Rechtslage bei dreisten Handwerkern

fat2defender

Lt. Junior Grade
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hallo Cb´ler,

ich habe ein riesen Problem und bei einem Anwalt bin ich auch nicht versichert, deswegen dachte ich ich frage mal hier, ob sich einer auskennt.

--> Folgendes Problem.

In unserer Wohnung haben aufgehört die Heizungen richtig zu funktionieren. Wir haben die Hausverwaltung angerufen, die uns daraufhin gesagt haben, den dafür zuständigen Handwerker zu holen ( der auch die ganzen Rohrsysteme erneuert hat vor 2 jahren).
Dies taten wir auch. Am ersten Tag kam ein Handwerker und hat nach sage und schreibe 7 Stunden ( die meiste Zeit ist er sinnlos durch die Gegend gelaufen und hat sich an seinem Hodensack gekratzt) das der Fehler im Rohrsystem liegt. Meine Frage: " Da der Fehler im Rohrsystem liegt, welche ihre Firma bezahlt hat, zahle ich ja nichts? " Er: " Nein, natürlich nicht, geht alles auf Garantie. Keine Sorge"! Ich war erstmal erleichtert. Er ist dann ohne was getan zu haben gegangen und hat gesagt, da muss der Chef selber vorbeikommen, da er sich damit nicht gut auskenne. Einen Monat später (natürlich mit kalten Heizungen und JAcke und Pullover im Haus) kamen beide haben sich nochmal alles in Ruhe angeschaut und , um dann in 20 minuten eine Heizung abzunehmen, und diese zu reinigen. ( Dies kann natürlich nur einer machen, gekommen sind aber zwei) . Nun haben wir eine Rechnung bekommen über 800 Euro. Für die 7 stunden die der erste Handwerker damit versäumt hat vergeblich den Fehler zu suchen und nochmal 400 ,dass sie zu zweit da waren am zweiten Termin. Ich fragte nochmals: - Muss ich für Ihre Arbeit zahlen? Er: Nein, da mein Chef verantowrtlich für das neue Rohrsystem ist un dieses 5 jahre Garantie hat, müssen sie nix zahlen keine Sorge.

Nun beim Telefonat wegen Rechnung: Chef:" Der Fehler lag doch nicht im Rohrsystem, sondern in der Heizung, somit müssen sie alle Stunden bezahlen Ich: WAS!? Hätte ich das gewusst, hätte ich Ihnen natürlich nicht erlaubt, dass sie solange in meiner Wohung rumzusuchen. Ich dachte das wär ja alles Garantie und ich muss nix zahlen.

Er: Ne, wie gesagt doch nicht und bittet mich zur Kasse:


Nun die Frage: Darf man sowas machen. Einfach einen Menschen erst die Sicherheit geben, dass man keinesfalls zahlen muss, da die sicher ein Garantiefall ist und dann ne riesenrechnugn schicken, da dies jetzt doch nicht der Fall ist. Sowas wie einen Arbeitsvertrag wie es normal bei Handwerkern üblich ist, gabs ja nicht. Man hat sich über die Arbeit nicht unterhalten: "Einfach Garantie und Schluss !

Ich hoffe einer kennt sich aus und kann mit vielleicht ein bisschen weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

MfG
 
Der Auftraggeber hat wenn überhaupt was zu zahlen. Das ist die Hausverwaltung laut deiner Schilderung.
Ich gehe davon aus das du auch nichts unterschrieben hast?

Übrigens du hättest nicht einen Monat warten müssen. Du kannst wenn die Heizung nicht Ordnungsgemäß funktioniert von Mietkürzung bis sogar selbst einen Handwerker beauftragen (je nach Sachlage). Niemand muss einen Monat auf eine funktionierende Heizung im Winter warten.
 
Ist ne Eigentumswohung. Die Hausverwaltung hat ledeiglich gesagt, dass man sich bei Problemen an die diese Frima wenden soll, da die für diesen Bereich zuständig ist. Unterschrieben habe ich, dass der Handwerker der am ersten Tag da war, sich halt 7 Stunden in meiner Wohung aufgehalten hat. Aber mir war das ja egal, da ich dachte dass das eh auf Garantie geht, muss das ja eh die Firma zahlen, im nachhinein aber jetzt doch nicht.
 
Die Frage ist wer ist Aufrtaggeber, das wäre die Hausverwaltung (nach deiner Schilderung). Diese hat dann erstmal für die Rechnung einzustehen. Ob sie das dann von dir wiederholt ist dann deren Entscheidung, aber wahrscheinlich.

Mein Eindruck ist das du hier abgezockt werden sollst. Ein Anwalt oder aber die Verbraucherzentrale wären der deutlich bessere Ansprechpartner als das Forum.
 
Verständlich, aber bei nem Anwalt zahle ich ohne Versicherung locker nochmal den selben Betrag. Am Ende zahle ich für Anwalt und Handwerker.
 
Erstmal brauchst du keinen Anwalt.
Du wirst ja bald die Rechnung bekommen oder schon haben.
Dieser erstmal schriftlich widersprechen, da es sich um einen Garantiefall handelt.
Der Fehler wurde an der rohranlage gesucht, also auf Garantie.
An der Heizung selbst wurde nur 20 min gearbeitet.
Lediglich diese 20 min musst du bezahlen.

Wenn du der Rechnung widersprochen hast musste erstmal abwarten. Die wollen Geld also müssen die sich auch vor Gericht gehen.
Das werden sie aber wohl nicht. Wichtig ist nur das du einem Mahnbescheid widersprichst.

Erst wenn die Firma Klage erhebt ist ein Anwalt empfehlenswert
 
Für einen Anwalt zahlst du keine 1.200€, er muss dich ja noch nicht aufwändig vertreten.

Das einzige was du aktuell wenn benötigst ist eine Rechtsberatung zu dem Fall und um das ganze evtl. ab zu kürzen ein Schreiben des Anwalts an die Firma.
Das ganze sollte sich dann im Rahmen von 150-200€ bewegen.
 
Zeugen für die Aussage, dass es auf "Garantie" geht? Geht die Heizung denn nun nach der Reinigung?
Wenn dir die Firma einwandfrei nachweisen kann, dass es eben nicht an der Rohrleitung gelegen hat, sondern an dem Heizkörper hast du kaum eine Chance, die Frage ist, ob du die Reperatur ausdrücklich ausgeschlossen hast, wenn es nicht auf Garantie läuft? Hast du für all die Gespräche Zeugen? Denn sonst nützt dir der beste Anwalt nichts, Aussage gegen Aussage und die Reperatur muss bezahlt werden.
 
Naja die Handwerker sind so gesehen nicht dreist. Sie verlangen Geld für den Aufwand der geleisteten Arbeit. Und wenn da einer 7 Stunden bei dir war wird dir das natürlich auch in Rechnung gestellt. Der Arbeiter hätte ja in der Zeit einen anderen Auftrag ausführen können.

Wenn ich sehe das er sich die Zeit nur am Hoden kratzt hätte ich das an deiner Stelle angesprochen. Ob die mündliche Zusage eines Handwerkers das es auf Garantie geht rechtsgültig ist müsstest du abklären. Komisch kommt mir auch vor das beim zweiten Besuch das Problem sofort erkannt wurde.
 
Bei einer Eigentumswohnungsanlage ist zu rund 99% die Heizungsanlage inkl. Thermostatventile im Gemeinschaftseigentum (WEG-Gemeinschaftseigentum). Dafür zuständig ist allein der WEG-Verwalter, der zahlt auch die Rechnung, sofern sie denn richtig adressiert ist (also Auftraggeber WEG Name usw.).
Euch zugeschickte Rechnungen sofort beim Handwerker reklamieren.
WEG Verwaltung und Handwerker auffordern, die Rechnungsstellung zu klären.

Kann gut sein, dass der Handwerker bei Euch auf Dummenfang gehen will und für eine Gewährleistungssache abkassieren möchte. Kann auch eine berechtigte Rechnung sein, aber das soll er dann mit dem WEG Verwalter ausmachen. Nur der hat den Überblick, was damals vertraglich geregelt wurde.

Anwalt frühestens einschalten, wenn eine Rechnung an Euch kommt.
 
ThomasSilent schrieb:
Naja die Handwerker sind so gesehen nicht dreist.
7 Stunden nach einem Fehler suchen soll nicht dreist sein? Und dann noch sagen das geht alles auf Garantie?
Das ist übelste Abzocke.
 
Es war ja so: Vor einem Jahr wurde das Rohrsystem umgebaut ( ins sog. Einrohrsystem). Nun tut die Heizung nicht, man meldet es der Hausverwaltung, die daraufhin sagen, man soll die Handwerker involvieren die vor einem Jahr dafür zustänig waren. Handwerker kommt und soll eigentlich nur das von seiner Firma verbaute Einrohrsystem kontrollieren. Ist dieses der Grund für die Fehlfunktion, so wird dieses natürlich auf Garantie repariert. Wenn die Fehlerquelle woanders liegt ist es nicht mehr das Problem der Handwerksfirma, sondern meins,also muss auch der Handwerker dann nicht für mich arbeiten. Er aber: Fehler liegt bei uns, ich fang dann mal an zu arbeiten. Woher nimmt er dann das Recht uns das in Rechnung zu stellen. Wenn der Fehler im Endeffekt wo auch immer lag, aber nicht in ihrem neuen Einrohrsystem, da war er ja nichtmal berechtigt diesen ohne meine erlaubnis zu beheben. ----> Wenn Garantie, behebst du den Fehler. Wenn keine Garantie, gehst du wieder und sagst regel das selber.
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Thread wurde wohl die "Suggestivfrage" definiert, das gilt auch für die Garantiefrage. Eindeutig waren hier Kommunikationsprobleme am Werk. Bin ich auchmal auf Arbeit drauf reingefallen, da kannte der Kunde die Problemlösung bevor ich sie kannte, und brachte mich glanzvoll auf den Holzweg. Allerdings stand da der Auftrag vor dem tatsächlichen Problem, und auch der Holzweg wurde mir bezahlt. Von der Sache würde ich schnell Abstand gewinnen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Du bist ja ganz aufgeregt.
 
Was ist denn schriftlich vereinbart worden? Du wirst ja eine Auftragsbestätigung unterschrieben haben, zumindest sollte man dieses immer tun und einen Kostenvoranschlag bekommen haben. Das ist verbindlich, ansonsten findest du hier viele Antworten auf deine Fragen:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-handwerkern/

Gerade der Teil sollte dir helfen:
6. Hilfe bei der Handwerkskammer
Kann mir die Handwerkskammer helfen, wenn ich Probleme mit einem Handwerker habe?

Ja, die Handwerkskammer betreibt eine Schlichtungsstelle für Handwerkerleistungen. Diese Schlichtungsstelle versucht zwischen den Handwerkern, die Mitglieder in der Handwerkskammer sind, und den Kunden streitschlichtend zu vermitteln. Diese Schlichtung ist für den Kunden kostenlos und gebührenfrei. Wenden Sie sich hierzu an die örtlich zuständige Handwerkskammer und beschreiben Sie das Problem so ausführlich wie möglich. Geben Sie den beauftragten Handwerksbetrieb an und fügen Sie nach Möglichkeit bereits erhaltene Rechnungen in Kopie bei. Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer versucht dann zwischen Ihnen und dem Handwerker eine gütliche Einigung herbeizuführen
 
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