@Leon Ich hab mal
nachgelesen. Das Einsenden zu einem Sachverständigen ist nicht äquivalent zu dem Einsenden zur Reparatur.
Der Händer hat zwar, wie du schriebst das Recht das Produkt zu einem Sachverständigen zu schicken oder zu Überprüfen, um die Verhältnismäßigkeit der Nacherfüllung (also ob es Verhältnismäßig ist das Produkt ganz auszutauschen, oder ob eine Reparatur reichen würde) und das Vorhandensein sowie den Ursprung des Mangels zu überprüfen, allerdings hat der Händler alle Kosten zu tragen, solange es sich nicht Herausstellt, das der Mangel erst nach dem Gefahrenübergang entstanden ist.
BGB §439 Abs. 2
D.h. falls sich durch den Sachverständigen herausstellt, dass ein direkter Austausch verhältnismäßig sei, so muss das Produkt ausgetauscht werden - falls verlangt und
ohne Reparatur - und der Händler hat die Kosten des Sachverständigen zu tragen.
Da die Kosten der Untersuchung bei elektronischen Kleingeräten oft nicht in Relation zum Neupreis des Produktes stehen, wird MM einen Teufel tun und es zu einem Sachverständigen oder zur Untersuchung einschicken, nur um die Kosten zu erhöhen und am Schluss doch eine neues Gerät liefern zu müssen.
Wahrscheinlich haben die dich einfach verarscht und schicken es nun doch zur Reparatur bzw. zu einem Sachverständigen, welcher es gleichzeitig Repariert (Hersteller), was nach meiner Auffassung nicht rechtens wäre. Bin aber auch kein Jurist, deshalb ist das alles ohne Gewähr.
Alles ohne Gewähr. Also alles eigene Auslegung und nicht unbedingt richtig.