Rechtsgrundlage zu mobilen Blitzern

NuminousDestiny

Lt. Commander
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Nov. 2008
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Hallo,

mal eine Frage zur Rechtsgrundlage mit mobilen Blitzern, die ja gerne vom Ordnungsamt oder der Polizei in einer Geschwindigkeitsbegrenzten Zone aufgestellt/geparkt werden.

Generell interessiert mich, wie es aussieht, wenn, man nehme an:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist 70km/h und die Begrenzung hat eine länge von 250m.
Wie viele Meter muss das/die Ordnungsamt/Polizei Abstand von dem Schild halten?

Ich habe nämlich mal gehört, dass man innerhalb eines bestimmten Bereichs nicht blitzen darf. Wird aber trotzdem praktiziert.
Nun würde ich gerne mal wissen, wo ich eine entsprechende Rechtsgrundlage finden kann, bzw. wie der Tatbestand ist.

Hoffe mal mir kann jmd. eine zutreffende Antwort geben und bitte keine Vermutung ;)
Google gab irgendwie nix, zumindest nicht mit meiner Begriffsammlung. Und nein ich wurde nicht erwischt ^^

Gruß ;)
 
Das wäre mir jetzt neu.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild, daher sehe ich kein Problem darin, wenn auch direkt nach dem Schild geblitzt werden würde.

Edit:
Ich nehme alles zurück :)
Schau mal hier rein, da findest du die Angaben für die einzelnen Bundesländer.
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/
 
Danke für deine Antwort.
Nur bei den Daten Frage ich mich, ob diese noch aktuell sind?
Für Sachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin sind auch leider keine Angaben dabei.

Und Entfernung zur Geschw.-Beschränkung ist auch sehr unterschiedlich geregelt.
Wie genau ist das denn überhaupt zu verstehen? Müssen die ihren Blitzer z.B. 150m vom Schild weg aufstellen oder dürfen die erst ab dem 150.m blitzen?

Ausnahmen gibt es ja aber auch hier scheinbar zu genüge....
 
Im Zweifel erklären die dir doch eh, dass es eine besondere Gefahrstelle ist und die deshalb da trotzdem blitzen dürfen.
 
uwe-b schrieb:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild, daher sehe ich kein Problem darin, wenn auch direkt nach dem Schild geblitzt werden würde.

Ich schon. Wenn ab dem Schild 50 gilt, dann gilt vor dem Schild 70 oder 100. Was ist mit dem Bremsweg? :p
 
Vorausschauendes fahren? Das Limit gilt ab dem Schild, dass dort nicht gleich geblitzt wird ist eigentlich eine Gefälligkeit.
 
Natürlich soll man vorrausschauend fahren und nie die Geschwindigkeitsgrenze überschreiten.
Aber mal ehrlich wenn eine geschwindigkeitsbegrenzte Zone 150m lang ist wegen z.B. einer Kreuzung wer bremst da am Schild auf die 70 sofort runter?

Ich habe in Reportagen schon oft gelesen, dass die Kommunen mit den mobilen Blitzern ihre Kassen auffüllen wollen und auch blitzen wo sie es nicht dürfen.
Deswegen auch diese Frage.
Ich weiß eben auch nicht, wie stark in den Berichten dramatisiert wurde....
 
Also ich kenne es auch so, dass zwischen Schild und Blitzer ein gewisser Raum sein muss, allerdings ist mir nicht bekannt wie groß der Abstand sein muss - und vermutlich ist das von Land zu Land unterschiedlich. Siehe auch hier.
 
NuminousDestiny schrieb:
wer bremst da am Schild auf die 70 sofort runter
Ab dem Schild musst du die 70 km/h haben (oder weniger) - nicht erst ab dem Schild bremsen. Lernt man in der ersten Fahrstunde... falls man nicht pennt oder am Handy zockt :rolleyes:

Interessant, wie immer wieder Ausreden gesucht werden, nur damit man nicht nach Vorschrift fahren muss. Und wenn die Kommunen 100x "abzocken" wollen: Hält man sich an die für alle (!) geltenden Vorschriften, kann man nicht "abgezockt" werden.

Nur weil man was nicht versteht, ist es noch lange nicht falsch. Da sollte man an seiner eigenen Bildung und ggf. Weltanschauung arbeiten -.-
 
Ab dem Schild musst du die 70 km/h haben (oder weniger) - nicht erst ab dem Schild bremsen. Lernt man in der ersten Fahrstunde... falls man nicht pennt oder am Handy zockt
Diese Mindestabstände sollen Fehlmessungen verhindern.
Hast du schon Mal durch ein Radargerät geguckt? Es ist verdammt schwer festzustellen, ob sich das anvisierte Fahrzeug noch vor dem Schild befindet oder bereits das Schild passiert hat. (deshalb zwischen 150m und 250m Mindestabstand zur Begrenzungstafel)
Inkonsquenterweise gelten diese Mindestabstände auch für Blitzer, die sowieso einen genau definierten Messbereich besitzen.

Ansonsten hast du absolut recht - die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild.
 
Heretic Novalis schrieb:
Ab dem Schild musst du die 70 km/h haben (oder weniger) - nicht erst ab dem Schild bremsen. Lernt man in der ersten Fahrstunde... falls man nicht pennt oder am Handy zockt :rolleyes:

...

genau so habe ich in der Fahrschule auch gelernt. Ab dem Schlid gilt 70 km/h !

...hier stand mist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wie ich den TE verstehe geht es im darum den rechtlichen Rahmen einzuhalten, er möchte wissen wieviel legalen Spielraum er hat. Da ist dein Vorschlag mit Radarwarnern nun wirklich fehl am Platz.
 
FrittenFritz schrieb:
Also wie ich den TE verstehe geht es im darum den rechtlichen Rahmen einzuhalten, er möchte wissen wieviel legalen Spielraum er hat. Da ist dein Vorschlag mit Radarwarnern nun wirklich fehl am Platz.

Hallo,

der rechtliche Rahmen ist: Die Begrenzung gilt ab dem Schild. Und kein Meter später.

Und wo dann geblitzt wird, da gibt es keine allgemeingültigen Regelungen. Die Behörde muss nur Sorge dafür tragen, dass sie nicht vor der Begrenzung blitzt.

Und daher machen das die verschiedenen Länder und Kommunen eben nicht einheitlich.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Die Begrenzung gilt ab dem Schild. Und kein Meter später.

So ist es.

Es gibt ja auch Tempo 30/50/70 Zonen, die zwischen den Schildern insgesamt nur 150 lang sind, da dürfte wenn es diese omminösen 150 Meter Abstand geben würde, gar nicht geblitzt werden.

Ist z. B. hier vor dem örtlichen Kindergarten so, da wird auch geblitzt...allerdings viel zu selten.
 
Heretic Novalis schrieb:
Ab dem Schild musst du die 70 km/h haben (oder weniger) - nicht erst ab dem Schild bremsen. Lernt man in der ersten Fahrstunde... falls man nicht pennt oder am Handy zockt :rolleyes:

Interessant, wie immer wieder Ausreden gesucht werden, nur damit man nicht nach Vorschrift fahren muss. Und wenn die Kommunen 100x "abzocken" wollen: Hält man sich an die für alle (!) geltenden Vorschriften, kann man nicht "abgezockt" werden.

Nur weil man was nicht versteht, ist es noch lange nicht falsch. Da sollte man an seiner eigenen Bildung und ggf. Weltanschauung arbeiten -.-

Dass das so ist, weiß ich selbst, deswegen kannst du dir solche Aussagen, wie man würde es nicht verstehen sparen.
Es war hier eine Interessensfrage zu gen Abständen und sonst nichts!
Mit meiner Aussage habe ich lediglich ein Fakt wiedergegeben. Und behauptet, dass das Blitzen falsch ist habe ich ebenfalls nicht. Abzocke wurde es aber in den Medien des öfteren genannt. Bitte lies doch erstmal richtig und verstehe meine Aussagen, bevor du wieder solche unqualifizierten Aussagen über das Wissena anderer von dir gibst.
Danke!

Sherman123 schrieb:
Diese Mindestabstände sollen Fehlmessungen verhindern.
Hast du schon Mal durch ein Radargerät geguckt? Es ist verdammt schwer festzustellen, ob sich das anvisierte Fahrzeug noch vor dem Schild befindet oder bereits das Schild passiert hat. (deshalb zwischen 150m und 250m Mindestabstand zur Begrenzungstafel)
Inkonsquenterweise gelten diese Mindestabstände auch für Blitzer, die sowieso einen genau definierten Messbereich besitzen.

Darf ich deine Rechtsgrundlage/Regelung hierzu erfahren. Die würde mich nämlich interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind imho nur interne Regelungen: http://www.kanzlei-kaempf.net/verke...itung-und-abstand-blitzer-zu-verkehrszeichen/

Man kann eben gegen eine nicht 100% korrekt durchgeführte Messung relativ einfach erfolgreich Einspruch erheben. (unabhängig davon, ob man zu schnell unterwegs war)
Solche Verfahrenseinsprüche kosten natürlich relativ viel Geld. Daher gibt es gewisse Richtlinien, die sicherstellen, dass alles korrekt abläuft.
 
Zitat von NuminousDestiny

Frage:
"Aber mal ehrlich, wenn eine geschwindigkeitsbegrenzte Zone 150m lang ist, wegen z.B. einer Kreuzung, wer bremst da am Schild auf die 70 sofort runter?"

Antwort: Ich ! Da erfordert schon die selbstverständliche Rücksichtnahjme im Straßenverkehr auf andere Verkehrsteilnehmer, die die eventuelle die Kreuzung queren oder auf die Straße einbiegen wollen, damit diese das möglichst gefahrlos bewerkstelligen können !


Zitat GiGaKoPi

"Wenn ab dem Schild 50 gilt, dann gilt vor dem Schild 70 oder 100"


Falsch ! Vor dem Schild ist die Geschwindigkeit so rechtzeitig zu reduzieren, dass man seine Geschwindigkeit beim Erreichen des Schildes mindestens auf die durch das Schild maximal vorgeschriebene Gewindigkeit gemindert hat !
 
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