crashbandicot
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.218
Ich habe vor meinen derzeitigen Internetvertrag zu kündigen, bin mir aber nicht sicher ob ich die FritzBox behalten darf. In der Auftragsbestätigung steht folgendes:
In den AGB steht:
Leider kann ich Abschnitt I nicht finden. Darf ich den Router nach Kündigung behalten oder muss ich ihn abgeben?
Einmalige Kosten:
Fritz!Box 7360 (Bereitstellungspreis) 29,95 €
Aktionen:
vergünstigter DSL-Router -140,00 €
In den AGB steht:
DSL Basisbox; DSL Premiumbox
Im Rahmen der DSL Pakete und der LWL Pakete verkauft der Anbieter dem Kunden
eine DSL Basisbox oder, sofern vom Kunden gegen gesondertes Entgelt
beauftragt, eine DSL Premiumbox. Der Anbieter überträgt dem Kunden das Eigentum
an der überlassenen DSL Basisbox bzw. DSL Premiumbox; das Eigentum geht
mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises über. Die besonderen Bestimmungen
für den Verkauf von Hardware in Abschnitt I der AGB finden Anwendung.
Leider kann ich Abschnitt I nicht finden. Darf ich den Router nach Kündigung behalten oder muss ich ihn abgeben?