hardwarekäufer
Commander
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- Okt. 2010
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- 2.116
Auch wenn das gesetzlich so geschrieben steht, halte ich das für fragwürdig.
Das Rückgaberecht wurde eingeräumt, weil dem Kunden beim Onlinekauf ein Nachteil gegenüber des Kaufs im Laden ensteht. Dort kann man die Ware in die Hand nehmen und begutachten oder ggf. testen, wenn die Ware denn zum Testen ausgestellt ist.
Im Laden ist es aber nicht üblich, die Ware vor Ort auszupacken und auszuprobieren.
und irgendwie hat in dem Zusammenhang "ne Woche ausprobiert" nichts mit einem reinen Funktionstest zu tun.
Das Rückgaberecht wurde eingeräumt, weil dem Kunden beim Onlinekauf ein Nachteil gegenüber des Kaufs im Laden ensteht. Dort kann man die Ware in die Hand nehmen und begutachten oder ggf. testen, wenn die Ware denn zum Testen ausgestellt ist.
Im Laden ist es aber nicht üblich, die Ware vor Ort auszupacken und auszuprobieren.
und irgendwie hat in dem Zusammenhang "ne Woche ausprobiert" nichts mit einem reinen Funktionstest zu tun.
