Rückgabe einer Grafikkarte - 10% Warenwert berechnet, legal?

Tja, wie meine Prof's so oft sagen: ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Die AGB's müssten wohl gültig sein, ein unwirksamer Ausschluss gemäß §305 i.Vm.§§309, 308 oder 307 BGB kann hier wohl kaum in Betracht gezogen werden. Sachmängelhaftung mangels Mangel trifft nicht zu, ansonsten wäre es wohl unwirksam.

Aber jetzt mal ehrlich, es heißt Kulanz (Entgegenkommen, Großzügigkeit). D.h. es liegt im Ermessen des Verkäufers die Sache zurück zu nehmen.
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen und der Verkäufer hat das seinige zur pflichtgemäßen Erfüllung getan. Wenn Du nun die Kaufsache zurückgeben willst, weil sie Dir einfach nicht mehr gefällt, ist es wohl nur verständlich, dass der Verkäufer (der nun mal ein Unternehmen und kein Wohlfahrtsverein betreibt) seine Unkosten zu decken versucht. Hierzu gehört wohl auch im angemessenen Bereich die Kosten für Ein- bzw. Ausbuchung, Zeitaufwand, etc.. Sollte er wirklich alle Risiken trägen, wenn der Käufer einen Sinneswandel hat?

Man stelle sich mal vor, die Leute geben zu Hauf ihre unbenutzen Sachen zurück? Der Verkäufer, welcher immer das gemacht hat, was die Käufer mit ihm abgemacht haben, nämlich ordentlich seinen Teil des Vertrages einzuhalten, bleibt auf seinen Kosten sitzen und meldet irgendwann Insolvenz an. Im Rahmen der Rechtssicherheit wird es hier wohl keine gesetzliche Möglichkeit geben. Ob das ganze natürlich dazu führt seinen Kundenkreis großartig zu erweitern bleibt wohl mehr als offen (Negativwerbung). Auf der anderen Seite gab es ja möglicherweise gerade aufGrund häufigen Vorkommnisse dieser Art einen Ausschluss hierfür in den AGB's. Aber das bleibt wohl der Glaskugel überlassen.

Einziger Angriffspunkt könnte natürlich die Höhe von 10% sein. Diese müsste mit dem zu erwartenden Aufwand in Relation stehen und mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§242) vereinbar sein.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Fenriswolf schrieb:
Meiner Meinung nach gibt es hier einen Konflikt:
1. Die Paragraphen in den AGBs heben normal geltendes Recht auf!
-> also wären sie im Recht!

Stimmt so nicht ganz. In AGBs darf nichts stehen, was gegen geltendes Recht verstoßt.
Aber bei einem Ladenkauf ist der Händler natürlich nicht verpflichtet das Ding zurück zu nehmen. Das ist Kulanz des Händlers.
Solange die Karte nicht defekt ist, sondern Du (Topic-Ersteller) sie nur umtauschen willst, weil sie Dir nicht gefällt, musst Du mit so einer Regelung leben. Unschön, alles andere als "Kulant" (der Händler kriegt die in jedem Fall noch als OVP-Neu los), aber völlig legal.
 
Ist das nicht mittlerweile beim Fernabsatzgesetz so gereeglt, dass ggf. eine gewisse Summe einbehalten werden kann, damit nicht jeder irgendwas bestellt und benutzt und dann zurückschickt und der Händler dann auf der benutzten Ware sitzen bleibt?!
 
ich hab da ne gute idee:

bestell doch einfach deine sachen online per vorkasse und hol dann im laden die sachen ab. so sparst du die versandkosten, und hast trotzdem dein 14-tägiges rückgaberecht.
 
susch schrieb:
Tja, wie meine Prof's so oft sagen: ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen und der Verkäufer hat das seinige zur pflichtgemäßen Erfüllung getan. Wenn Du nun die Kaufsache zurückgeben willst, weil sie Dir einfach nicht mehr gefällt, ist es wohl nur verständlich, dass der Verkäufer (der nun mal ein Unternehmen und kein Wohlfahrtsverein betreibt) seine Unkosten zu decken versucht.

Gruß

Ein Bwl Student was *G* Wenn der Text von dir ist, dann an dich gerichtet, ansonsten an deinen Prof: besorgt euch mal aktuelle Lektüre :rolleyes: Wer heute noch das Wort "Unkosten" verwendet, dessen Bücher müssen über 10 Jahre alt sein oder auf einem qualitativ minderwertigen Niveau sein. Das nur mal so am Rande. Wenn wir dieses Wort in Vorlesungen benutzen, gibts bei uns Gelächter und haue :evillol:

@gauder: es darf nur bei Abnutzungsanzeichen eine Nutzungspauschale berechnet werden. Versandkosten bis Artikelwert von xy € (müsste bei 40 Euro Warenwert liegen) müssen selbst getragen, wenn Warenwert > 40 Euro, muss der Händler es tragen.

Wenn jemand nen aktuelles Urteil darüber hat, dass dem nicht mehr so ist, dann immer her damit.... man lernt ja nie aus :king:

grüssle Interceptor
 
Ein Recht auf Umtausch hast Du leider nicht bei Ladenkauf. Da kannst Du nur auf Kulanz hoffen, in diesem Fall für den A....
 
Danke für eure rege Beteiligung und die Gesetzestext-Auszüge.

Ich war heute in der Verbraucherzentrale und habe nachgefragt,
rausgekommen dabei ist:

Durch Unterschrift habe ich die AGB´s akzeptiert,
Rückgabe unterliegt der Kulanz des Händlers,
dieses Vorgehen ist zwar legal, dennoch eher unüblich und kundenunfreundlich, trotzdem nichts Besonderes, so die Dame.

Nächstes Mal mache ich es wie SirWuffi vorgeschlagen hat, bin ziemlich enttäuscht von dem
Händler, aber was soll´s
 
@Takama,

wie hieß denn der Name, dass wir alle wissen, wo wir nicht kaufen sollten ;) :lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Unnötiges Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln lesen.)
schnopsnosn schrieb:
das is bei jedem laden so und net nur bei VV -_-


also hier in bielefeld gibt es 3 na ja große PC läden.. mir ist das noch nie passiert. selbst wenn ich geöffne zurückgegeben habe.
(vll liegts daran das ich ihm jedem laden jählich für ca 2k einkaufe :eek: ) aber selbst bevor die mich als stammkunden kannten np.


cu
mffg
mafri
 
sirwuffi schrieb:
ich hab da ne gute idee:

bestell doch einfach deine sachen online per vorkasse und hol dann im laden die sachen ab. so sparst du die versandkosten, und hast trotzdem dein 14-tägiges rückgaberecht.


Falsch, bei Abholung im Laden ist (auch wenns per Inet bestellt wird) das Widerrufsrecht nicht gültig.
 
@interceptor

Nein, bin kein BWL Student...., soweit kommt es noch.:D

Na gut "Unkosten" mag wohl etwas schwammig formuliert gewesen sein, aber sowas passiert um kurz vor drei schon mal.;)

Ansonsten ist der Begriff vll. bei BWL’ern belächelt und verschrien, im juristischen Umgang aber durchaus zu finden. Rechtssprechung und Gesetzgeber benutzen diesen Terminus selbst in aktuellen Entscheidungen und Gesetzen. Aber ich wollte hier jetzt keinen rechtswissenschaftliche Diskussion lostreten...:freak:
 
Takama schrieb:
Schönen Gruß an alle.

Wollte heute eine gestern gekaufte Grafikkarte zurückgeben, doch der Laden verlangte eine 10% Bearbeitungsgebühr von mir, obwohl die Karte nicht benutzt wurde und Verpackung nicht geöffnet wurde.

Ich habe mir die AGB´s geben lassen und tatsächlich stand unter dem Punkt "Waren Kulanzrücknahmen" Folgendes:

"Bei Umtausch- bzw. Rücknahmenersuchen deren Ursache der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Falschbestellung, Irrtümer, Produktinkompatibilität, erfolgt der Rücknahme....abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"

Ist das legal? Habe ich nicht ein 14-tägiges, uneingeschränktes Rückgaberecht?

ABSOLUTE ABZOCKE UND kundenunfreundlich


wer soetwas nötig hat der muss echt dumm sein
wegen,
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages,

ich kaufe da schon seit 4 jahren nichts mehr,
wegen ähnlicher und anderen sachen.

1 kunden verlieren wegen
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages

finde ich krank
und da gibt es auch den einen oder anderen verkäufer,
der lieber putzen gehen sollte.

manche läden haben es nur aufs geld abgesehen
ok das wollen alle, aber so eine aroganz an kundenintresse und naja...

ich habe 350 leuten den rechner instaliert und 349 sind überglücklich
und wenn man soviel kauft und bastelt da hat man einbissel wissen in das kopf.

aber wegen
"Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"

eine kunden verlieren?
ich bin sicher nicht kleinlich, oder mach mich wichtig, aber
"Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"
habe vorher für zig tausende oiros, gekauft und dann
"Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"

ok wenn ich soetwas mehrmals machen würde,
zb 3 x - 4 x die woche kann ich es verstehen .
aber 1x = "Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"

tschööööö


Bass
 
Takama schrieb:
Schönen Gruß an alle.

Wollte heute eine gestern gekaufte Grafikkarte zurückgeben, doch der Laden verlangte eine 10% Bearbeitungsgebühr von mir, obwohl die Karte nicht benutzt wurde und Verpackung nicht geöffnet wurde.

Ich habe mir die AGB´s geben lassen und tatsächlich stand unter dem Punkt "Waren Kulanzrücknahmen" Folgendes:

"Bei Umtausch- bzw. Rücknahmenersuchen deren Ursache der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Falschbestellung, Irrtümer, Produktinkompatibilität, erfolgt der Rücknahme....abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages"

Du hast vor dem Kauf die AGBs des Ladens gelesen? Nein. Sollte man aber normalerweise tun, aber wer macht das schon?

"Guten Tag, ich möchte einen Becher Quark kaufen. Dürfte ich bitte vorher ihre AGBs lesen?" :D

Ist das legal? Habe ich nicht ein 14-tägiges, uneingeschränktes Rückgaberecht?

Das verwechselst du mit der Rückgabe nach FAG. Dies gilt aber nur bei Käufen, die online oder telefonisch/fernmündlich getätigt wurden. Deshalb heisst FAG ja auch Fernabsatzgesetz.

Eine Rückgabe im Laden ist immer freiwillig, der Händer muss es also nicht zurücknehmen, wenn es kein Gewährleistungsfall ist. Und selbst dann steht im 2-maliges Nachbesserungsrecht zu, bevor er die Ware zurücknehmen muss.

Du wirst also nicht drum herumkommen, das Lehrgeld zu zahlen.

Achso: Auszug aus den AGB von www.vv-computer.de:

Waren Kulanzrücknahmen

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- bzw. Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Falschbestellung, Irrtümer oder Produktinkompatibilität, erfolgt die Rücknahme nach unserer Bestätigung maximal in der Höhe des Wiederverkaufswertes der Ware, abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 5,00 Euro.

Hier geht es darum, wenn jemand nach Ablauf der 2 Wochen Widerrufsfrist nach FAG die Ware zurückgeben möchte. In diesem Fall erhebt VV Computer eine Gebühr, was ich völlig legitim finde. Denn der Händler muss die Ware danach nicht mehr zurücknehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das machen auch andere Anbieter. Selbst Amazon behält es sich vor bei benutzten Artikeln nicht den vollen Betrag zurückzuzahlen.
 
Zipfelklatscher schrieb:
Du hast vor dem Kauf die AGBs des Ladens gelesen? Nein. Sollte man aber normalerweise tun, aber wer macht das schon?

Ist es nicht Aufgabe des Haendlers, auf seine AGB hinzuweisen? Soweit mir bekannt ist, werden die AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie auch gelesen hat.
 
Kann ich mir nicht vorstellen - dann könntest du ja einfach behaupten du hättest die AGBs nicht gelesen und wärst aus dem Schneider :freak:

Mehr als drauf hinweisen, dass der Kunde bei ner Bestellung den AGB zustimmt kann der Händler nicht machen.
 
Deshalb muss der Haendler dich ja auch auf die AGBs hinweisen. Es gibt keine "automatische" Zustimmung zu AGBs.
 
Du schreibst aber oben, dass der Kunde die AGB lesen muss, damit sie rechtsgültig werden.
 
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