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RtCW auch indiziert!

Es ist dann doch weiter erhältlich, nur eben für Minderjährige nicht mehr. Alle anderen sollten es ohne Probleme unter der Ladentheke kaufen können.
 
BPjS

Ist schon bescheuert, wie das mit dem Index manchmal läuft. Ich erinnere mich noch, nach Erscheinen der deutschen Version von RtCW genau das vorausgesagt zu haben. Schon traurig, wie berechenbar dieses System ist.

Wer Allgemeines zum Thema BPjS loswerden möchte, ist herzlich in diesen Thread eingeladen.
 
Original erstellt von psychopaul
Es ist dann doch weiter erhältlich, nur eben für Minderjährige nicht mehr. Alle anderen sollten es ohne Probleme unter der Ladentheke kaufen können.

und was machen die minderjährigen??? ja, richtig, brennen...
 
Original erstellt von psychopaul
Es ist dann doch weiter erhältlich, nur eben für Minderjährige nicht mehr. Alle anderen sollten es ohne Probleme unter der Ladentheke kaufen können.

Wir wissen doch alle was mit diesen Spielen passiert.
Auf öffentlichen LAN-Partys wird es verboten sein.
Oder es sind over18 LAN-Partys.
Die Spiele werden kaum noch erhältlich sein.
Es darf nicht mehr öffentlich für diese Spiele geworben werden.
 
Begründung der BPjS für die Indizierung:

"Return to Castle Wolfenstein" (englische Fassung); VB: Activision, Slough/England.
Der obenbenannte Titel wurde am 17.02.2001 durch das Jugendamt Münster zur Indizierung beantragt, da es nach Inhalt und Gestaltung weitgehend analog zum bereits indizierten
Titel "Wolfenstein 3D" angelegt sei. Das 3er Gremium der Bundesprüfstelle ist nach ausführlicher
Sichtung und Diskussion am 22.02.2002 im Ergebnis zur Bestätigung einer "offenbar jugendgefährdenden
Wirkung" (§ 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) gelangt. Dabei hat es sich zum einen auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(Hakenkreuze, Hitler-Portraits etc.) gestützt, die bereits durch § 86a StGB mit einem totalen Verbreitungsverbot belegt ist und zudem Gefahr laufe bei einschlägig prädisponierten Jugendlichen als Werbung für nationalsozialistische Organisationen und Verbände zu wirken. Zum anderen ging es um die fortgesetzten und exzessiven Tötungen von menschlichen Gegnern, die eine wesentliche Aufgabe des Spieles ausmachen und die
weitgehend detailgetreu (Blut-Output in Abhängigkeit von der Waffenstärke; gezieltes Anvisieren einzelner Körperteile) in Szene gesetzt werden. Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im
Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft. Activision Deutschland hat inzwischen eine modifizierte
deutsche Version des Spieles zur Begutachtung auf "fehlende Inhaltsgleichheit" bei der Bundesprüfstelle eingereicht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

-> Ist aber die Begründung für die U$ - falls einer die -für die dt.- hat,bitte posten :cool_alt:
 
Können die nicht mal in ganz normalem Deutsch sagen, was das Problem ist?

Manchmal gewinne ich den Eindruck, diese Beamten verstecken sich hinter ihrer Internsprache, um sich nicht auf dem Wege vernünftiger Argumentation rechtfertigen zu müssen. Da würden sie imho unterliegen.
 
Mein Gott, und diese Einrichtung der komplizierten Sprachdarstellung will sich nun mit vermeintlich lustigen, unkomplizierten Spielen auseinandersetzen? Ist den eigentlich schon mal in den Sinn gekommen, das Gewaltdarstellung in zwei Richtungen, einmal als jugendgefährdend und zum zweiten als Abreaktion, genutzt werden kann? Letztere Interpretation ziehe ich vor, aber man muss die Jugend ja vor allem beschützen...
 
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