motzfrosch
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
- 388
Macht für mich auch wenig Sinn was du schreibst heiner.
Natürlich haben die beiden keinen "eigenen" Vertrag. Das ist ja gerade der Sinn einer Abtretung. Wenn man das Argument gelten lassen würde, wäre ja eine Abtretung immer ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat eben entschieden, dass im Grundsatz alle Rechte verkehrsfähig, also übertragbar sind. Und deine Gleichung "nicht begünstigend = zu Lasten" ist auch nicht nachvollziehbar. Für den Schuldner ist es doch erstmal egal an wen er zu leisten hat. Und in den Fällen, in denen es doch Rolle spielt, z.B bei höchstpersönlichen Ansprüchen, ist eine Abtretung ja auch ausgeschlossen. Außerdem kann eine Abtretung auch vertraglich ausgeschlossen werden.
Ich sehe da kein Problem. Weder mit der Abtretung in deinem Beispielsfall noch im Allgemeinen. Ein moderner Rechtsverkehr ist ohne die Möglichkeit einer Abtretung von Forderungen/Rechten undenkbar; die praktische Bedeutung in der Wirtschaft ist überragend.
Natürlich haben die beiden keinen "eigenen" Vertrag. Das ist ja gerade der Sinn einer Abtretung. Wenn man das Argument gelten lassen würde, wäre ja eine Abtretung immer ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat eben entschieden, dass im Grundsatz alle Rechte verkehrsfähig, also übertragbar sind. Und deine Gleichung "nicht begünstigend = zu Lasten" ist auch nicht nachvollziehbar. Für den Schuldner ist es doch erstmal egal an wen er zu leisten hat. Und in den Fällen, in denen es doch Rolle spielt, z.B bei höchstpersönlichen Ansprüchen, ist eine Abtretung ja auch ausgeschlossen. Außerdem kann eine Abtretung auch vertraglich ausgeschlossen werden.
Ich sehe da kein Problem. Weder mit der Abtretung in deinem Beispielsfall noch im Allgemeinen. Ein moderner Rechtsverkehr ist ohne die Möglichkeit einer Abtretung von Forderungen/Rechten undenkbar; die praktische Bedeutung in der Wirtschaft ist überragend.