Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
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- 7.914
Es ist doch egal, ob er die AGB nun vor Kauf gelesen hat oder nicht.
Auch laut BGB ist ein Händler im Ladengeschäft nicht zum 14-Tage Umtausch verpflichtet bzw. kann auf Wertersatz oder Nachbesserung usw. bestehen.
Und diese Klausel des Händlers gilt ja zudem nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist bzw. bei nicht Verbrauchern im Sinne. des § 13 BGB.
Der Händler ist also hin wie her im Recht.
Auch laut BGB ist ein Händler im Ladengeschäft nicht zum 14-Tage Umtausch verpflichtet bzw. kann auf Wertersatz oder Nachbesserung usw. bestehen.
Und diese Klausel des Händlers gilt ja zudem nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist bzw. bei nicht Verbrauchern im Sinne. des § 13 BGB.
Der Händler ist also hin wie her im Recht.