der rentner hat sich nicht an die vorgeschriebene fahrtrichtung gehalten, also wird er eine teilschuld tragen müssen. stell dir aber mal vor, da wäre ein kind auf nem fahrrad gefahren. das siehst du noch schlechter (wenn du nicht hinschaust wie in dem fall....) und du würdest dann auch das kind verantwortlich machen für deine unachtsamkeit? coole mentalität -.-

allerdings bezieht sich das nur auf den deutschen straßenverkehr. wie das in den niederlanden aussieht weiss ich leider nicht, es sollte aber nicht wirklich differieren. hier kann dir ein anwalt helfen, der sich mit dem nl-verkehrsrecht auskennt.
 
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