Retoure angeblich verkratzt

icecoldkilla

Lieutenant
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März 2008
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Hallo zusammen,

hab heute den Eingang der Retoure (Tablet) beim Händler erhalten, der gleichzeitig behauptet "einen ca. 3mm großer tiefer Kratzer [im Display] zu sehen". Deshalb will er 20% Wertersatz von mir haben wenn ich das Tablet zurückgebe, ansonsten könne ich das Tablet wieder behalten.

Das ist finde ich zwar verständlich, allerdings habe ich keinen Kratzer gesehen bzw. gemacht und mir können auch einige Personen bezeugen, dass sie auch nichts gesehen haben. Die Verpackung war ungeöffnet vom Hersteller. Das Tablet hatte ich aber relativ lange (etwa 1,5 Wochen weil das WLAN nach 3 Tagen nicht mehr funktionierte und ich einiges probiert habe es zum laufen zu kriegen), das könnte mir der Händler als "mehr als Überprüfung/Testen des Gerätes" hinstellen..nichtsdestoweniger habe ich aber doch meine 14 Tage Rückgaberecht

Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist dass das Tablet beim Rücktransport zu einem Kratzer kam oder der Kratzer gar nicht wirklich existiert. Einen 3mm langen "tiefen" Kratzer hätte ich sicher bemerkt.


Was kann ich machen bzw. welche Rechte habe ich?

Der Händler ist übrigens comtech


Grüße,
icecoldkilla
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, das sieht übel für Dich aus !

Selbst wenn Du im Recht bist, willst Du Dich ggfls. deswegen auf einen Rechtsstreit einlassen, mit ungewissem Ausgang und hohen Kosten der Rechtsverfolgung, die auf Dich zukämen, wenn Du Dein tatsächliches oder vermeintliches Recht nicht glaubhaft machen kannst ? Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?

Das ist letzlich alles eine Frage, wer was beweisen könnte und wer nichts beweisen kann, und am Ende geht es vielleicht aus wie das Hornberger Schießen: Du hast Zeugen, dass beim Versand kein Kratzer dran war, der Händler hat Zeugen, dass beim Auspacken der Kratzer da war; dann könnte man anehmen, das Gerät wurde beim Versand beschädigt und da würde der Händler das Versandrisiko zu tragen habe, der aber wiederum bringt Zeugen bei, dass das Gerät vielleicht nicht ordnungsgemäss verpackt war, dann wäre der schwarze Peter wieder bei Dir !

Am Ende geht die Sache vielleicht mit einem Vergleich aus und jeder trägt den halben Schaden und dazu jeder auch die Hälfte der Kostn für das Gericht, die Rechtsanwälte und ggfls. die Kosten für die Zeugen !

Sorry, dass ich Dir da keinen Mut machen kann ! Du wirst die 20 Prozent wohl oder übel schlucken müssen oder das Gerät behalten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn tatsächlich Zeugen existieren, die einen einwandfreien Zustand zum Zeitpunkt der Rücksendung und ebenso eine ausreichende Verpackung belegen können, dann dürfte sich der Verkäufer schwer tun.

Hier kann der versierte Käufer dann ggf. mit dem gerichtlichen Mahnverfahren drohen, bei dem sich der Verkäufer auch ggf. überlegen muss, inwieweit er einen Prozess mit ungewissem Ausgang riskiert.
 
icecoldkilla schrieb:
Das Tablet hatte ich aber relativ lange (etwa 1,5 Wochen weil das WLAN nach 3 Tagen nicht mehr funktionierte und ich einiges probiert habe es zum laufen zu kriegen),..........nichtsdestoweniger habe ich aber doch meine 14 Tage Rückgaberecht

Du hast 14 Tage Rückgaberecht aber KEIN 14 Tage Nutzungsrecht.
Allein deshalb könnte dir der Händler Geld abziehen, also nehme es einfach hin.
Zumal es in der Zeit Tatsächlich zu dem Schaden gekommen sein kann ohne das du es gemerkt haben könntest.
 
Hatte mal so einen Fall mit der Firma Aquacomputer, weswegen ich seitdem dort nichts mehr bestelle, weil behauptet wurde ich hätte den Grafikkartenkühler verkratzt. Kam das Teil zurück, war natürlich nichts verkratzt. Kam mir vor wie im schlechten Film.
 
Also erstmal auf die Mail reagieren, meinen Sachverhalt schildern und Bilder von diesem ominösen Kratzer anfordern.

Das Gerät war so verpackt wie es zu mir gekommen ist: In einem großen Karton mit Luftpolstern, in der Mitte der Karton vom Tablet.
 
Ein Normaler Laden lebt sicherlich nicht davon Ware zu verschicken und den Leute wegen angeblichen Beschädigungen etwas in Rechung zu stellen.
Er Lebt von Zufiedenen Kunden und dem Verkauf der Ware.
Meine Erfahrung ist; wenn ein Händler Geld in rechung stellt dann meist aus guten Grund.
Hier mal eine Auswahl von Rücksendegründen:

"Ich habe das Gerät 2 Wochen lang getestet und dann kein Bock mehr gehabt"
"Ich habe die CPU getestet und übertaktet aber die Leistung war nicht zufriedenstellend"
"Ich habe das Zeug verbaut und festgestellt das es beim mir nicht passt weil ich mich vertan habe"

Da gibt es noch viel mehr.
Und wenn dann der Händler mal seine Rechte auspackt dann ist das Geschreie groß. "Wie kann der nur?, ich habe doch Rückgaberecht! usw usw...."

Immer daran denken: Was soll der Händler mit der Ware machen die er benutzt zurückbekommen hat.......
Von Händlerpech kann man nicht sprechen oder ist es Käuferpech wenn er keine Originalverpackte Ware bekommt?
 
Silica schrieb:
Du hast 14 Tage Rückgaberecht aber KEIN 14 Tage Nutzungsrecht.
Allein deshalb könnte dir der Händler Geld abziehen, also nehme es einfach hin.
Zumal es in der Zeit Tatsächlich zu dem Schaden gekommen sein kann ohne das du es gemerkt haben könntest.

Hast du überhaupt Ahnung von dem was du erzählst?

@ TE: Als erstes würde ich nur der Behauptung des Verkäufers widersprechen das der Schaden bei mir entstanden ist. Und dann abwarten. Dann kannst du dir weitere Schritte überlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
My Name Nobody schrieb:
Hast du überhaupt Ahnung von dem was du erzählst?

So wie ich das Gesetz lese, Ja :p

Aha, dann hat man also ein 14 Tägiges Nutzungsrecht?
Schön, dann erzähle mal :)
 
Wieso wird hier denn gleich wieder so ein Ton angeschlagen? Muß das denn sein?
BTT: Der TE hat meiner Ansicht nach nicht exakt geschrieben, ob er es denn benutzt hatte das Tablet oder ob es 10 Tage bei ihm in der Verpackung rumlag, da ja sein WLAN nicht funktionierte (so habe ich es im ersten Anlauf verstanden).
Er schreibt ja im ersten Teil, daß die Verpackung nicht geöffnet gewesen ist.
Allerdings sagt er später, er wisse, daß kein Kratzer drauf gewesen sei. Woher weiß er das dann?
So oder so, er sollte dem widersprechen und dann die Reaktion abwarten.

Gruß
9pinking
 
@ Silica: Was soll ich dir erzählen? Gibt genug Urteile und Beispiele im Internet. Zu genau solchen Fällen. Die Praxis macht die Musik nicht die Theorie.
 
Ich hab es ehrlich satt hier immer wieder die gleichen User vorzufinden, die bei dem kleinsten Anflug eines rechtlichen Problems sich in die Haare kriegen. Wer hier nicht dem TE helfen will, sondern nur auf Provokation aus ist, darf dem Thread gerne fern bleiben. Absofort gibts für sowas rote Karten!

Und jetzt: BTT!
 
Mal als gegenfrage :

Warum sollte der Händler so einen Schaden erfinden?? Spätestens wenn du das Tablet doch behältst würde das auffliegen.

Und so ein kratzer beim Versand halte ich für nicht nachweisbar. Dafür müsste die Verpackung beschädigt worden sein. Das hätte der Händler dann direkt mit dem versandunternehmen geklärt und nicht dich informiert.

Vll ist dir der kratzer einfach nicht aufgefallen.

Nimm es hin oder lass dir das Tablet wieder zuschicken und versuche es so zu verkaufen. Vll gibt es jemanden der sich am kratzer nicht stört und du machst vll nur zehn Prozent Verlust.

Die Maßstäbe für so eine Beschädigung liegen beim Händler sehr hoch, da er das Ding als neuware wieder verkaufen möchte. Stell dir vor du bestellst was als Neuware und siehst dann einen hauchdünnen kratzer der nur bei ganz genauem hinsehen erkennbar ist.. Dann ist das Geschrei auch groß.
 
BTT: Der TE hat meiner Ansicht nach nicht exakt geschrieben, ob er es denn benutzt hatte das Tablet oder ob es 10 Tage bei ihm in der Verpackung rumlag, da ja sein WLAN nicht funktionierte (so habe ich es im ersten Anlauf verstanden).
Er schreibt ja im ersten Teil, daß die Verpackung nicht geöffnet gewesen ist.
Allerdings sagt er später, er wisse, daß kein Kratzer drauf gewesen sei. Woher weiß er das dann?
So oder so, er sollte dem widersprechen und dann die Reaktion abwarten.

Um es nochmal zu verdeutlichen: ich habe es 3 Tage in etwa genutzt, konnte mich aber nicht entscheiden ob ich es behalte oder nicht. Dann kam am 4ten Tag der WLAN Bug. Da habe ich etwa einen halben Tag mit zurücksetzen und Tipps aus dem Internet probiert das WLAN wieder auf Touren zu bringen. Ab da lag es dann knapp eine Woche in der Verpackung weil ich übers Wochenende warten musste bis ich von Comtech den Rücksendebeleg bekomme. In der Zeit noch einmal für 5 Minuten angemacht um das Tablet auf Ausgangszustand zu resetten.


Warum sollte der Händler so einen Schaden erfinden?? Spätestens wenn du das Tablet doch behältst würde das auffliegen.

Damit er ein Gerät als neuwertig verkaufen kann und für die Retoure nicht den kompletten Preis erstatten muss (bzw. seine Versandkosten hin und zurück zu minimieren)

Reine Spekulation aber möglich.

Ich kann nur reinen Gewissens sagen, dass mir weder direkt beim aufmachen noch beim einpacken ein "tiefer" Kratzer in irgendeiner Form aufgefallen ist.
 
Abgesehen davon sind für ein 3 mm Kratzer 20% sehr viel. Deswegen nehme ich an das der Händler hier auch nicht ganz korrekt handelt. Auch muss man bedenken das Gerichte zu gunsten des Käufers entscheiden wenn derartige Schäden durch die reine Prüfung des Geräts zurück zu führen sind. Dass das Gerät weit darüber genutzt wurde, muss der Händler erstmal beweisen.
 
Silica schrieb:
Du hast 14 Tage Rückgaberecht aber KEIN 14 Tage Nutzungsrecht.
Allein deshalb könnte dir der Händler Geld abziehen, also nehme es einfach hin.

Nein, das stimmt natürlich so nicht und es ist i.Ü. auch dem Gesetz in groben Zügen zu entnehmen.
 
So, ich habe eben comtech geantwortet und widersprochen, dass ich das Gerät wie ein Eigentümer genutzt habe.

Auf die Stellungnahme von comtech bin ich jetzt gespannt.
 
3mm tief ist wohl auch eine falsche Umschreibung. Das käme ja einem Erdspalt mehrerer hundert Meter tiefe gleich. Vermutlich soll er 3mm lang sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob 20% jetzt viel oder wenig sind ist relativ.

Normalerweise würde ich aus Sicht des Händlers sagen:

Wenn das Tablet nur ausgepackt ist und die Schutzfolien abgezogen wurden sowie das Zubehör nicht mehr original verschweißt ist, kann er es nicht mehr als "Neu in OVP" verkaufen. Man liest ja in Foren häufiger wie sich Leute aufregen weil der Artikel schonmal vorher in einer "fremden Hand" war.
Daraus ergibt sich schon ein Preisnachlass.

Die Beschädigung wäre in diesem Fall ein zusätzlicher Preisnachlass.

Wieviel % jetzt in dem Fall auf den Schaden entfallen - keine Ahnung !
 
hardwarekäufer schrieb:

Das stimmt nicht. Man darf die Folien entfernen und einen kurzen Funktionstest durchführen. Das ist gesetzlich so festgelegt. Kratzer fallen natürlich nicht unter diese Regelung und führen damit zur Wertminderung.

Ergo -> das reine Auspacken zum testen der Funktionen darf keine Wertminderung nach sich ziehen !!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
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