kenza
Lt. Junior Grade
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Bei Zahlung durch Überweisung hat der Kunde rechtzeitig gezahlt, wenn er den Überweisungsauftrag spätestens noch am Fälligkeitstag eingereicht hat und auf dem Konto Deckung vorhanden ist. Der Gutschriftszeitpunkt beim Kontoempfänger ist nicht maßgeblich.
Kann mir jemand sagen, warum das so ist? Die Übersendung von Willenserklärungen unter Abwesenden sind ja auch nur dann rechtzeitig, wenn diese innerhalb der Frist beim Empfänger ankommen. Hier bei der Überweisung ist ja die Absendung für die Rechtzeitigkeit maßgeblich.