Rechtsfrage: Unterhaltsansprüche

JavaFreak76

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Habt ihr Erfahrungen was das Thema Unterhaltszahlungen angeht?
Meine Mutter ist schon 2 Jahre von meinem Vater getrennt und bislang kamen keine Zahlungen für meinen Bruder. (9 Jahre)
Habe gelesen dass 3 Jahre nach der Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss. (Link entfernt)
Ich selber dachte dass man bis zum 18. Lebensjahr des Kindes dazu verpflichtet ist.
Was ist nun richtig und was steht meiner Mutter zu?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Prinzip schreibst du im Titel schon an wen du dich am besten wendest, ob und wie viel Unterhalt deine Mutter für deinen Bruder bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab, das kann keiner pauschal beantworten.

Normal ist die Dauer der Zahlung bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, ab 18 bis 21 kann dein Bruder Unterhalt beantragen und auch das kann noch verlängert werden.

Wenn kein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, kann man sich auch an das örtliche Jugendamt wenden, die sind auch zur Beratung und Hilfe da.

Ein paar Informationen zum Einlesen kannst du hier finden.
 
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Dass der Vater nicht zahlt ist in jedem Fall unter Umständen nicht richtig. Es hängt von den Einkommensverhältnissen des Vaters und der Mutter ab. Ich schlage 3 Eskalationsstufen vor:
1. persönliche Kontaktaufnahme
2. Jugendamt einschalten - die können von beiden Parteien Unterlagen anfordern und berechnen dann den Unterhalt, der gezahlt werden muss.
3. Anwalt einschalten

Für die Zeit, die der Vater nicht zahlt, lässt sich nach meinem Wissen Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat holt sich das Geld dann beim Unterhaltsschuldner wieder, und das tut weh. Denn die nutzen die volle Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten aus. Und ihr seid erstmal aus dem Schneider.

Grüße,
Cres
 
Deine Mutter soll zum Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) gehen.

Zum Verfahren:
Dein Bruder hat Anspruch auf Kindsunterhalt an seinen Vater. Wenn dieser nicht zahlt, weil er nicht will oder nicht kann, springt das Jugendamt ein. Das zahlt den Unterhalt als Vorschuss an den Bruder und treibt eigenständig den ausstehenden Kindsunterhalt beim Vater ein.
 
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@ Bolder Hat die Mutter Anspruch? Das kann man nur sagen, wenn man die finanziellen Umstände kennt und die sollte man nicht offen diskutieren, lieber an die Fachleute wenden und sich beraten lassen. Ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt wird zunächst prüfen, ob ein Anspruch besteht, dann kann man die weiteren Schritte planen.

Normalerweise sollte es auch bei der Scheidung vom Gericht festgehalten worden sein, ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, ggf. mal die Unterlagen prüfen.
 
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Die Mutter hat keinerlei Anspruch auf Kindsunterhalt. Ob sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, weiß ich nicht + interessiert bei der Fragestellung auch nicht.

Es geht um Kindsunterhalt + der neunjährige Bruder hat darauf Anspruch kraft Geburt + Abstammung von diesem Vater.

Nochmal: Die Mutter soll zum Jugendamt! Das kosten nix außer Zeit, schafft Klarheit + beendet alle Spekulationen.
 
Danke für eure Hilfe.
Ich werde ihr den Tipp mit dem Jugendamt weiterleiten
 
Die richtige Stelle für deine Mutter wäre der Anwalt da dein Vater nicht bereit ist den Unterhalt zu bezahlen. Das Jugendamt hat dort keine rechtliche Handhabe außer in Vorkasse zugehen was auch nicht die volle Höhe des Unterhalts bedeutet da diese das Kindergeld abzieht. Der min. Unterhalt laut BGB wäre 455€ aktuell (da dein Bruder 9 Jahre alt ist). Davon werden dann 219€ Kindergeld abgezogen sodass Sie 236€ ausgezahlt bekommen würde. Ein Anwalt berechnet aufgrund der aktuellen Vermögenssituation die genaue Höhe des Unterhalts und ggf. noch weitere Ansprüchen die geltend gemacht werden können.
 
Zum aktuellen Zeitpunkt ist ja nicht mal bekannt ob der Vater des TE überhaupt unterhaltspflichtig ist.

Würde hier also nicht mit "da dein Vater nicht bereit ist den Unterhalt zu zahlen" etc. etwas zurückhaltender sein.
 
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Wenn davon gesprochen wird dass er sein Vater ist (ob leiblich oder adoptiert) gehe ich erstmal davon aus dass er Unterhaltspflichtig ist. Das Jugendamt geht nur von seiner Einkommenssituation aus bzw. ist auch auf seine Mitarbeit angewiesen sofern er kooperiert. Besondere Ausgaben etc. werden von der Jugendamtsseite aus nicht berücksichtigt. Er muss auch gar nicht auf die Schreiben reagieren, wieso auch? Nur ein Gericht kann ihn dazu zwingen seinen Pflichten nachzukommen. Nur wenn er mittellos ist, ist er davon "erstmal" befreit. Ich habe einen mehrjährigen Ehegattenunterhalt/ Kindesunterhaltstreit hinter mir, somit einige Erfahrungswerte und Verfahren durchlaufen müssen.
 
Ob der Vater auf die Briefe des Jugendamtes reagiert, ob er genug Einkommen hat, usw. ist alles überhaupt nicht das Problem der Mutter. Wenn der Vater nicht bezahlt bekommt sie, auf Antrag, einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Das Jugendamt wird sich das Geld, wenn möglich, irgendwie vom Vater zurückholen.
Also nicht zum Anwalt, das kostet nur Zeit und Geld. Einfach einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Aber das möglichst schnell, denn dieser gilt höchstens einen Monat rückwirkend.
 
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