Leider fiel mir keine passende Suchanfrage ein, um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, die sicher schon einmal gestellt wurde.
Gibt es, wenn man beispielsweise auf eBay etwas weiterverkauft, dessen Garantie- und/oder Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, etwas Bestimmtes zu beachten? Reicht es, dem Käufer die Ware und den Kaufbeleg zu übergeben oder würde sich der Händler im Zweifelsfall dann möglicherweise querstellen, weil der neue Käufer nicht die Person ist, mit der der Kaufvertrag zustande kam?
Was macht man, wenn man mehrere Sachen auf einmal gekauft hat, dann aber nur eine davon verkauft? Die Rechnung mit allen Posten bzw. eine Kopie davon zu überreichen wäre dann ja etwas ungünstig, oder nicht?
Danke für eure Hilfe
Gibt es, wenn man beispielsweise auf eBay etwas weiterverkauft, dessen Garantie- und/oder Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, etwas Bestimmtes zu beachten? Reicht es, dem Käufer die Ware und den Kaufbeleg zu übergeben oder würde sich der Händler im Zweifelsfall dann möglicherweise querstellen, weil der neue Käufer nicht die Person ist, mit der der Kaufvertrag zustande kam?
Was macht man, wenn man mehrere Sachen auf einmal gekauft hat, dann aber nur eine davon verkauft? Die Rechnung mit allen Posten bzw. eine Kopie davon zu überreichen wäre dann ja etwas ungünstig, oder nicht?
Danke für eure Hilfe