Rechtsfrage wegen e-bay

Marshal1982

Lt. Junior Grade
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Also habe da ein Porblem mit ein e-bay Käufer und zwar fing es so an.
Also hatte ca am 18.04.08 ein handy bei e-bay verkauft Sony Ericson w580i Nagelneu aus Vertragsverlängerung.
So als das Geld da war 168euro ging 1 Tag Später das Paket raus bei Hermes!
Hatte das Handy 1x angeschaut und es war 100% OK
So am 25.04.08 bekam ich eine Bewertung vom Verkäufer und zwar
langsame Komunikation, unprofessionelle Verpackung
Langsam wohl weil er es eilig hatte ich aber keine zeit sofort zu antworten auf seine e-mail.
Also in der Bewertung steht nix davon das Handy nicht ok oder?

Naja jedenfalls bekam ich 2 Tage später eine e-mail wo drin stand das die Tasttatur vom handy ein Riss hat also eine zahl welche weiß ich nicht.

habe dann als antwort geschrieben das er damit zu Telekom soll hat ja auch die rechnung bekommen fürs handy.
1 Tag später kam wieder eine mail wo drin standt das die Telkom das nicht repariert da er nicht der Richtige inhaber des handys ist. Rechnung läuft ja auf meinen Namen.
Als antwort kam von mir dann das die das normal amchen müßten.

So dann war erst ruhe ein paar tage bis aufeinmal Post kam.
Von den Käufer.
Drin standt das ich das Geld fürs handy bis zum xx.xx.xx zurücküberweisen sollte da er sonst Rechtliche Schritte einleitet! Und er sobald das Geld da ist das handy zurückschickt.

Dadrauf habe ich erst gar nicht geantwortet und auch nicht überwiesen.
Naja nun kam vor 2 Wochen Post vom anwalt von ihn.
Drin stand das ich bis dahin zeit habe das Geld zu überweisen und das das handy direkt nachem AUSPACKEN defekt war!

Dadrauf habe ich ein Breif zurückgeschcikt und den Sachverhalt erklärt.
Es kam nix mehr von Anwalt bis Gestern
Ja Gestern kam Post vom Gericht.
Naja soll nun 273 euro zahlen.

So da bei e-bay das Gebot auch schon nicht mehr drin war und e-bay das auch nicht merh aufrufen kann stehe ich nun mehr oder weniger ohne Beweise da! Den ich bin mir ziemlich sicher das in der Beschreibung stand das ich privatverkäufer bin uswusw.

So soll ich es auf ein Gerichtliches Verfahren drauf ankommen lassen? Also den Wiederspruch einlegen?

Weil ich finde das ich im Recht bin.

Bewertung steht nix von defekt,
e-mail mit defekten handy kam erst 2 tage später
Aufeinmal war es nachem auspacken defekt!
Würde man sowas nicht in Bewertung schreiben?
Und es War sehr gut verpackt
Karton Zeitungspapier und mitten drin der Handy karton.

So und nun die Frage as soll ich machen?
Und nochwas mußt die Telekom das handy wirklich nicht reparieren weil man nicht der Käufer ist?
 
Hallo,

ich habe auch mal für meinen Sohn ein Handy über Ebay gekauft.
Das Handy war von O2 und ist 10 Tage vor dem Ende der Garantie kaputt gegangen.
Ich habe die Original Rechnung gehabt und das Handy wurde von mir im O2 Shop abgegeben und
auf Kulanz repariert.
Ich kann die leider nicht sagen ob das vom Hersteller so gemacht werden muss oder der 1. Eigentümer (Du)
das Handy zur Reparatur einschicken musst.

Unprofessionelle Verpackung heisst nicht das das Handy defekt ist.

Hast du keine Zeugen die den Zustand von dem Handy gesehen haben oder wie es eingepackt wurde ?
Wenn ja kann dir eigentlich nichts passieren.

Und falls es so ist wie du es schreibst könnte ich mir vorstellen das das Handy vom Käufer fallengelassen wurde.

An deiner Stelle würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen.

Gruß BRM1
 
Wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, würde ich mich an deiner Stelle schleunigst zum Anwalt machen. Da du nicht schreibst, was für ein Schreiben das genau war kann ich mir zumindest vorstellen, dass der Anwalt einen Vollstreckungstitel beantragt hat und den vom Gericht auch bekommen hat - das Schreiben wäre dann die Zustellung des Vollstreckungstitels, was den Gläubiger berechtigt, Vermögen von dir zu vollstrecken wenn du nicht bis Datum X zahlst.

Selbst wenn dem nicht so sei, geh lieber zum Anwalt. Bei Schreiben von Gerichten wäre ich vorsichtig, vor allem wenn man nicht versteht was überhaupt Sache ist. Ob du Recht hast oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Geh lieber auf Nummer Sicher und lass dich beraten.
Evtl. musst du aber abwägen, ob die Anwaltskosten über dem Streitwert liegen (falls keine Rechtsschutzversicherung).
 
Das ist immer wieder das gleiche bei ebay , fast jeder will sein geld zurück weil im was nicht passt . Aber in deinem fall hat der kaufer dich voll verarscht sorry ;) , aber es ist so .
Du wirst da auch nix mehr machen können , du könntest ja mal mit deinem Anwalt sprechen was er dazu sagt musst einfach mal abwarten .
 
Es ist ein Mahnbescheid.

habe keine Rechtschutzversicherung.
Die Anwaltskosten müßte ich so oder so dann zahlen oder?
 
Moment mal,
am 18.04.08 lief die Auktion aus und du kriegst ca. ein halbes Jahr später erst "Ärger" ?
Dauert das wirklich so lange ?

Kannst du irgendwie beweisen dass du jeglichen Garantie-/ Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen hast?
 
Hallo,

Mahnbescheid http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/78/Mahnbescheid.pdf

Wenn du Zeugen hast würde ich dagegen angehen.

Gruß

Schau mal in die Bewertungen vom Vekäufer was der so alles gekauft hat( wenn das noch sichtbar ist).
Und kontaktiere die anderen Verkäufer wenn höherwertige Sachen ersteigert wurden ob es Probleme gab.
Vielleicht macht der damit Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er dagegen Angeht und verliert vor Gericht dan , darf er auch noch seinen Anwalt und die Gerichtskosten tragen , er sollte es lieber dabei belassen und näste mal besser aupassen
wem er seine Sachen verkauft , Obwohl man das vorher ja nicht wissen kann ;)
 
das gericht hat noch nichts entschieden. einen mahnbescheid kann jeder gegen jeden beantragen ohne irgendeinen nachweis zur rechtmässigkeit der forderung.

nun _MUSST_ du reagieren, denn wenn dem mahnbescheid nicht fristgerecht widersprochen wird, so erkennst du die forderung als rechtens an und der käufer kann dann per vollstreckungsbescheid pfänden, ohne das jemals einen verhandlung über die rechtmässigkeit der forderung erfolgt ist.

also mindestens einen schriftlichen widerspruch als einschreiben mit rückschein dem gericht zukommen lassen. einige lassen dann nach widerspruch schon von ihrer forderung ab, wenn ein nachweis der rechtmässigkeit schwierig ist.

besser aber zum anwalt, allerdings werden dir hier kosten entstehen. entscheidet das gericht dann den widerspruch zu deinen gunsten, so kannst du im gegenzug dann vom käufer deine auslagen einklagen.

bis denne

ps:
keine rechtsberatung, nur meine meinung, und recht haben und recht bekommen ist nicht zwingend dasselbe

edit meint:
BRM1 schrieb:
ein sehr guter link, alles einfach und klar erläutert!
 
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