• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

reicht der registrierungsschlüssel mit hologramm für rechtmäßiges windows 7 aus?

ich würds einfach kaufen interessiert im Zweifelsfall eh kein Mensch und wenn das so illegal wäre, warum sind dann so viele Auktionen davon auf eBay? Die würden das ja sperren. Der Dealer von nebenan kann sein Stoff auch nicht auf eBay verticken.
 
@mino des is aber wirklich günstig :-)

dann ist der unterschied zu dem ebayangebot nur noch 16 euro :-)
Ergänzung ()

ich habs scho bei ebay gemeldet aber die sperren nichts, also wird der die legal bezogen haben nehm ich an.
 
Ich habe letztes Jahr nach dem Kauf meines Notebooks gleich die HDD gegen SSD getauscht und eine andere Win7 Version installiert danach habe ich meine Lizenz also diesen Aufkleber vorsichtig rumter gemacht und zum Verkauf gestellt. Die war nicht mal aktiviert worden.

Nach einer Stunde bekamm ich zwei Emails.

Eine war von Microsoft und ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen das Angebot sofort zurück zunehmen, da ich gegen die Rechte verstoße. In fetter Schrift hieß es weiter es ist auch verboten die Hologramme ohne den Datenträger zu verkaufen. Dann war da auch der Vaio Aufdruck was bedeutet nur in Verbindung mit meinem Notebook.

Die zweite kamm von Ebay das mein Angebot gelöscht wurde da ich gegen Microsoft-Rechtlinien verstoßen habe. Ich musste aber trotzdem die Angebotgebph zahlen und weiter entstandene Kosten tragen.

Insgesamt noch glimpflich davon gekommen.

Also würde ich mal behaupten das der Verkauf der Lizensen ohne Datenträger nicht gerade legetim ist.
 
mrbarboss schrieb:
danach habe ich meine Lizenz also diesen Aufkleber vorsichtig rumter gemacht und zum Verkauf gestellt.
WAS hast du zum Verkauf gestellt ?
Eine "Windows 7 Lizenz" oder einen "Aufkleber mit einer Windows 7 Lizenz-Nr. ?"
  • Eine "Windows 7 Lizenz" darf nur Microsoft oder autorisierte Partner verkaufen
  • Einen "Aufkleber mit einer Windows 7 Lizenz-Nr. ?" darf jeder verkaufen.
mrbarboss schrieb:
Dann war da auch der Vaio Aufdruck ...
Dann hast du deine Lizenz von Sony (Vaio) gekauft. Das ist ein Geschäft zwischen dir und Sony - da hat Microsoft dir gar nicht reinzureden.
mrbarboss schrieb:
... was bedeutet nur in Verbindung mit meinem Notebook.
Das ist wieder eine andere Baustelle: Microsoft hat ("vermutlich") mit Sony ein Lizenzabkommen, dass Sony die Lizenzen nur mit neuer Hardware verkaufen darf. Das Lizenzabkommen, dass Microsoft mit Sony hat, braucht dich aber nicht zu interessieren. Du bekommst ja nicht mal kostenlosen Support von Microsoft - wie es bei einer Vollversion von Windows 7 wäre - sondern musst dich bei Supportfragen an Sony wenden. Dich bräuchte nur das zu interessieren, was Sony zu deinem Verkauf bei eBay sagt.
 
Es der Aufkleber den ich von der Grundseite meines Leptops runtergemacht habe. Also praktisch den Key für Win 7 HP 64Bit.

Ich will da im nachhinein nicht diskutieren aber ich bin mir sicher dass Ebay und Microsoft ihre Mahnungen und Auszüge aus den AGBs oder Lizenzbedienungen nicht aus Spaß und Laune rumschicken.

Es ist nicht erlaubt einen Abbild einer Original Win 7 DVD zu machen, und wenn man einen Key gekauft hat wie soll man bitte schön das BS installieren?
Ebay hat mir geschrieben es ist nicht erlaubt Kay ohne CD/DVD zu verkaufen.
 
mrbarboss schrieb:
ich bin mir sicher dass Ebay und Microsoft ihre Mahnungen und Auszüge aus den AGBs oder Lizenzbedienungen nicht aus Spaß und Laune rumschicken.
Man muss nicht alles hinnehmen, was Microsoft so unternimmt.

Ein Beispiel - ist tatsächlich so vorgefallen:
Zur Produkteinführung von Windows 7 im Oktober 2009 hat Microsoft einige (1000 ? 10.000 ?) Anwender weltweit eingeladen eine sogenannte "House Party" zu veranstalten. Dazu musste der "Gastgeber" einige Freunde oder Bekannte zu sich einladen und ihnen Windows 7 vorstellen. Als Geschenk bekam der "Gastgeber" ein kostenloses Paket mit einer Reihe von Werbegeschenken: Kartenspiel, Servietten, Puzzle, Einkaufstüten, etc. - alle mit Microsoft-Logo. Und eine Windows 7 Ultimate Version. Die Verpackung der Ultimate Version trug den Aufdruck: "Nicht zum Weiterverkauf bestimmt". Trotzdem hat ein (deutscher) "Gastgeber" kurze Zeit später diese Version bei eBay zum Verkauf angeboten. Auf Druck von Microsoft wurde diese Auktion gelöscht. Daraufhin hat sich der "Gastgeber" mit Microsoft Deutschland in Verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass nach amerikanischem Recht - und schließlich ist Microsoft eine amerikanische Firma - Werbegeschenke immer frei verkäuflich sind. Dies musste Microsoft zugestehen. Mit diesem Eingeständnis von Microsoft konnte der Gastgeber anschließend sein Windows 7 Ultimate bei eBay verkaufen.
mrbarboss schrieb:
Es ist nicht erlaubt einen Abbild einer Original Win 7 DVD zu machen,
Jein. Natürlich ist es erlaubt eine Kopie der Original Windows 7 DVD zu machen - zur eigenen Datensicherung.
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
10. SICHERUNGSKOPIE.
a. Medien. Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, sind Sie berechtigt, eine Sicherungskopie der Medien zu erstellen.
Man darf die Kopie nur nicht verkaufen.
mrbarboss schrieb:
und wenn man einen Key gekauft hat wie soll man bitte schön das BS installieren?
So, wie es viele Online-Shops machen, die nur einen Key verkaufen und auf legale Downloadquellen von ISO-Files verweisen. Und genau darauf wird auch in den Lizenzbestimmungen von Windows 7 eingegangen:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
10. SICHERUNGSKOPIE.
b. Elektronischer Download. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer CD oder anderen Medien anzufertigen, um die Software auf einem Computer zu installieren.
Zudem gehört die DVD nicht zum Lizenz-Nachweis - weder wenn die DVD beim Kauf dabei war noch wenn sie beim Kauf nicht dabei war:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis
Wo, bitte schön, steht dort, dass die DVD zum Lizenz-Nachweis gehört ?
 
Ein einzelner Key ist keine Windows-Lizenz, das haben eBay und Microsoft in einer gemeinsamen Erklärung unmissverständlich dargelegt:

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=copyrightde

Beim Einstellen einer Windows 7 Version wurde ich kürzlich sogar darauf hingewiesen, dass das einstellen eines COA mit Key ohne zugehörige DVD illegal sei, und musste noch mal extra bestätigen, dass es sich um ein legales Produkt handelt.
 
JanKrohn schrieb:
Ein einzelner Key ist keine Windows-Lizenz
Das ist richtig. Siehe meinen vorigen Beitrag - letztes Zitat.

JanKrohn schrieb:
das haben eBay und Microsoft in einer gemeinsamen Erklärung unmissverständlich dargelegt:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=copyrightde
Was soll ich von so einem Link halten ?

Dort schreibt ein eBay-Mitglied mit dem Namen "copyrightde" etwas über Urheberrechte. Und das soll dann eine "gemeinsamen Erklärung von eBay und Microsoft" sein ? Zudem mit einer Reihe von Rechtschreibfehlern:
Neben der Aufklung er Softwarepiraterie werden verschiedene Services zur Unterstzung der Käufer angeboten.
...
Daher: nur Original-Software garantiert Original-Qualit!

Und was soll man von dieser Aussage halten:
Microsoft vertreibt in der Regel keine Einzelkomponenten eines Produktes (wie etwa Echtheitszertifikat COA, Product Keys, Handbuch oder Endbenutzer-Lizenzvertrag EULA). Einzelbestandteile gelten nicht als Lizenz!
Die wage Aussage "Microsoft vertreibt in der Regel keine Einzelkomponenten" lässt für mich den Umkehrschluss zu ("Keine Regel ohne Ausnahme"): Manchmal vertreibt Microsoft auch Einzelkomponenten.

Zudem bezieht sich die Aussage auf den Vertrieb von Microsoft. Bei eBay geht es um andere Verkäufer.

JanKrohn schrieb:
Beim Einstellen einer Windows 7 Version wurde ich kürzlich sogar darauf hingewiesen, dass das einstellen eines COA mit Key ohne zugehörige DVD illegal sei, und musste noch mal extra bestätigen, dass es sich um ein legales Produkt handelt.
Mit anderen Worten:
Wenn man bestätigt, dass es sich um ein legales Produkt handelt, dann ist das Einstellen eines COA mit Key ohne zugehörige DVD legal.

Hier mal ein paar aktuelle eBay-Angebote:
Illegal (weil: Gebrannte ISO):
"Verkaufe hier mein Win 7 Ultimate (gebrannte Iso datei mit Key)"
http://www.ebay.de/itm/Win-7-Ultimate-32bit-/120800870920

Illegal (weil: selbsterstelltes Installationsmedien):
"Sie erhalten die Original COA-Lizens samt erstellter, passender Installationsmedien - also inkl 32 BIT DVD und 64 BIT DVD"
http://www.ebay.de/itm/Windows-7-Home-Premium-32-64-Bit-Lizenzsiegel-DVDs-Deutsch-/260878949876

Die folgenden Angebote sind legal. Zudem beachte man: Es wird keine "Lizenz" zum Verkauf angeboten, sondern ein "Lizenzaufkleber" bzw. "Key":

"Windows 7 Professional OEM Installations DVD & COA Lizenzaufkleber für 1 PC."
http://www.ebay.de/itm/Windows-7-Pr...-OEM-Multilanguage-inkl-SP1-NEU-/180743409167

Mit Abbildung eines CoA-Keys, ohne DVD:
"Ihr bietet hier auf einen originalen Windows 7 Home Premium 32 Bit / 64 Bit Key von einem Acer Notebook."
http://www.ebay.de/itm/Betriebssystem-Windows-7-Home-Premium-32-Bit-64-Bit-Key-/120799195883

Mit Abbildung eines CoA-Keys, ohne DVD:
"Windows 7 Home Premium 32 Bit / 64 Bit Key"
http://www.ebay.de/itm/Windows-7-Home-Premium-32-Bit-64-Bit-Key-/290623652353
 
unawave schrieb:
Das ist richtig. Siehe meinen vorigen Beitrag - letztes Zitat.

Jupp, so was passiert, wenn man übersieht, dass ein Thrad schon zwei Seiten hat... :D


unawave schrieb:
Was soll ich von so einem Link halten ?

Dort schreibt ein eBay-Mitglied mit dem Namen "copyrightde" etwas über Urheberrechte. Und das soll dann eine "gemeinsamen Erklärung von eBay und Microsoft" sein ? Zudem mit einer Reihe von Rechtschreibfehlern:

Hat evtl. was mit dieser Pressemitteilung zu tun:

http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/pressemitteilung.mspx?id=530722

unawave schrieb:
Und was soll man von dieser Aussage halten:

Die wage Aussage "Microsoft vertreibt in der Regel keine Einzelkomponenten" lässt für mich den Umkehrschluss zu ("Keine Regel ohne Ausnahme"): Manchmal vertreibt Microsoft auch Einzelkomponenten.

Technet (nur Rechnung+Key), MSDN (nur Rechnung+Key), Microsoft Store (nur Rechnung+Key), Mediennachbestellung (nur Rechnung+DVD). Alles Fälle, in denen ein Weiterverkauf sowieso illegal ist.

unawave schrieb:
Zudem bezieht sich die Aussage auf den Vertrieb von Microsoft. Bei eBay geht es um andere Verkäufer.

Mit anderen Worten:
Wenn man bestätigt, dass es sich um ein legales Produkt handelt, dann ist das Einstellen eines COA mit Key ohne zugehörige DVD legal.

Selbst wenn es so sein sollte (später mehr dazu) --- ist der Käufer nicht berechtigt, den Key auch zu nutzen! Dazu müsste er den Lizenzvertrag annehmen.

unawave schrieb:
So, wie es viele Online-Shops machen, die nur einen Key verkaufen und auf legale Downloadquellen von ISO-Files verweisen. Und genau darauf wird auch in den Lizenzbestimmungen von Windows 7 eingegangen:

Die Angebote häufen sich in der Tat seit einigen Monaten. Für den Laien ist es schwer erkennbar, ob hier ein legaler Vorgang stattfindet (z.B. Microsoft Store, Digital River) oder ob ein dubioser Anbieter Technet-Keys verhökert, und auf die Digital River Downloads verweist. Der Käufer erhält in beiden Fällen eine Rechnung und einen Key - aber nur in einem der Fälle auch einen realen Gegenwert.

unawave schrieb:
Zudem gehört die DVD nicht zum Lizenz-Nachweis - weder wenn die DVD beim Kauf dabei war noch wenn sie beim Kauf nicht dabei war:

Wo, bitte schön, steht dort, dass die DVD zum Lizenz-Nachweis gehört ?

Ein bissel weiter lesen:

18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.

Ergo: Ohne Originalmedien ist ein Verkauf unzulässig, auch wenn sie nicht zum POL gehören.
 
JanKrohn schrieb:
Ergo: Ohne Originalmedien ist ein Verkauf unzulässig, auch wenn sie nicht zum POL gehören.
Den Passus, den du beschreibst, betrifft weitere Auflagen (Originalmedien) beim Verkauf. Das Recht, solche weiteren Auflagen zu machen, steht Microsoft aber wohl nicht zu.

Hintergrund: Den Passus den du zitierst, stammt aus den Lizenzbestimmungen einer Retail-Version - also einer Vollversion.

Bei einer OEM- oder System-Builder-Version lautet der entsprechende Passus so:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
16. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.
Dort steht, dass angeblich der lizenzierte Computer mit verkauft werden müsse.

Und diese Einschränkung hat der BGH schon im Jahre 2000 im sogenannten OEM-Urteil für unwirksam erklärt. Microsoft wollte damals seine Auffassung durchsetzen, dass die vertragliche Vereinbarung, dass die OEM-Versionen nur mit neuer Hardware verkauft werden dürfen - weil diese Auflage Vertragsbestandteil war. Der BGH hatte damals geurteilt, dass Microsoft nach dem Verkauf der Lizenzen an die OEMs keinerlei Einflussrechte über den Weiterverkauf durch die OEMs hat. Obwohl sich das BGH-Urteil nur auf die Geschäftspartner Microsoft - OEM bezieht, ist es auch im obigen Fall (Geschäftspartner: Microsoft - Endkunde) anwendbar: Nach dem Verkauf der Lizenz durch Microsoft an den Endkunden hat Microsoft keinerlei Einfluss mehr.

Aber aufgepasst: Das Urteil bedeutet nicht, dass die Lizenzbestimmungen ungültig sind (z.B. "eine Lizenz pro Computer"), sondern nur die Einschränkungen beim Weiterverkauf.

Warum Microsoft 11 Jahre nach dem BGH-Urteil immer noch diesen Passus in den Lizenzbestimmungen hat, ist mir unverständlich. Aber immerhin gibt es jetzt mittlerweile auch diese Passagen:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte.
Nachtigall ich hör dir trapsen - das soll wohl heißen: Microsoft schreibt erst mal alles Mögliche in die Lizenzbestimmungen rein. Was davon letztendlich im jeweiligen Land gilt - soll der Käufer bitteschön selbst herausfinden.
 
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