Wie sieht da denn die Rechtsgrundlage aus, bei dieser Sache?

latiose88

Captain
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Hi ja ich stecke in der Zwickmühle weil ich mir total unsicher bin, leicht ist es nicht und blöd gelaufen kann man so sagen. Aber gut erst mal wie es dazu kam.

Im Jahre 2018 stellte ich ein sockel 2011v3 mainbaord bei ebay-Kleinanzeige ein. Es meldete sich einer aus Österreich. Ich bekam mein Geld auf Paypal und so. Es fing aber ab da an merkwürdig zu sein. Statt das ich es dann zu ihm sende und er mir die Versandkosten noch gesendet hätte weil das wäre viel einfacher gewesen wollte es diese Person bei mir abholen. Wir machten auch was aus, jedoch verpassten wir irgendwie uns. Wollte zwar eigentlich noch mal versuchen aber es ergab sich nie was.

Er versprach mir auch was für das aufheben. Dachte mir dabei nix und stimmte zu. Nach so 2 Jahren verschwand jedoch es aus ebay-klein und versuchte ihm per Email zu erreichen. Wegen corona ging es jedoch nicht. Anfang letzes Jahres schrieb ich ihm und er schrieb nichts konkretes. Eher so fraglich und total unsicher.
Kurz darauf wurde jedoch von einen unbekannten meine Email Adresse gehackt. Und konnte ich nicht mehr zurück bekommen.

Heuer versuchte ich auf Paypal es rauszusuchen. Es war allerdings viel zu lange her und so konnte ich das auch nicht mehr raus suchen. Nun habe ich im Grunde genommen nichts mehr von ihm und ob er es jemals noch abholen wird ist sehr fraglich.

Was kann ich denn nun machen, welche Option besteht denn noch und welche Rechte habe ich bei sowas überhaupt und muss ich das nun für immer aufheben oder gibt es in so einem Fall ne Verjährungsfrist?
 
nach 5 jahren würde ich mir absolut keinen kopf über diesen deal machen.
 
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Mal leihenhaft versucht zu interpretieren - es müsste deutsches Recht gelten und damit ist es m.E. mit 3 Jahren zum Jahresende schon verjährt.
Somit behältst du dein Geld sowie das Mainboard.
 
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Ja gut das wird schwierig. Nun weis ich ja das es ab 3 Jahren schon verjährt ist. Selbst wenn es also nur 4 Jahre her gewesen ist, spielt dies keine Rolle. Na dann bin ich ja beruhigt. Nun gut dann brauche ich mir ohnehin keine Sorgen mehr zu machen.
 
Gilt hier wirklich deutsches Recht? Immerhin sollte die Kaufsache beim Verkäufer abgeholt werden und es ist ja seltsam, dass ein österreichischer Käufer bei einem deutschen Verkäufer eine gebrauchte Hauptplatine abholen möchte. Außerdem spricht die Wortwahl des Erstellers dafür, dass er auch Österreicher ist ("Heuer").

Wenn das der Fall sein sollte, dann dürfte die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt für Kaufpreisforderungen des Verkäufers bei beweglichen Sachen, aber nicht, wie hier, für den Anspruch des Käufers auf Leistung des Verkäufers. Vgl. Verjährungsfristen Österreich .

Vielleicht könntes Du paypal kontaktieren und auf das Problem hinweisen - die dürften die Kontaktdaten noch haben.

Immerhin ist es ja nicht angenehm, Geld für eine Ware erhalten zu haben, die man letztendlich nicht geliefert hat.
 
Nun der Käufer stammt aus Österreich,ich selbst komme aus Deutschland.ist halt die Frage nach welchem Recht es dann zählt,wohl doch das Deutsche Recht dann oder nicht?Zumal ich dann auch genau wissen müsste zu welchem genuen Daten dieser Deal stattgefunden hatte.Wenn nicht,ob mir dann Paypal den Gesammten Verlauf zu senden,da bin ich mir nicht sicher.
 
Dann dürfte deutsches Recht gelten, weil es sich um eine bewegliche Sache handelt und der Verkäufer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Und dann gilt für die Forderung auch die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. der Lieferanspruch ist verjährt = gegen deinen Willen nicht mehr durchsetzbar.

Mittlerweile sind 5 Jahre vergangen und der Käufer hat kein weiteres Interesse an einer Lieferung gezeigt. Daher würde ich in dieser Angelegenheit auch nichts mehr unternehmen (paypal), sondern diese als abgeschlossen betrachten. Falls sich wider Erwarten der Käufer doch melden sollte, kannst du sich auf Verjährung berufen oder noch liefern, falls die Sache noch vorhanden ist - deine Entscheidung.
 
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MichaelaRegena schrieb:
Hake es als Lehrgeld ab
Er hat doch das Geld und die Ware? Das wäre doch höchstens Lehrgeld für den Käufer.
 
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das mainbaord wird doch inzwischen eh wertlos sein... da würd ich mir nach so langer Zeit keine Gedanken mehr machen.
 
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naja einen gewissen wert hat das Mainbaord dennoch noch ,mag sein das es mit rund 50€ kein Vergleich mit dem damals 150€ ist das wirklich nen starker Verlust.Mir kann es ja egal sein.Ich selbst habe den Sockel auch noch.Kann also das Mainbaord als Ersatz aufheben.Weis nur nicht wie lange das ganze so durchhalten wird.Ich verwende den Pc jedoch nicht so häufig ,darum wird der Pc gewiss länger halten.So habe ich vor den pc so lange wie möglich zu verwenden.Das ist also gewiss löblich von mir.Bin gespannt wie lange ich das so fahren kann.
Eigentlich ist die CPU zum reinen zocken ein wenig Overpowered weil ja 10 Kerne und keine 8 kerne.Wobei wenn es richtig fordernde Spiele sind wo richtig CPU Power brauchen wohl zu alt.Ich weis nicht wie ich das in Zukunft händeln will.Ist halt quatsch von Stromsparend zu schreiben wenn es ein Sockel mit i7 6950x halt ist.
Nun ja kann mir ja noch Zeit lassen.Auf jedenfall wenn ich den Pc nicht mal mehr jedes Wochende verwende,dann kann man da eh nicht mehr so viel Strom sparen.Ich selbst verwende den Pc also nicht mal jeden Tag.
Also nur manchmal am Wochende.
 
Sache verjährt, Problem abgeschlossen. Wenn ich eine Sache nach 5!! Jahren nicht abgeholt habe, werde ich es wohl nicht mehr brauchen.
Wenn er es noch will würde ich mal ganz frech Verwahrungszinsen von 5% Jährlich verlangen.
Hätte er halt die 15€ versand bezahlt, hätte ers gleich bekommen.
 
Ja genau hatte mir eine CPU und ein Netzteil für das Aufbewaren versprochen gehabt.Wenn er es nun abholen sollte,dann würde ich auch mehr dafür verlangen als diese beiden sachen,weil ein 4 Kern CPU ist einfach zu wenig für das Aufbewaren.
 
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