alexschiebel schrieb:
Ja. Zahlungsverzug. Aber dennoch. Die Frage ist ja nicht eigentlich, wann ein Service bezahlt wird, sondern ob. Und das war der Fall: innerhalb der von Hosteurope gesetzen Frist.
Du hast da leider eine falsche Vorstellung vom Thema Zahlungsverzug und fristgerechte Zahlung.
Wenn Du den ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Zahlungstermin auch nur um einen Tag überschreitest (z.B. durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung), befindet Du Dich unwideruflich im Zahlungsverzug.
Theoretisch kann Dein Vertragspartner in diesem Moment die Leistungserbringung einstellen. Praktisch macht das niemand so, sondern setzt eine Nachfrist. Diese Nachfrist ist aber nur eine Kulanzfrist, Du bist immer noch im Verzug. Du hast als nicht, wie Du weiter unten schreibst, "fristgerecht" bezahlt.
Ein Vertragspartner kann auch bei regelmäßiger verspäteter Zahlung einen Vertrag außerordentlich kündigen, das machen z.B. Kreditinstitute irgendwann, wenn Leute ihre Kreditrate regelmäßig zu spät zahlen.
Eine Mahnung ist also nicht eine neue Zahlungsfrist, im Sinne von das man damit den Verzug "heilt". Sondern nur eine "Stillhaltefrist" bis der Vertragspartner Konsequenzen zieht.
alexschiebel schrieb:
ich resigniere und nehme zur Kenntnis, dass es nicht wenige Leute in diesem Forum gibt, die denken, dass bei einer fristgerechten Zahlung - die lediglich vom Provider nicht verbucht wurde - eine Unterbrechung aller Services in Ordnung ist und auch die Nicht-Beantwortung von E-Mails in Ordnung ist, bei gleichzeitiger, kategorischer Verweigerung menschlicher Ansprechpartner.
Host Europe gehört zur GoDaddy Gruppe, die haben tausende Kunden und da läuft alles automatisiert ab. Da laufen Skripte die Zahlungen anhand von Kundennummern, etc. verbuchen. Und wieder ein anderes Script das um 0:01 Uhr am folgenden Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist den Zugang sperrt und zur Löschung vormerkt.
Wenn Du es schon auf die Spitze treibst, und den offenen Betrag in letzter Minute vor der Dir gesetzten Nachfrist überweist, dann solltest Du wenigstens genau hinschauen, dass Du keinen Zahlendreher in der Referenznummer hast.
Der Anbieter ist eigentlich jetzt nur noch verpflichtet, den von Dir überwiesenen Rechnungsbetrag wieder zurück zu erstatten. Alles andere, auch ob er Dich als Kunde wieder aufnimmt, ist seine freie Entscheidung. Mag jetzt nicht nett von denen sein, aber das Leben ist kein Ponyhof...