JanKrohn schrieb:
Ergo: Ohne Originalmedien ist ein Verkauf unzulässig, auch wenn sie nicht zum POL gehören.
Den Passus, den du beschreibst, betrifft weitere Auflagen (Originalmedien) beim Verkauf. Das Recht, solche weiteren Auflagen zu machen, steht Microsoft aber wohl nicht zu.
Hintergrund: Den Passus den du zitierst, stammt aus den Lizenzbestimmungen einer Retail-Version - also einer Vollversion.
Bei einer OEM- oder System-Builder-Version lautet der entsprechende Passus so:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
16. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.
Dort steht, dass angeblich der lizenzierte Computer mit verkauft werden müsse.
Und diese Einschränkung hat der BGH schon im Jahre 2000 im sogenannten OEM-Urteil für unwirksam erklärt. Microsoft wollte damals seine Auffassung durchsetzen, dass die vertragliche Vereinbarung, dass die OEM-Versionen nur mit neuer Hardware verkauft werden dürfen -
weil diese Auflage Vertragsbestandteil war. Der BGH hatte damals geurteilt, dass Microsoft
nach dem Verkauf der Lizenzen an die OEMs keinerlei Einflussrechte über den Weiterverkauf durch die OEMs hat. Obwohl sich das BGH-Urteil nur auf die Geschäftspartner Microsoft - OEM bezieht, ist es auch im obigen Fall (Geschäftspartner: Microsoft - Endkunde) anwendbar: Nach dem Verkauf der Lizenz durch Microsoft an den Endkunden hat Microsoft keinerlei Einfluss mehr.
Aber aufgepasst: Das Urteil bedeutet
nicht, dass die Lizenzbestimmungen ungültig sind (z.B. "eine Lizenz pro Computer"), sondern nur die Einschränkungen beim Weiterverkauf.
Warum Microsoft 11 Jahre nach dem BGH-Urteil immer noch diesen Passus in den Lizenzbestimmungen hat, ist mir unverständlich. Aber immerhin gibt es jetzt mittlerweile auch diese Passagen:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte.
Nachtigall ich hör dir trapsen - das soll wohl heißen: Microsoft schreibt erst mal alles Mögliche in die Lizenzbestimmungen rein. Was davon letztendlich im jeweiligen Land gilt - soll der Käufer bitteschön selbst herausfinden.