Ääähm, nein ich befürchte du hast meinen letzten Post komplett nicht verstanden . . .
Da es sich hier um eine Diskussionsforum handelt, sollte man hier nicht nur schreiben, dass die Meinung seines gegenüber einem nicht "passt". Aber man sollte konstruktive Kritik üben und schreiben, weshalb sie einem nicht passt, was ich in meinem Post getan habe, da nur dadurch eine fruchtbare Diskussion entstehen kann. Wenn du dich durch das Wort "leichtsinnig" beleidigt gefühlt hast so entschuldige ich mich dafür, es war nicht meine Absicht.
Wir mögen uns hier zwar auch nicht in einem Juristenforum befinden, jedoch sollte man, wenn es um juristische Themen geht, nicht alle Begriffe durcheinanderwerfen. Denn wenn man andersweitig definierte Begriffe, wie in diesem Fall Minderjährigkeit, falsch verwendet, so kann es zu Missverständnissen mit seinem Diskussionspartner kommen. Denn dieser wird dann entweder das Wort in seiner ursprünglichen Bedeutung verwenden, wodurch die Gesamtaussage falsch wird, oder er wird die Fehlverwendung bemerken. Beide Fälle jedoch bewirken, dass dein Diskussionpartner unter Umständen deine Meinung als leichtsinnig betrachtet, da er glaubt sie basiere auf Unwissenheit oder Halbwahrheiten.
Ich wollte dir ebenfalls keinen Homosexuellenhass unterstellen, sondern mit Hilfe einer rhetorischen Frage dich dazu bringen, deine vielleicht doch undurchdachte Meinung, welche du im folgenden Zitat zum Ausdruck gebracht hast, zu überdenken:
Auch 30 Jahre nach der Tat ist es immernoch nicht in Ordnung die gesellschaftlichen Regeln
missachtet zu haben.
Die Frage, ob der Sex einvernehmlich war, spielt hierbei übrigens keine Rolle, da es eine formale
Straftat ist!!
Denn hieraus schloss ich, dass du eine Bestrafung einer jeden Tat gut heissen wirst, sofern sie gegen lokal geltendes Recht verstösst. Da du der Verurteilung von Homosexuellen in diversen Ländern jedoch abgeneigt bist, scheinst du hier zumindest temporär einen Fehler einzugestehen.
Wenn es gewisse Gesetze gibt, die auch in unser aller Namen geschaffen wurden, dann hält man sich daran. Fertig! Nenn es spießig oder konservativ, das ist mir herzlich egal.
Und hier den Fehler wieder abzustreiten.
Auch würde ich gerne wissen, weshalb und welche seelische Reife oder geistige Entwicklung man deiner Meinung nach genau brauchen sollte, um eine sexuelle Selbstbestimmung zu besitzen und einen anderen Menschen zu lieben zu dürfen. Ausserdem kommt hinzu, dass die Fortpflanzung beim Tier Mensch, noch sehr stark hormongesteurt ist, weshalb die Partnerwahl bzw das Fortpflanzungsverhalten der Menschen weitgehend unabhängig von seelischer Reife oder geistiger Entwicklung abläuft, von daher wäre das Vorhandensein dieser beiden Charaktereigenschaften sowieso egal.
Nur etwas so am Rande: Meine Eltern sind meines Wissens zusammen, seitdem meine Mutter 13 und mein Vater 18 war, mittlerweile seit 40 Jahren und beide immer noch glücklich, was nach deiner Meinung ebenfalls verboten gewesen wäre. Hätte man meinen Vater nun einsperren sollen?
Die Schwangerschaften unter Minderjährigen bzw von Minderjährigen im Schutzalter, deuten eher auf etwas anderes hin: Diese Menschen gehen gemäss ihrer sexuellen Entwicklung, ihren Geschlechtstrieb nach. Da man ihnen das nicht zugestehen will und ihnen deshalb auch die nötige Aufklärung verweigert, wissen sie nicht wie und ob man effektiv verhüten soll und werden ungewollt schwanger. Das sind Probleme, welche man durch freizügigere Einstellungen vermeiden könnte.
Des Weiteren sagte ich nicht, dass es keine Grenzen geben sollte, sondern dass die Grenze im Fall des Schutzalters keine klare Altersgrenze ist sondern nur extrem schwer bestimmt werden kann. Die 11-16 Jahre waren nur beispielhaft ein sehr grobes Intervall, mit dem ich hoffte alle Menschen abzudecken.
Und noch etwas, weshalb ich das Schutzalter kritisch betrachte: Während in Deutschland Fälle von Geschlechtsverkehr, welche sich am Rande des Schutzalters unter Jugendlichen abspielen, meist vom Gericht tolerant behandelt werden und es nicht zur Anklage kommt, ist es in den USA nicht so. Hier gab es bereits Fälle wo beispielshaft ein 19-Jähriger, nachdem er einvernehmlich mit einer 15-Jährigen geschlafen hat, mit der vollen Härte des Gesetzes wegen "statutory rape", wonach auch Kinderschänder bestraft werden, bestraft worden ist und den Rest seiner Jugend ins Gefängnis dürfte. Zusätzlich wurde er für das Rest seines Lebens in eine Kartei von Sexualstraftätern aufgenommen, wodurch jeder im Internet nachschauen konnte, wo er sich gerade aufhält. Ein starres Gesetz, das soetwas bewirkt, kann und will ich im Gegensatz zu dir einfach nicht gutheissen.