Rückgabe einer Grafikkarte - 10% Warenwert berechnet, legal?

Es ist doch egal, ob er die AGB nun vor Kauf gelesen hat oder nicht.
Auch laut BGB ist ein Händler im Ladengeschäft nicht zum 14-Tage Umtausch verpflichtet bzw. kann auf Wertersatz oder Nachbesserung usw. bestehen.

Und diese Klausel des Händlers gilt ja zudem nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist bzw. bei nicht Verbrauchern im Sinne. des § 13 BGB.

Der Händler ist also hin wie her im Recht.
 
du hast das recht die ware innerhalb von 14 tagen zurückzugeben.
ich hatte das selbe problem wegen umtausch der grafikarte zum glück ist mein vater Rechtsanwalt:evillol: :evillol:
 
Missfallen im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, besteht kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.

Von Branche zu Branche ist Kulanz unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.

Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.

Die schlechere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutschein an, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ113162625915403/www.vz-nrw.de/link7035A.html
Dort kann man einiges nachlesen.
Kein Händler ist bei einem normal abgeschlossenen Kaufvertrag, der ja hier zustande gekommen ist, die gekaufte Ware gegen Bares wieder einzutauschen. Wenn er es macht, ist es seine Kulanz, er kann dann aber auch einen Gutschein ausstellen, Bares muss er nicht rausgeben. Bei Onlinegeschäften gibt es ein Wiederufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Aber auch dort nehmen manche Händler schon manches Mal eine Rücknahmegebühr von 10% oder mindestens 40€ Wiedereinlagerungskosten, ob das Rechtens ist bleibt offen.
 
So leid es mir für dich tut, aber jetzt den Händler als den Bösen hin zu stellen find ich auch nicht OK.

Natürlich hätte er Kulanz walten lassen können, doch ich gehe davon aus das es ein Angestellter war der eine genaue Anweisung hat wie er in einem bestimmten Fall zu handeln hat. Womöglich könnte ein Brief an die Geschäftsleitung etwas bewirken.

Und irgendwie verstehe ich die Händler auch, schau dich mal hier im Forum um. Tonnen von Post mit dem gleichen Inhalt:

"Hab mir einen 3000+ AMD bestellt und gemerkt das man den nicht mal um 200.000% übertakten kann, werd das Ding jetzt gleich zurück schicken weil in der Coputerbild haben die geschrieben das er bis lockere 50000 GHZ zu takten ist"

Also die Händler bekommen Ware am laufenden Band zurück und können sich nicht wehren.
Gut es ist ärgerlich, hatte bei OC-Ware einen RAM bestellt und das Ding nach 24STD zurück geschickt weil es bei mir nicht lief--die von OC-Ware haben sage und schreibe 20% abgezogen weil der RAM korisionsspuren hatte?! Nach 24 Std. Verrostet?, tja und selbst der Anwalt konnte mir nicht helfen-zu geringer Streitwert das die Rechtschutzversicherung zahlt. In dem Fall war ich auch sauer, besonders weil ich die Teile sehr pfleglich behandle.

Doch eigentlich trifft den Händler weniger Schuld als die Käufer die sich so wie oben beschrieben verhalten. Und so wird der Laden die Verluste durch solche AGB´s wieder ausgleichen.
 
Gauder schrieb:
Du schreibst aber oben, dass der Kunde die AGB lesen muss, damit sie rechtsgültig werden.

Muessen tut der Kunde gar nichts, aber in eigenem Interesse sollte er.
Wenn er naemlich vom Haendler auf die AGB hingewiesen wurde, dann werden die AGB Bestandteil des Kaufvertrages un dann kann der Kunde sich nicht rausreden, dass er keine Kenntnis der AGB hatte.
 
Bam schrieb:
du hast das recht die ware innerhalb von 14 tagen zurückzugeben.
ich hatte das selbe problem wegen umtausch der grafikarte zum glück ist mein vater Rechtsanwalt:evillol: :evillol:
Ob Dein Vater nun Anwalt ist oder nicht, bei einem Kaufvertrag im Ladengeschäft muss der Händler die Karte nicht zurücknehmen. Wenn er es dennoch macht, handelt er auf Kulanz, Geld rausgeben braucht er dann aber immer noch nicht.
 
So, und jetzt mal richtig: damit ein Kaufvertrag gemäß ABG's geschlossen werden kann, ist der Händler verpflichtet diese vor dem Kauf für Jedermann zur Einsicht ohne eine Aufforderung freizulegen. Das bedeutet in einem Ladengeschäft müssen die AGB's irgendwo sichtbar (und nicht hinter einer Tür, wo keiner rein darf) zu lesen sein. Aber wer jetzt deswegen einen Rechtsstreit anfangen würde, obwohl es sich um solch kleine Summe handelt... Das könnte schonmal drei Jahre dauern und man würde auch höchstwahrscheinlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
 
Die AGBs im Geschäft sind ja nur dazu da um die allgemeinen ABGs aufzuwerten oder abzuwerten. Wenn keine AGBs ausliegen, treten automatisch die allgemeinen von Staat erlassenen AGBs in Kraft, aber auch in diesen steht nichts davon das der Händler zur Rücknahme/Umtausch gegen Bares verpflichtet ist, ausser der Kunde tritt bei einem Mangel vom Kaufvertrag zurück.
 
@alle

die AGB´s haben Sie mir im Technikraum erst auf Verlangen ausgehändigt, wobei im Verkaufsraum diese
auch ausliegen und zwar auf dem Verkaufstresen.

@Bass

Mega lol :D

@werkam

Das Lustige ist, daß ich die Leute in dem Laden gefragt habe, ob Sie auf die 10% Bearbeitungsgebühr verzichten, wenn ich etwas anderes aus Ihrem Sortiment kaufe, doch der Laden bestand auf die Gebühr.
Das mit dem Gutschein finde ich ebenso daneben, aber dieser Laden schießt ja wohl den Vogel ab, weil
sie mir auch keinen Gutschein angeboten haben.

@ Dope4you

Wie gesagt, ich kann deinen Einwand absolut nachvollziehen, aber nochmal zur Klarstellung:

Ich habe die Ware nicht ausgepackt, nicht angefasst, nicht eingebaut, die Ware habe ich im absolut
jungfräulichen Zustand zurückgebracht. Daß es mit der Gebühr rechtens ist, habe ich mittlerweile rausgefunden,
schön ist das vom Händler allerdings nicht, ich mache den Laden ja auch nicht schlecht,
ich wurde gefragt, wie der Laden heißt und habe es geschrieben, mehr nicht.

Daß der Laden mich als Kunden verloren hat, wird die Leute kaum jucken, aber es ist doch
ein Paradebeispiel, wie man in Deutschland als Kunde wahrgenommen wird. Ich habe bisher noch
nie was in diesem Laden umgetauscht, habe dort öfter eingekauft und mich auch als Kunde mit Adresse
verewigt, damit ich immer bequem vorbestellen kann. Nun kommen Sie mir so, so vernichtet man Vertrauen, das ich Ihnen entgegengebracht habe. Das ist doch typisch deutscher Service, so verliert man nunmal Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, was mir diese Woche mit Caseking.de wiederfahren ist, war ja auch net mehr normal.
Hab 2 Kaltlichtkathoden bestellt, Inverter kaputt, reklamiert, Paket zurückgeschickt. Die wollten das Paket nicht annehmen, ob wohl ich die Ware vorher wie auf der Page es stand reklamiert habe, 12€ für Bearbeitungsgebühr mir letzendlich noch abgenommen.
Das nenne ich eine Frechheit, bestelle da nie wieder was.

Also ich weiß nicht, die Händler machen in letzter Zeit mit dem Kunden was se wollen.
 
Wenn ich einen Vertrag abschliesse (und was anderes ist ja ein Kauf nicht), akzeptiere ich damit die AGBs. Punkt.

Bam schrieb:
du hast das recht die ware innerhalb von 14 tagen zurückzugeben. ich hatte das selbe problem wegen umtausch der grafikarte zum glück ist mein vater Rechtsanwalt

Ja, beim Fernabsatz. Im Ladengeschäft nicht. Wenn ja: Wo steht das? Das soll dein Herr Papa mal bitte raussuchen. Und bei dir ging es um Umtausch, nicht um Rückgabe wegen Nichtgefallen/Irrtum. Das zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
Die AGBs im Geschäft sind ja nur dazu da um die allgemeinen ABGs aufzuwerten oder abzuwerten. Wenn keine AGBs ausliegen, treten automatisch die allgemeinen von Staat erlassenen AGBs in Kraft, aber auch in diesen steht nichts davon das der Händler zur Rücknahme/Umtausch gegen Bares verpflichtet ist, ausser der Kunde tritt bei einem Mangel vom Kaufvertrag zurück.

Es gibt keine gesetzlichen AGB's, es gibt Gesetze, die regeln, was in den AGB's stehen darf oder nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst derjenige Marktteilnehmer, der aufgrund von Vielzahl von Verträgen die Bednigungen nicht jedesmal aushandeln will/kann/muss. Aber: man kann zwar alles in die AGB's aufnehmen, aber nicht alles, was dadrin steht, ist dann automatisch gültig.
 
Als Grundsatz gilt: Der Kunde darf nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz vorsieht ! Bsp: Ein Gesetz legt fest, dass der Händler auf Gebrauchtwagen eine Sachmängelhaftung von 1 Jahr geben muss. Der Händler darf nun gerne 2 Jahre in seinen AGB`s geben, dies wäre dann auch gültig, er darf aber nicht sagen ich mache nur ein halbes Jahr...

Dies nur als Ergänzung zur AGB-Regelung.....

@susch: war auch nicht so ernst gemeint :evillol: Jeder weiss ja was gemeint ist....

Grüssle Interceptor
 
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