Rechtsfrage zu selbstständiger Tätigkeit

lazsniper

Vice Admiral
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Feb. 2005
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6.836
Hallo liebe CB'ler,

ich habe eine rechtliche frage , vielleicht weiß einer rat.

angenommen person A hat eine selbstständige tätigkeit angemeldet , auf der gewerbeanmeldung steht zB "handel mit sportartikeln über internet", darf diese
person A dann zB auch pc systeme verkaufen ?

wie ist das steuerlich zu handhaben ?:freak:

danke schonmal für guten rat ...

gruß,
lazsniper
 
Zumindest bei uns in Österreich ist es so, dass alles was über die, im Gewerbeschein angegebenen Tätigkeiten hinausgeht, nicht Rechtens ist. z.B.: darf ein Bauunternehmen nicht auch die Elektrik in einem Haus machen.

Aber ich würde einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, die wissen das meist am Besten.

mfg Mark
 
aber warum darf dann ein Prokurist mit der dementsprechenden Prokura (weiß jetzt nicht mehr genau welche das ist) quasi den Unternehmenszweck ändern und von heute auf morgen statt Plüschtieren Handys verkaufen lassen?

Das würde sich dann ja mit eurer Aussage irgendwie in die Quere kommen.
Das er dann ein Problem am Arno hat ist mir klar und wahrscheinlich am nächsten Tag gleich entlassen wird sowieso ^^

Haben wir zumindest in der Berufsschule so gelernt ^^
 
da ich selber selbständig bin, kann ich sagen, dass man nur die tätigkeit ausüben darf, die bei gewerbeanmeldung angegeben wurde. man kann das gewerbe weiterausweiten, muss man aber anmelden bzw. erweitern!

grüße
der gum
 
Eben. Das hat nix mit Prokura zu tun. Es muss einfach das Gewerbe erweitert werden, damit es legal ist.
 
Kannst Dein Gewerbe ja auch als "Dienstleistungen und Handel mit Waren aller Art" anmelden.
 
@gum : danke für die info ! damit ist die frage geklärt /close.
 
Du musst das trennen. Er dürfte das von betrieblicher seite machen, gewerberechtlich jedoch nicht. Er könnte allerdings der Anzeigeprflicht nachkommen und das Gewerbe "erweitern".

Falls du da was schriftliches haben willst, schaue mal in die Gewerbeordnung §14(1)2
 
Es geht ja schon um die Genossenschaften, es ist nur immer eine für eine bestimmte Tätigkeit zuständig. Außerdem bist du bei der Genossenschaft pflichtversichert gegen Arbeitsunfälle, etc. da richtet sich auch der Beitrag etc. nach der entsprechenden Tätigkeit.

Betreibst du mehrere Gewerbe, kannst du dir glaube ich die Genossenschaftszugehörigkeit teilweise aussuchen, und damit auch den Tarif. Person A müsste also weitere Gewerbe anmelden, wenn sie verschiedene Tätigkeiten ausübt, die sich nicht unter einen Hut bringen lassen.
 
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