Roller lässt sich nicht starten/Garantieanspruch

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kkc1945

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Hallo,

meine Roller ist nicht mal 1 Jahr alt, gekauft bei A.T.U. Nun geht der Roller nicht mehr an, auch nicht mit dem Kickstarter nun wollte ich fragen, ist A.T.U verpflichtet den Roller abholen zu lassen, da ich ja 2 Jahre Garantieanspruch habe und diesen ja schlecht dort hin fahren kann?

Hab auch davor ADAC angerufen, die sagten, dass dafür ATU verwantwortlich ist.
 
Grundsätzlich besteht erst mal 2 Jahre Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten die Beweißlast umgekehrt wird und du beweisen musst, dass der Fehler ein Herstellungsmangel ist.

Falls gesondert eine 2 jährige Garantie vereinbart wurde, schau am besten in die Garantiebedingungen, was dort gedeckt ist und dann fahr zum Verkäufer oder ruf eben dort an und klär das.

Geht schneller als 20 Posts im Forum zu verfassen......
 
blackraven schrieb:
Grundsätzlich besteht erst mal 2 Jahre Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten die Beweißlast umgekehrt wird und du beweisen musst, dass der Fehler ein Herstellungsmangel ist.

Falls gesondert eine 2 jährige Garantie vereinbart wurde, schau am besten in die Garantiebedingungen, was dort gedeckt ist und dann fahr zum Verkäufer oder ruf eben dort an und klär das.

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Aber es gab ständig etwas zu beanstanden, einmal war der Gaßventil zu sehr verdreht, dann war der Leerlauf viel zu niedrig eingestellt. Und wie soll ich denn beweisen, dass es Herstellermangel ist, der Roller springt nicht mehr an, ich habe das selbe wie jeden Tag gemacht, also nur gefahren, natürlich habe ich alle Inspektionen gemacht, Motoröl abgecheckt etc,.
 
Da es nicht nicht immer der gleiche Mangel war/ist, ist eine Wandlung nicht möglich.
Wie gesagt, der Händler ist deine Anlaufstelle, nichts das Computerforum. Wir können das nicht für dich klären.

Wenn du eine Rechtsberatung möchtest, dann solltest du zum Anwalt gehen.
 
1) Für den Fall, dass Du vom Vertrag zurücktreten möchtest:

Es muss sich um ein und denselben Mangel handeln, welcher zweimal erfolglos versucht wurde zu beseitigen. Ein Rücktrittsrecht besteht mithin nicht.


2) blackraven hat ganz recht, zunächst einmal ist abzuklären, ob Du vorliegend die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest (bzw. kannst). Im Falle der Gewährleistung bist Du vorliegend nachweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Gelingt Dir dieser Nachweis nicht, bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.


3) Ob ATU den Roller abholen muss hängt davon ab, ob dies vertraglich vereinbart oder sonstwie zugesichert wurde. Ist dies nicht der Fall, musst Du den Roller selbst zu ATU bringen.


MfG,
Dominion.
 
Wäre ein Anruf bei ATU nicht das Sinnvollste in dieser Situation?
Die Vorposter haben ja auch schon genug Hinweise gegeben.

Wünsche dir viel Erfolg! :)
 
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