-eraz-
Commodore
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 4.270
hi ho,
Wusste nicht wo ich es sonst reinschreiben soll... Also, ein Kunde von uns hat sich vor 3 Jahren ein Notebook von Acer gekauft. Vor ca. 1 1/2 Jahren ist die Festplatte kaputt geworden, diese wurde von Acer getauscht. Nun ist die Platte schon wieder hin, Acer will sie nicht mehr austauschen weil sie sagen Gewährleistung und Garantie sind abgelaufen.
Nun denke ich aber das sich die Gewährleistung ja auf die ausgetauschten Teile verlängern müsste oder? Das heisst auf die Platte müsste eigentlich noch ein halbes Jahr Gewährleistung sein?! Wie seht ihr das, konkrete Aussagen wären gut bzw. Auszüge aus dem EU Recht z.b. Vielen dank schonmal!
Wusste nicht wo ich es sonst reinschreiben soll... Also, ein Kunde von uns hat sich vor 3 Jahren ein Notebook von Acer gekauft. Vor ca. 1 1/2 Jahren ist die Festplatte kaputt geworden, diese wurde von Acer getauscht. Nun ist die Platte schon wieder hin, Acer will sie nicht mehr austauschen weil sie sagen Gewährleistung und Garantie sind abgelaufen.
Nun denke ich aber das sich die Gewährleistung ja auf die ausgetauschten Teile verlängern müsste oder? Das heisst auf die Platte müsste eigentlich noch ein halbes Jahr Gewährleistung sein?! Wie seht ihr das, konkrete Aussagen wären gut bzw. Auszüge aus dem EU Recht z.b. Vielen dank schonmal!