"Return to Castle Wolfenstein" (englische Fassung); VB: Activision, Slough/England.
Der obenbenannte Titel wurde am 17.02.2001 durch das Jugendamt Münster zur Indizierung beantragt, da es nach Inhalt und Gestaltung weitgehend analog zum bereits indizierten
Titel "Wolfenstein 3D" angelegt sei. Das 3er Gremium der Bundesprüfstelle ist nach ausführlicher
Sichtung und Diskussion am 22.02.2002 im Ergebnis zur Bestätigung einer "offenbar jugendgefährdenden
Wirkung" (§ 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) gelangt. Dabei hat es sich zum einen auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(Hakenkreuze, Hitler-Portraits etc.) gestützt, die bereits durch § 86a StGB mit einem totalen Verbreitungsverbot belegt ist und zudem Gefahr laufe bei einschlägig prädisponierten Jugendlichen als Werbung für nationalsozialistische Organisationen und Verbände zu wirken. Zum anderen ging es um die fortgesetzten und exzessiven Tötungen von menschlichen Gegnern, die eine wesentliche Aufgabe des Spieles ausmachen und die
weitgehend detailgetreu (Blut-Output in Abhängigkeit von der Waffenstärke; gezieltes Anvisieren einzelner Körperteile) in Szene gesetzt werden. Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im
Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft. Activision Deutschland hat inzwischen eine modifizierte
deutsche Version des Spieles zur Begutachtung auf "fehlende Inhaltsgleichheit" bei der Bundesprüfstelle eingereicht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.