NuminousDestiny
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 1.459
Hallo,
mal eine Frage zur Rechtsgrundlage mit mobilen Blitzern, die ja gerne vom Ordnungsamt oder der Polizei in einer Geschwindigkeitsbegrenzten Zone aufgestellt/geparkt werden.
Generell interessiert mich, wie es aussieht, wenn, man nehme an:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist 70km/h und die Begrenzung hat eine länge von 250m.
Wie viele Meter muss das/die Ordnungsamt/Polizei Abstand von dem Schild halten?
Ich habe nämlich mal gehört, dass man innerhalb eines bestimmten Bereichs nicht blitzen darf. Wird aber trotzdem praktiziert.
Nun würde ich gerne mal wissen, wo ich eine entsprechende Rechtsgrundlage finden kann, bzw. wie der Tatbestand ist.
Hoffe mal mir kann jmd. eine zutreffende Antwort geben und bitte keine Vermutung
Google gab irgendwie nix, zumindest nicht mit meiner Begriffsammlung. Und nein ich wurde nicht erwischt ^^
Gruß
mal eine Frage zur Rechtsgrundlage mit mobilen Blitzern, die ja gerne vom Ordnungsamt oder der Polizei in einer Geschwindigkeitsbegrenzten Zone aufgestellt/geparkt werden.
Generell interessiert mich, wie es aussieht, wenn, man nehme an:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist 70km/h und die Begrenzung hat eine länge von 250m.
Wie viele Meter muss das/die Ordnungsamt/Polizei Abstand von dem Schild halten?
Ich habe nämlich mal gehört, dass man innerhalb eines bestimmten Bereichs nicht blitzen darf. Wird aber trotzdem praktiziert.
Nun würde ich gerne mal wissen, wo ich eine entsprechende Rechtsgrundlage finden kann, bzw. wie der Tatbestand ist.
Hoffe mal mir kann jmd. eine zutreffende Antwort geben und bitte keine Vermutung
Google gab irgendwie nix, zumindest nicht mit meiner Begriffsammlung. Und nein ich wurde nicht erwischt ^^
Gruß