Rechtsschutzversicherung Beratung

raptor trx

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2006
Beiträge
294
Hi@all,

habe ein Problem, habe in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwei parkende Autos angefahren, hatte die Musik voll aufgedreht und wahr total verschlafen weil ich 10 Minuten davor geweckt wurde und habe das gar nicht registriert. Habe dann in der Straße um die Ecke geparkt und bin zu meiner Freundin gegangen. Am nächsten Tag gegen Mittag habe ich den Schaden an meinem Auto gesehen und dann wars mir klar das ich die Autos erwischt habe und bei der Polizei angerufen um den Unfall zu melden. Wurde dann Abends vorgeladen und habe erfahren das bereits eine Anzeige wegen Fahrerflucht läuft, da sich die Beschädigten bereits gegen 11 Uhr gemeldet haben. Nun habe ich jetzt ein riesen Problem, obwohl ich ja nichts verleugnen wollte und mich auch selber gemeldet habe.

Es kann sein das ich nun einen Anwalt einschalten muss, doch ich kann mir im Moment keinen leisten, da ich noch Azubi bin, alleine wohne und grad so über die Runden komme. Nun die eigentliche Frage, gibt es eine Rechtsschutzversicherung(Verkehrsschutz?) die ich jetzt abschließen kann die in diesem Fall greifen würde. bzw mit der ich dann gegen den Beschluss von der Staatsanwaltschaft der in den nächsten Wochen folgen wird Einspruch einlegen kann?


Hoffe auf schnelle Hilfe und bedanke mich schon mal im Voraus!


Viele Grüße
 
Rückwirkend kannst Du keine abschließen. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst geht zum Gericht und beantrage Prozesskostenhilfe oder sowas ähnliches.
 
du hast nicht gemerkt das du zwei autos angefahren hast??

Aber Rückwirkend geht da meistens nicht, meistens hat man eine gewisse "Wartezeit" bis man Leistungen in Anspruch nehmen kann.
 
Also, wenn du es tatsächlich nicht bemerkt hast und der Unfallhergang dies auch irgendwie möglich erscheinen lässt, ist bereits der Tatbestand der Fahrerflucht mangels Vorsatz nicht erfüllt. Du wirst ja sicherlich bei der Polizei eine Aussage gemacht haben und dies den netten Herren so erklärt haben. Das ganze geht dann weiter an die Staatsanwaltschaft. Kann gut sein, dass du dann in ein paar Monaten/Wochen dort nochmal vorsprechen musst. Höchstwahrscheinlich wird die StA das Verfahren einstellen, sollte dies nicht der Fall sein, kannst du dir dann überlegen, ob du einen Anwalt benötigst. Jetzt kann der dir auch nicht groß helfen.

Wie man direkt zwei Autos nüchtern anfahren kann ohne es zu merken ist natürlich schon ein wenig fraglich, aber wenn du dafür eine nachvollziehbare Erklärung hast...
 
klingt für mich auch nach ner kleinen Fahr mit etwas "Sprit im Blut"... ohne dem TE jetzt hier was unterstellen zu wollen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen 2 Autos zu beleidigen ohne das ich davon was merke... Müdigkeit hin oder her...
 
Beim Amtsgericht deines Ortes, kannst du ein Beratungsschein dir holen wenn du zu wenig verdienst. Was in der Regel der Fall ist als Auszubildender. Würde ich auch umgehend machen. Bevor die Zeit knapp wird mit Vorladung und Termin bei einem Anwalt. Damit sicherst du dir weiteres vorgehen ab.
 
Ja ich verstehe schon das es sich zweifelhaft anhört, aber es ist echt komisch gewesen, mir ist nach dem abbigen das Heck ausgebrochen da es Schneeglatt war, ich war auf die Situation unvorbereitet und habe mich darauf konzentriert das Auto wieder einzufangen, zudem lief die Musik auf voller Lautstärke so das ich den Knall nicht hörte, habe das bei der Polizei genau so geschildert.
 
raptor trx schrieb:
zudem lief die Musik auf voller Lautstärke so das ich den Knall nicht hörte
Dass man den Aufprall nicht hört, kann ich mir ja noch vorstellen, aber spätestens die Berührung der Fahrzeuge sollte man definitv merken, es muss dann ja eine Art von Erschütterung stattgefunden haben. Und die sollte man auch bei lauter Musik merken!

Und das ganze soll bei 2 Autos der Fall gewesen sein, hört sich sehr dubios an!
 
vlt hat er ne 6000W Bass-Maschine im Kofferaum... da gibts genug Vibrations...
 
Du slidest mit dem Heck um die Kurve und merkst nicht, dass du 2 Autos rammst? Klaaaaaaaaaar! :lol:
Und dann guckst du danach nichtmal?

Wenn du bei der Polizei gesagt hattest, dass die Musik zu laut war, kommt evtl da noch ne zusätzliche Anzeige auf dich zu!
 
Zur RV, rückwirkend geht da gar nichts. Auch jetzt abschliessen und hoffen das die dann übernehmen wenn etwas Zeit ins Land gegangen ist geht auch nicht. Ich glaube das erste halbe Jahr machen die nichts und danach hast du meistens noch eine Selbstbeteiligung.
Die Storie klingt wirklich nicht sonderlich glaubwürdig aber wer weiss. Und wie gesagt da kommt dann noch was drauf wegen zu lauter Musik usw.
 
ZWEI Autos UNBEMERKT angefahren? Das glaub ich nicht.

Bist du deswegen erst später zur Polizei? Möchte dir nichts unterstellen, aber man könnte annehmen, du bist betrunken gefahren und erst nach Ausnüchterung zur Polizei gegangen.
Rutscht man gegen ZWEI andere Autos, dann knallt das schon ganz ordentlich. Das muss man merken.
Zusätzlich hast du dir mit der lauten Musik natürlich keinen Gefallen getan.

Dann fahr doch bitte nicht mit dem Auto, wenn du noch (angeblich) so verschlafen bist, dass du nicht bemerkst, wie du zwei andere Autos beschädigst.
 
ckone2208 schrieb:
Wenn du bei der Polizei gesagt hattest, dass die Musik zu laut war, kommt evtl da noch ne zusätzliche Anzeige auf dich zu!

Wenn wirklich am Ende die Unfallflucht hängen bleibt kommt da gar nichts zusätzlich.


Gucky10 schrieb:
[...]Ich glaube das erste halbe Jahr machen die nichts und danach hast du meistens noch eine Selbstbeteiligung.[...]

Halbes Jahr ist glaube ich ein bisschen lang. Kann es aber auch nicht genau beurteilen. Bei meiner waren es in jedem Fall 3 Monate nach Vertragsabschluss.


Anno schrieb:
ZWEI Autos UNBEMERKT angefahren? Das glaub ich nicht.[...]

Spielt doch überhaupt keine Geige. Genau wie alle anderen, die die Story nicht glauben. Wenn ihr den TE nur anprangern, aber ihm nicht helfen wollt, habt ihr euch im Jahrhundert vertan. Den Pranger aufm Marktplatz gibts nicht mehr.


@TE

Der beste Ratschlag bzgl. der Prozesskostenhilfe kam schon. Infos dazu bekommst Du beim nächstgelegenen AG.
Von welcher Schadenshöhe (also €) reden wir hier eigentlich?
 
1. Ruhe bewahren: Dein Leben geht weiter, trotz Strafverfahren!

2. Im Kopf mal Ordnung machen: Es läuft jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB. Das Ermittlungsverfahren ist der erste Teil eines Strafverfahrens. Im Strafverfahren gibts aber keine Prozesskostenhilfe. Da gibts nur die notwendige Verteidigung, umgangssprachlich auch Pflichtverteidiger genannt. Das kommt in der Regel aber nur bei schwereren Delikten in Betracht. Wirf dazu mal einen Blick in § 140 Strafprozessordnung (StPO). Entscheidet das Gericht, wenn es denn zu einer Anklageerhebung kommt. Solange das noch nicht passiert ist, Du also noch "außergerichtlich" unterwegs bist, kannst Du aber - wie hier auch schon richtig gesagt wurde - sogenannte Beratungshilfe beantragen. Das kannst Du selber beim Amtsgericht beantragen oder Du gehst gleich zu einem Rechtsanwalt, der das für Dich macht. Das ist dann gratis. Rechtsschutzversicherung geht jetzt natürlich nicht mehr und würde ohnehin wenig helfen, da die meines Wissens bei Vorsatzdelikten nicht zahlen - 142 StGB kann man aber nur vorsätzlich begehen. Mit anderen Worten: Nix gemerkt - nicht strafbar. Diesen Vorsatz wird man aber genau prüfen, zuerst die Staatsanwaltschaft und vielleicht irgendwann auch ein Gericht.
Dann gibts da noch die zivilrechtlichen Ansprüche der von Dir geschädigten Eigentümer der anderen Autos. Das zahlt zunächst Deine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Du hoffentlich informiert hast oder das ansonsten nachholst. Falls Du tatsächlich wegen 142 StGB bestraft werden solltest, kann sich die Versicherung bei Dir das Geld unter Umständen wiederholen (Regress). Um Dich hier näher anwaltlich beraten zu lassen, kannst Du wiederum Beratungshilfe beantragen (s.o.).

3. Auf das Beste hoffen: Staatsanwaltschaft stellt ein, Kfz-Haftpflicht gibt dann ruhe. Und Du hälst in Zukunft an und wartest mindestens ne Stunde, wenn auch nur die MÖGLICHKEIT besteht, dass Du an einem Unfall beteiligt bist.

4. Auf das Schlimmste vorbereiten: Strafverfahren wird nicht eingestellt, Du wirst angeklagt, bekommst ne Geldstrafe und bist den Lappen los. Kfz-Haftpflicht nimmt Dich in Regress. Vorbereitung heißt: Mach Dich schlau, sammel alle Infos, die Du kriegen kannst. Sparst brav so viel Geld wie möglich und schaust z.B. mal, was Du für Dein Auto noch bekommst - ohne Führerschein brauchst Du es ja nicht mehr. Vorsichtshalber beantragst Du bei Deiner Bank für Dein Girokonto sog. Kontopfändungsschutz / P-Konto.

Alles Gute!
 
Versicherungen sind keine Heiligen sondern Unternehmen die auf Profit ausgelegt sind. Was würde dich denn davon abhalten nach Übernahme deines Falles die Versicherung wieder zu kündigen? Genau aus diesem Fall gibt es Wartezeiten und es werden keine Fälle übernommen deren Ursprung vor Vertragsschluss liegen.

Es ist also egal wann der Prozess ist – welcher ja problemlos erst in mehreren Monaten sein kann. Wichtig ist der Zeitpunkt der Ausgangssituation die zum Prozess geführt hat.
 
Hallo vielen Dank erstmal an alle,

und ja ich gebe zu das ich oben einen Mist geschrieben habe, ich habe den Aufprall mitbekommen. Es war mein erster Unfall ich war einfach geschockt und kann mir im nachhinein mein Handeln auch nicht wirklich erklären :(

Nun kann ich seit dem es passiert nicht mehr gescheit schlafen, fast nix essen und an nichts anderes mehr denken.

Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Aussage in der ich warum auch immer gesagt habe das ich es nicht bemerkt habe (dachte das es alles nicht so schlimm sei da ich mich ja trotzdem noch selber gemeldet habe) beibehalten soll, oder nochmal zur Polizei gehen soll und ne neue Aussage machen soll in der ich das zugebe.

Das ist meine erste Straftat und vielleicht bekomme ich eine geringere Strafe wenn ich das so zugebe wie es war und mich einsichtig zeige. Die ganze Sache tut mir unendlich leid und quellt mich richtig. Dieses Jahr ist für mich unheimlich wichtig da ich im sommer meine Berufsausbildung abschließen werde und dann auf mein Auto angewiesen bin. Und die Kosten würden mich einfach finanziell ruinieren.

Ich verstehe auch nicht warum von der Polizei kein Alkoholtest/Drogentest gemacht wurde, ich meine wenn ich so betrunken wäre das ich nicht mehr Auto fahren kann wäre auch am nächsten Tag noch was im Blut vorhanden. So hätte es sich wenigstens mit Alkohol/Drogen wiederlegt.

Könnt ihr mir ein Rat geben ob ich das jetzt so weiterlaufen soll und es einfach drauf ankommen lassen soll, oder doch lieber eine neue Aussage machen?

Bin im Moment echt total am verzweifeln....


Gruß
 
einsicht ist ja bekanntlich der erste weg zur besserung. Was dir natürlich blüht wenn du jetzt mit der Wahrheit rausrückst kann ich nicht sagen. Hast eben ne Falschaussage gemacht bei der Polizei. Aber jettz bei der Lüge zu bleiben wird dir am Ende vlt teuer zu stehen bekommen. SOLLTE es zur Gerichtsverhandlung kommen kommt das eh alles raus...

BIST du denn an besagtem Abend unter Alkohol/Drogen gefahren oder hast du dich einfach überschätzt?
 
Tut mir echt leid, dass sagen zu müssen, aber du hast echt bei jeder Aktion alles ein Stück schlimmer gemacht :/

Angenommen, du wärest nüchtern gewesen und hättest einfach sofort die Polizei, wäre alles wahrscheinlich schon in trockenen Tüchern.

Du kannst von Glück reden, dass es nur ein Blechschaden war. Würde dir aber empfehlen, selbst wenn du beichten möchtest und was getrunken haben solltest, würde ich das nun definitiv nicht mehr sagen. Die Welt geht nicht unter, aber die nächsten paar Jahre könnten schwer für dich werden.

Bist du vll ADAC Mitglied? Haben die keine Beratung für sowas?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin !

Hatte zwar bislang nur mitgelesen...aber es mir schon gedacht.

Bei der Polizei kann man im Prinzip erzählen, was man will. Richtigen "Wert" hat erst, was man vor Gericht aussagt.
Ich würde defintiv meine Aussage nachbessern, denn jeder Sachverständige wird/würde Dir ganz schnell erklären, das Du den Unfall bemerkt hast. Und "Lügen" sieht kein Richter gern.

Respekt habe ich vor Deiner Einsicht und dem Post und das Du das trotzdem selbst gemeldet hast.

Drogen/Alkohol kann Dir jetzt niemand mehr vorwerfen, da keine Beweise dafür existieren. Es bleibt somit "nur" das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

P.S.: Hast eine PN.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich frage mich wieso du nicht nachts gleich die polizei gerufen hast. schliesslich hat man für genau sowas ne kfz versicherung. aber gut, jetzt bist du schon in der lage. Ich hoffe du machst das beste draus.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ja auch nicht gerade ein "Kavaliersdelikt"
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben