rückgabe vom dell notebook nach vierten reperatur versuch?

bekr

Cadet 2nd Year
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hallo allerseits,
hat schon jemand mal erfahrungen gemacht ein notebook das über dreimal in der garantie zeit am gleichen teil repriert wurde zurück zu geben?


kleiner tipp: lasst jedesmal euch vondell schriftliche bestätigung geben für alle arbeiten die gemacht wurden, weil sie gern jedes mal andere arbeiten aufschreiben um auf die dreimal nicht zu kommen.
 
Nee leider nicht. Ich würde nur im Zweifel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die das Problem nicht in den Griff bekommen sollten.

Hierbei würde ich mich auf die § 439 & § 440 des BGB beziehen.
§ 439ff.:

Nacherfüllung

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

§440ff.: (Der wichtigere von beiden):

Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Der Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer ist dann wirksam wenn: "die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Da die "Nachbesserung" sprich die Reparatur nach deiner Aussage mehr als zweimal fehlgeschlagen ist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Außer das Notebook befindet sich außerhalb der Garantie.

Gruß
 
@max
deine aussagen beziehen sich auf die gewährleistung
das hat mit garantie absolut nichts zu tun
garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, gewährleistung -> händler

@te
hast du das NB direkt bei dell gekauft?
 
hab direkt bei dell gekauft und problem gibt es auch seit anfang
 
Wenn ein Gerät nachweislich (!) drei Mal einen Defekt an demselben Bauteil hatte, müsstest Du amS zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Dies gilt jedoch nur innerhalb der Gewährleistungsfrist (hat mit der Garantie nichts zu tun).

Eine Nachbesserung gilt ja bereits nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch als fehlgeschlagen. Dass unter Umständen einige Zeit zwischen den Ausfällen lag, tut amS vorliegend nichts zur Sache: Es wäre unbillig, in diesen Fällen jede Reparatur als neuen Gewährleistungsfall anzusetzen und dem Händler immer wieder zwei Versuche einzuräumen, da es sich auf nur ein Bauteil bezieht.

So wie ich das sehe ist Rücktrittsrecht anwendbar, was Dir einen Anspruch auf Erhalt des vollen Kaufpreises zubilligt. Wie gesagt, dies unter der Voraussetzung, dass der Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auftrat und ungeachtet der Frage der Beweislast.

MfG,
Dominion1.
 
ja aber wie setzte ich das nun um? dell hollt ja seiner geräte meist ab? wohin das papier und was kommt etwa rein?

danke
 
Was die Adresse anbelangt, musst Du etwas forschen. zB auf der Hompage oder in Deinen Unterlagen des Notebooks.

Sodann schreibst Du, dass Dein Gerät bereits dreimal in der Reparatur war, der Mangel jedoch immer wieder auftrat (ggf Reparaturnachweise per Kopie beifügen).

Weiter, dass er noch immer vorliegt und dass Du kein Interesse an einer weiteren Reparatur hast und vom Kaufvertrag zurücktrittst.

Sodann bittest Du um Überweisung des Geldbetrages und bittest um Abholung des Gerätes (Abholung schriftlich bestätigen lassen), alternativ bittest Du um Nennung der Adresse, an die Du das Gerät schicken sollst.

Drohungen mit Anwälten oder anderes Feindseliges würde ich unterlassen, genau wie irgendwelche unbegründeten Vorwürfe (denn die Firmen und Bearbeiter können zumeist ja nichts für das Problem). Freundlich bleiben und mit Bedauern äußern, dass einem ein Festhalten am Vertrage nicht zugemutet werden kann.

Kommt dann ein ablehnendes Schreiben oder das Angebot, nur den Teil des Kaufpreises zu erstatten, dann kann man immer noch mit dem Anwalt drohen und diesen dann auch (bei weiterer Ablehung) einschalten. Nach dem Einschalten eines Anwalts regeln sich die Sachen erfahrungsgemäß sehr schnell (außergerichtlich).

MfG,
Dominion1.
 
in den AGB steht aber nix über rücktritt bei mehrfacher reperatur?
oder kommt in den schreiben kann bezug auf xy absatz usw?
danke
 
:D Das steht auch nicht in den AGBs, sondern im BGB.

Dass der Händler nur zwei Versuche hat steht in § 440 S2 BGB. Ich würde im Schreiben aber anfangs nicht mit §§ umherwerfen, das macht keinen guten Eindruck. Die §-Nennung erst bei Weigerung seitens des Händlers.

MfG,
Dominion1.
 
hab nun das folgende reingeschrieben und via einschreiben rückschein raus nur ist bestellung anfan april 2007 und lieferung des gerätes etwa ende april 2007 gewesen:(





Musterstadt, 23.0X.2009

Betreff. : Rücktritt vom Kaufvertrag









Sehr geehrte Damen und Herren,





nach mehrfachem (mehr als drei mal) erfolglosem Nachbessern Ihrerseits, an dem Dell Inspiron 6XXX Notebook, mit der Service-Tag Nr. XXXXXXX, trete ich hiermit vom Kauf zurück.



Nachdem ich Ihnen nunmehr die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungen eingeräumt habe, und derselbe Fehler von Ihnen nicht behoben werden konnte, möchte ich Sie nunmehr bitten, den Kaufpreis innerhalb der gesetzlichen Frist ( 14 Tage = 10 Arbeitstage) bis spätestens 10.0X.2009 auf mein Konto zu überweisen.

Bitte veranlassen Sie die Abholung des Gerätes zu Ihren Lasten.





Meine Kontoverbindung:





Name: XX Mustermann

Bank: XY Bank

Konto-Nr. xxxxxxxx

BLZ xxx xxxx xx













Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Frist einzuhalten, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten, die mir durch den Arbeitsausfall des Gerätes entstanden sind.





Ps.Ihre Auftragsnummer:233xxxxx





Mit freundlichem Gruß

achso haben heut nochmal angerufen um nachzufragen ob problem gelöst und versucht das problem auf router abzuwälzen ist aber nicht:(
 
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Naja, wäre im ersten Schreiben ein wenig freundlicher vorgegangen und hätte nicht umgehend mit rechtlichen Schritten gedroht, aber so gehts natürlich auch... . :D

MfG,
Dominion1.
 
Da muss ich dominion1 recht geben. Ich hätte auch eher ein etwas "freundlichereres" Schreiben aufgesetzt, da DELL sich im Zweifel bei solchen Schreiben erstmal Sturr setzten könnte.

Darüber hinaus weiß ich nicht genau ob es überhaupt legitim ist, eine 14 tägige Fälligkeitsfrist bzgl. der Rücküberweisung des Kaufpreises zu setzen.

MFG
M@x
 
nach langem streit (mit 25 anderen mitstreitern) mit gericom hat ein großteil von uns damals nach dem 3. erfolglosen garantieversuch eine wandlung beantragt.

ohen rechtsschutz aber schwierig weil du nich auf 100% rückerstattung bestehen kannst und dem hersteller/vertrieb ausgeliefert bist. in unserem fall gabs -sofern ich mich richtig erinner- 30% abschlag den wir aber gernen in kauf nahmen.

dein schreiben finde ich übrigens ok, zwar nicht überfreundlich aber dafür bestimmt. und wenn man nicht mit rechtlichen schritten droht (und diese nötigenfalls auch beschreitet) wirds sich selten etwas ändern.
 
hab jetzt das schreiben halt an dell geschickt und wenn die nix tun mach ich dan eine anzeige wegen??? bei der polizei oder beim gericht(welchen)? und mit der begründung?

bis jetzt kamm von dell nix :(

so hab eben bei dell noch mal telefonisch nach gefragt und sie weigern sich, mit dem hintergrund: das die wlan karte nicht dauer aus ist sondern nach einer zeit von sich aus aus geht



never dell
 
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du drohst mit rechtlichen schritten ohne einen plan zu haben welche das sein könnten? :freak:

ich habe keine ahnung ob du die anzeigen, kannst denke aber nicht. müsstest du wohl zivilrechtlich regeln.
 
@ bekr:

Du solltest zu einem Anwalt gehen, der das für Dich erledigt.

Nein, Polizei oder StA wären die falschen Anlaufstellen, die sind für Strafrecht samt Nebenrecht verantwortlich, hier geht es um Zivilrecht.

Im Zweifel muss Klage vor dem zuständigen (!) Amtsgericht erhoben werden. Welches zuständig ist, wirst Du in den ABGs unter Gerichtsstand erfahren.

MfG,
Dominion1.
 
gerichtsstand hab ich, nun ist die klageschrift dran, viel zeit bleibt nun nicht mehr.
es soll irrgend ein frmularbuch geben?? jemand ne ahnung davon:(
oder gleich mahn bescheid raussenden aber das bringt glaub ich kaum etwas oder?
 
willst du die nun auf eigenen faust verklagen oder wie?
anwalt? gerichtskosten (soweit ich weiß muss zumindest ein teil im voraus bezahlt werden) ? irgendeine ahnung von erfolgschancen?

überhaupt irgendeinen plan? :evillol:
hast du denn ein gutachten, das besagt, dass du nichts dafür kannst und alles die schuld von dell ist? hast du irgendwelche beweise?

Du solltest zu einem Anwalt gehen, der das für Dich erledigt.
mehr gibts dazu nicht zu sagen.
 
Du solltest dir natürlich auch überlegen, ob es dieser Aufwand wert ist, anscheinend ist ja ,,nur'' deine Wlan Karte kaputt ?!
Da muss man halt abschätzen was teurer ist, ein Anwalt oder ein simpler USB Wlan Stick ;)
 
ich würd alle bitten die anwalt&co kommen das thema zu verlassen zum rafgiriegen anwalten kann jeder und es ist rein internetnotebook und wenn da das wlan hinüber ist was soll ich mit dem gerät, wieso soll ich mich von dell abspeisen lassen?

also für alle die weiterhin intresse an dem eigentlich thema haben wie folgt gehts weiter einmal kann man etwas zügiger mahnbescheid schicken und jenachdem ob wiederspruch oder nicht-> wenn nein hat man zettel in der hat mit den man den kukuk schicken kann, wenn wiederspruch dann kommts in die klage

oder der zweite weg gleich klage schrift das kann man bei sich am amtsgericht machen zettel mitnehmen meist nett die gerichtsleute und es wird klageschrift verfasst und an das zuständige gericht gesandt


ich weis nicht was gutachter da zutun hat wenn wlan aus, dann aus.

jeder leihe kann seine intressen besser vertreten als die meisten eigensüchtigen anwälte.
 
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