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Recovery Windows-CD ohne Key - darf ich die benutzen?

Johnfloe

Cadet 3rd Year
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Apr. 2004
Beiträge
59
Hallo zusammen,

ich habe von meinem Nachbarn eine originale Medion Windows Recovery-CD geschenkt bekommen (keine Ahnung wieso der die net mehr brauchte). Da ich selber schon XP Home habe, meine Freundin aber nur Win 98, will ich ihr die CD weiterschenken und bei ihr installieren. Allerdings habe ich zu der CD keine Seriennummer bekommen...

Dazu hab ich mal ein paar Fragen:

1. Ist es überhaupt legal, dieses Windows XP bei ihr zu installieren?
2. Wie mach ich das mit der Seriennummer: darf ich selber eine erstellen (dafür wären ja Keygens legal?) oder die von meiner eigenen Win XP Version verwenden?
3. Geht bei einer selbstgenerierten Seriennummer (sofern legal) das Windows-Update?

Also die CD ist ja legal, nur eine Seriennummer hab ich nicht. Wäre ja blöd, wenn ich dann nicht mehr installieren kann/darf.

Gruß,
Floschn
 
Die wirst Du nicht installieren können!
Das ist eine OEM. Lässt sich nur auf dem original PC installieren (>recovery für genau diesen PC).
 
Du darfst sie nicht benutzen.
Diese CD gehört nur zu dem Computer von deinem Freund und darf auch nur darauf installiert werden.

Wenn du schon XP hast, dann kannst du auch dieses bei deiner Freundin installieren. Falls es keine OEM-Version ist - wie diese Medion CD.

Und Key- Gens sind sowas von illegal! Finger weg!

@ Hyla

So krass würde ich es nicht sagen, manchmal gehts.
Man darf es eher rechtlich nicht.

Sieh. auch hier: https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-update-geht-nicht.188593/
weiter unten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Windows CD ist leider illegal, wenn du einen KeyGen benutzt! Da du die CD geschenkt bekommen hast, hast du wahrscheinlich auch keine Rechnung über die Software und damit keinen Nachweis, dass die Software dir gehört.

Da gibts bei Microsoft strenge Bestimmungen. Selbst wenn du z.B. eine Box im Handel kaufst und dann die Pappverpackung wegschmeisst, verlierst du damit das Nutzungsrecht an der Software. Hier in dem Fall wäre der Lizenznachweis: die CD, das Handbuch, der Lizenzkey und die Pappbox!

@Aurèlie:
Theoretisch darf man auch OEM-Versionen erwerben, von daher ist die aussage falsch, dass sie nur auf dem PC des Nachbarn installiert werden darf.

Auch wenn er schon XP hat, darf er es nicht bei der Freundin das zweite Mal installieren! Er dürfte es nur noch ein zweites Mal legal auf einem tragbaren Gerät (Notebook) installieren wo er aber selbst der Hauptbenutzer ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf man nicht! Eine Windows-Lizenz ist nur dann komplett, sofern CD und Key inkl. Echheitszertifikat vorhanden sind, sogar das "Erste Schritte"-Heftchen gehört normalerweise zur Lizenz. Ein Keygenerator ist grundsätzlich illegal, ohne die Nummer nützt dir die CD also gar nichts.

Normalerweise dürfte man auch keine Recovery-Version auf anderen Rechnern einsetzen (sofern es überhaupt geht), aber zu dem Thema gibt es verschiedene Meinungen.
 
Also ich hatte die CD mal bei Problemen mit dem Laptop von meinem Bruder zur Installation genommen (danach wieder gelöscht, er hat ja selber ne Recovery-CD), also zu installieren geht es.

Also das heißt, ich hab zwar jetzt eine CD, aber keine Lizenz dafür, richtig?

Ich selber habe eine System-Builder Version. Die darf ich dann auch bei meiner Freundin installieren???

EDIT: okay, darf ich doch net, wie ich grad gelesen hab (zu langsa, getippt für die Antworten...)
Also kann ich die CD grad wegschmeißen. So nen Keygen benutz ich net, sind ja eh meistens virenverseucht. Und meine Freundin muss sich wohl selber nen Windows XP kaufen, wenn sie es denn haben will...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aurèlie schrieb:
Wenn du schon XP hast, dann kannst du auch dieses bei deiner Freundin installieren. Falls es keine OEM-Version ist - wie diese Medion CD.
Auch das ist illegal, weil diese Version ja schon registriert und auf dem anderen PC installiert ist. Die Software darf nur auf einem PC mit höchstens 2 CPUs installiert werden.
@floschn
Wenn der Nachbar noch das Gehäuse hat, darauf klebt ja der Key, dann kannst Du das Gehäuse neben das andere stellen und installieren, wenn in dem Gehäuse keine Komponenten die selben Daten benutzen, also wenn auf dem alten Rechner nun Linux installiert ist, könntest Du das XP benutzen, ob es allerdings mit dem Rechner Deiner Freundin kompatibel ist, müsste man probieren, da die meisten Recovery Versionen mit der Hardware verbandelt ist.
 
floschn schrieb:
Also das heißt, ich hab zwar jetzt eine CD, aber keine Lizenz dafür, richtig?

Ich selber habe eine System-Builder Version. Die darf ich dann auch bei meiner Freundin installieren???

Genau, du hast keine gültige Lizenz dafür, also darfst du es auch nicht benutzen.

Deine Version darfst du auch nicht bei deiner Freundin installieren, da die Lizenz ausschließlich für einen Rechner gilt.

/Edit: Alle so schnell heute wieder. :D
 
@Blümli:

Doch man darf Recovery-Versionen auf andere Rechner einsetzen, wenn diese ordnungsgemäß verkauft wurden. Das wurde per Gerichtsbeschluss des BGH beschlossen. Von daher ist das gültig und nicht die EULA von Microsoft.

"ausschließlich für einen Rechner" stimmt, wie obengeschrieben auch nicht ganz ;)
 
Ich hab' noch was von wegen ein PC und ein Laptop mit der gleichen Version gelesen.
Also? Darf er oder darf er nicht?
 
werkam schrieb:
Auch das ist illegal, weil diese Version ja schon registriert und auf dem anderen PC installiert ist. Die Software darf nur auf einem PC mit höchstens 2 CPUs installiert werden.
@floschn
Wenn der Nachbar noch das Gehäuse hat, darauf klebt ja der Key, dann kannst Du das Gehäuse neben das andere stellen und installieren, wenn in dem Gehäuse keine Komponenten die selben Daten benutzen, also wenn auf dem alten Rechner nun Linux installiert ist, könntest Du das XP benutzen, ob es allerdings mit dem Rechner Deiner Freundin kompatibel ist, müsste man probieren, da die meisten Recovery Versionen mit der Hardware verbandelt ist.

Also wenn ich praktisch die originale (!) Seriennummer hätte und das Windows auf dem ursprünglichen Rechner nicht mehr verwendet wird, dann dürfte ich installieren und benutzen?

Die Frage ist nur: was passiert, wenn er mit einer andern CD wieder die Seriennummer auf dem Gehäuse verwendet, die ich ja eigentlich jetzt habe?

Am besten ich spachtel den Aufkleber ab...
 
Sorry, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil :(

Aber extra für dich:

Er dürfte es nur noch ein zweites Mal legal auf einem tragbaren Gerät (Notebook) installieren wo er aber selbst der Hauptbenutzer ist.
 
Wenn er eine andere CD hat, dann hat er auch einen anderen CD- Key.

@ mario_84

Nicht alle sind hier anscheinen so überirdisch intelligent wie du. ;( Seit wann darf man in einem öffentlichen Forum nicht explizit nach nicht hundertprozentig geklärten Sachlagen fragen? U make me mad!
Außerdem kann es ja sein, dass er mit seiner Freundin zusammenwohnt und eben einer der Hauptbenutzer dieses PCs ist. Dann nimmt er eben die Lizenz von seinem Bruder, tauscht sie mit seiner und alles ist in Ordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
mario_84 schrieb:
@Blümli:

"ausschließlich für einen Rechner" stimmt, wie obengeschrieben auch nicht ganz ;)

Wieso sollte das nicht stimmen, du darfst das Betriebsystem nicht gleichzeitig auf mehreren Rechnern einsetzen.

Und das mit dem BGH-Urteil ist hier imho auch hinfällig, da die Hersteller (die die Recoverys einsetzen) eigene AGBs haben, die die nicht bestimmungsmäßige Nutzung der Recoverys ausschließen. Die MS-Eula ist zwar hier tatsächlich nicht wirksam, dafür aber die AGBs der Hersteller.

mario_84 schrieb:
Er dürfte es nur noch ein zweites Mal legal auf einem tragbaren Gerät (Notebook) installieren wo er aber selbst der Hauptbenutzer ist.

Wo hast du das denn her, davon ist mir nichts bekannt und das halte ich auch eher für ein Gerücht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Am besten ich spachtel den Aufkleber ab...
Und wie willst Du den Key dann noch lesen können? Der zerfällt in seine Einzelteile und ist anschliessend nicht mehr zu gebrauchen. Kannst ihn ja rausflexen aus dem Gehäuse.
 
@ Aurelie:

Stimmt. Aber man kann ja nie wissen... :-/

Also naja, dann musse halt die 80€ latzen für nen originales Windows...

@ Werkam

das war eher ironisch gemeint ;-)
 
Der Nutzer hat das Recht Windows 2mal zu installieren, wenn folgende Fälle gegeben sind:

- 1 Lizenz auf dem Desktop und die 2. auf dem Laptop, wobei bei beiden PC der gleiche Hauptbenutzer sein muss
- 1 mal WinXP Pro installiert und als Zweitinstallation Win 2000 Pro (das ist möglich, da man eine ältere Version neben der tatsächlich gekauften installieren darf)
- 1 mal WinXP Pro auf PC und 1 mal WinXP Pro als Virtuelles Betriebssystem
- nen vierten gibts auch noch der fällt mir grad nicht mehr ein ;)

Und das mit den OEM-Versionen stimmt auch, da kann MS nix dagegen machen. Und ich hab mein geballtes MS-Lizenz-Wissen von einer MS-Lizenzschulung vor paar Wochen. Von daher könnt ihr mir ruhig in der Hinsicht glauben. :cool_alt:
 
Behaupten kann man viel, für diese wagen Thesen würden mich Belege interessieren. ;)
Das müsste ja dann auch irgendwo stehen, oder?
 
@mario_84
Solange ich keinen Beweislink von dir bekomme, glaube ich erstmal gar nix (zum ersten von dir genannten Punkt). ;) Dem Punkt 2 und 3 stimme ich zu!

Es geht hier auch um Recovery-Versionen und nicht um OEM, darin besteht ein kleiner, feiner Unterschied.
 
Haste schon Recht ;)

Hab das ganze Zeugs nur nicht daheim, jedoch wenn ich nicht vergesse bringt ichs Montag mal von Arbeit mit.

Hmm...ging ziemlich quer von OEM zu Recovery und so...
 
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